Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Am 15. November 2013 erging vom Bundeskanzleramt ein Beantwortungsschreiben mit folgendem Inhalt:
"Zu Ihrem Schreiben vom 27. September 2013, mit dem Sie eine Entschließung vom 2. Juli 2013 betreffend "Unterstützung von Menschen, die eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung absolvieren wollen" vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingeholten Stellungnahme folgende Antwort übermitteln:
Erleichterungen für das Nachholen von grundlegenden Bildungsabschlüssen wie insbesondere der Lehrabschlussprüfung im Erwachsenenalter sind sowohl bildungspolitisch als auch im Hinblick auf die Stärkung der Fachkräfteausbildung für die österreichischen Unternehmen eine wichtige Zielsetzung und finden sich daher auch in der von der Bundesregierung beschlossenen Strategie zu lebensbegleitendem Lernen in Österreich.
In diesem Zusammenhang wurde daher bereits mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2011 die gesetzliche Grundlage für eine erleichterte Anrechnung von Vorqualifikationen auf die Lehrabschlussprüfung geschaffen: Personen, die bereits über Berufserfahrung im Berufsbild des in Frage kommenden Lehrberufes verfügen, können im Rahmen von (in der Regel vom AMS unterstützten) Qualifizierungsprogrammen bereits erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten von der Lehrlingsstelle zertifizieren lassen und die noch fehlenden Teile in Kursen nachholen. Danach stellt die Lehrlingsstelle das entsprechende Lehrabschlussprüfungszeugnis aus. Im Rahmen dieser Maßnahmen zur Höherqualifizierung werden in der Regel auch die Prüfungstaxen übernommen.
Insgesamt fanden 2012 rund 58.000 Lehrabschlussprüfungen statt, davon 9.500 Prüfungen im sogenannten zweiten Bildungsweg für über 18jährige. Für den Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist eine Prüfungstaxe von derzeit € 94,- zu entrichten.
In wirtschaftlichen Härtefällen kann gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Lehrabschlussprüfungsordnung diese Prüfungstaxe auf die Hälfte reduziert werden.
Diese vergleichsweise geringe Prüfungstaxe dient dazu, den Aufwand der mit der Durchführung der Lehrabschlussprüfungen betrauten Lehrlingsstellen - teilweise - abzudecken. In der Regel stellen die Wirtschaftskammern der Bundesländer noch eigene Mittel für die Prüfungsorganisation zur Verfügung.
Im Rahmen des Umsetzungsprozesses zur LLL:2020-Strategie sollen mit Zielrichtung 2020 auch Möglichkeiten erörtert werden, die Ablegung der Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg weiter zu erleichtern."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013.