EZ/OZ 2237/6
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung
Betreff:
Gleichstellung von PädagogInnen und BetreuerInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen bei Fortbildungsangeboten des Landes
zu:
- 2237/1, Gleichstellung von PädagogInnen und BetreuerInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen bei Fortbildungsangeboten des Landes (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Bildung" hat in seinen Sitzungen vom 08.10.2013, 05.11.2013 und 04.02.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Schule, Kinderbetreuung und Sport vom 5. 11. 2013 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 2237/1 abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattete die Landesregierung folgende Stellungnahme:
Das Fortbildungsangebot des Referats Kinderbildung und -betreuung ist aus budgetären Gründen naturgemäß begrenzt, ebenso die personellen Ressourcen. Zur möglichst effizienten Mittelverwendung in Zeiten knapper Ressourcen ist es daher die Strategie des Referates, prioritär LeiterInnen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und die gruppenführenden PädagogInnen fortzubilden.
BetreuerInnen arbeiten per gesetzlicher Definition unter "Aufsicht und Anleitung" der gruppenführenden PädagogInnen. Diese verfügen über eine solide Ausbildung und erhalten qualitativ hochwertige Fortbildungen. Sie fungieren somit als MultiplikatorInnen. BetreuerInnen, deren Ausbildung unter der von PädagogInnen liegt und die wie erwähnt unter Aufsicht und Anleitung der PädagogInnen arbeiten, werden daher laufend im Zug ihrer täglichen Arbeit fortgebildet und profitieren nicht nur von der höheren Ausbildung der PädagogInnen, sondern auch von deren Fortbildungen. Diese Ressource ist jedenfalls zu nutzen und stellt einen erheblichen Mehrwert dar, der durch eine Hebelung des Fortbildungsbudgets durch MultiplikatorInnenleistungen erzeugt wird. Eine Steigerung der finanziellen und personellen Ressourcen wäre natürlich hilfreich. Zu erwähnen ist auch die primäre Verantwortung der Träger als Dienstgeber, für Fortbildungsmöglichkeiten des Personals in ihren Einrichtungen und somit auch der BetreuerInnen zu sorgen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag, Einl.Zahl 2237/1, der Abgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Dr. Werner Murgg betreffend Gleichstellung von PädagogInnen und BetreuerInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen bei Fortbildungsangeboten des Landes wird zur Kenntnis genommen.