Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 03.12.2013 und 25.03.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 03.12.2013 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2304/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Auf Grund der gesetzlichen Regelungen des § 30 im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere haben Bezirksverwaltungsbehörden und das Land Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Verwahrer (Vertragspartner) übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten können.
Seit dem Jahr 2012 hat das Land Steiermark mit sieben Vertragspartnern, welche insgesamt acht Tierheime in der Steiermark betreiben, im Bereich der Tierverwahrung Vereinbarungen über die Unterbringung von Tieren abgeschlossen.
Im Jahr 2013 wurde seitens der Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesamtkonzeptes "Tierverwahrung-neu" im Land Steiermark gearbeitet. Im Zuge dieser Neuorientierung wurden alle bestehenden Vereinbarungen mit den Vertragspartnern im Bereich der Tierverwahrung per 31.10.2013 mit Wirkung zum 31.12.2013 gekündigt.
Das Land Steiermark hat mit einstimmigem Regierungssitzungsbeschluss vom 12. September 2013, GZ: ABT13-471/2013-34 (Fremd-GZ: ABT13-77Ti-24/2002-1017) den Auftrag zur Ausarbeitung einer nachvollziehbaren, argumentierbaren und transparenten Entscheidungs- und Berechnungsgrundlage zur Erstellung von Grundlagedaten für die Neugestaltung der mit rückwirkender Wirksamkeit 01.01.2014 mit den Vertragspartnern des Landes Steiermark im Bereich der Tierverwahrung neu abzuschließenden Tierverwahrungsverträge bzw. für allenfalls zu gewährende Förderungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen (Tierschutzgesetz, Tierheim-Verordnung, 2. TierhaltungsVO, Tierärztliche Honorarverordnung 2002) sowie der Entwicklung eines einheitlichen, transparenten Rechnungswesens (Kostennachweissystem) an die renommierte Grazer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei "Kleiner &\; Kleiner GmbH", Dipl. Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner erteilt.
Auf Basis dieses am 17. Dezember 2013 vorgelegten Gutachtens wurden neue, nachvollziehbare pauschalierte Vergütungen zur Verwahrung der Tiere für die Vertragspartner des Landes Steiermark mit Wirksamkeit 01.01.2014 festgelegt und die entsprechenden Beträge in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19.12.2013 einer einstimmigen Beschlussfassung (GZ: ABT13-471/2013-51, Fremd-GZ: ABT13-77Ti-24/2002-1072) zugeführt.
Ab dem Jahr 2014 wird zur Verwahrung der entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen sowie von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tiere ein jährlicher Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt € 1.743.724,40 seitens des Landes Steiermark zur Auszahlung gebracht. Als Vergleich dazu wird der ab dem Jahr 2012 jährlich für die Tierverwahrung im Land Steiermark ausgeschüttete Gesamtbetrag in Höhe von € 1.313.352,-- angeführt. Das bedeutet ab 2014 eine Steigerung von insgesamt € 430.372,40 oder ein Plus von 32,77 % der ausbezahlten Entschädigung gegenüber den bis 31.12.2013 geltenden Verträgen an die Vertragspartner.
Am 19.12.2013 wurden die Vertragspartner des Landes Steiermark im Bereich der Tierverwahrung seitens der Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung zu einem "Runden Tisch" eingeladen und wurde mit ihnen in Verhandlung bezüglich der neuen Verwahrungsverträge getreten.
Frist für die Unterfertigung aller Verträge war der 28.02.2014. Sämtliche Tierverwahrer haben die neu ausgearbeiteten Verträge zwischenzeitig unterfertigt.
Damit ist die gegenständliche Forderung nach Einladung zu einem runden Tisch obsolet.
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl.Zahl 2304/1, der Abgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Dr. Werner Murgg, betreffend Runder Tisch betreffend die Zukunftssicherheit steirischer Tierheime, wird zur Kenntnis genommen.