EZ/OZ: 2741/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 08.05.2014, 14:00:02
Landtagsabgeordnete(r): Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Beim Bürger sparen – am Finanzmarkt zocken: Reformpartner verspekulieren 37 Millionen Euro am Finanzmarkt.
Die im Jahresabschluss vom 31.12.2012 ausgewiesenen Auslandsdarlehen des Landes wurden mit einem Gesamtvolumen von CHF 265.000.000 beziffert. Diese betreffen insgesamt vier variabel verzinste endfällige Darlehen, wobei als Gegenwert sowohl zum 01.01.2012 als auch zum 31.12.2012 eine Schuld aus diesen Darlehen von insgesamt 182.343.632 Euro ausgewiesen wurde. Folglich erfolgte keine Anpassung an den tatsächlichen Umrechnungskurs CHF - EUR zum Rechnungslegungszeitpunkt 31.12.2012. Es wurde demnach im Rechnungsabschluss der historische Wechselkurs von 1,4533 (CHF - EUR) beigezogen, wobei der Wechselkurs zum 31.12.2012 tatsächlich 1,2074 betrug. Wenn der maßgebliche Wechselkurs von 1,2074 in den Jahresabschluss einbezogen wird, ergibt sich daraus eine tatsächliche Finanzschuld von 219.479.874 Euro und somit ein Verschuldungsdelta von 37.136.242 Euro, das nicht ausgewiesen wurde. Lediglich in der Landtagsvorlage zum Rechnungsabschluss 2012 wurden für das CHF-Darlehen 37,1 Millionen Euro als "Eventualverbindlichkeiten" determiniert.
Die Haushaltsführung hat nach traditionellen Budgetgrundsätzen, somit auch nach dem Grundsatz der Budgetwahrheit zu erfolgen. Der Landesrechnungshof hat sich in seinem Bericht zur Haushaltsführung 2012 aus dem Grund der Bilanzwahrheit dafür ausgesprochen, die tatsächlichen Schulden aus den CHF-Darlehen auf Basis des tatsächlichen Wechselkurses zum 31.12.2012 darzustellen.
Die Abteilung 4 (Finanzen) gab 2010 im Replik zum Bericht des Rechnungshofes "Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Land Steiermark" an, dass zur Vermeidung der haushaltsmäßigen Darstellung von Kursgewinnen bzw. der Bedeckung von Kursverlusten, die CHF-Schulden jeweils mit dem zum Zeitpunkt der Aufnahme ausgewiesenen Wechselkurse in die jeweiligen Rechnungsabschlüsse aufgenommen werden. Im von der Steiermärkischen Landesregierung mit Beschluss vom 15.03.2010 genehmigten Handbuch des Liquiditätsmanagements wird die fiktive Schuld der CHF-Darlehen mit dem Euro-Gegenwert monatlich mit Grundlage der aktuellen Währungssituation ausgewiesen.
Dem nicht genug, würdigte der Landesrechnungshof in seinem Bericht zur Haushaltsführung 2012 die Landesregierung aufgrund der eklatanten Überschreitung des Gesamtbudgetvolumens um 7,6 Prozent. Art 19 Abs 3 L-VG normiert die jährliche Netto-Neuverschuldung bei der Budgeterstellung und sieht dabei eine Obergrenze von 3 Prozent über dem veranschlagten Budget vor. Die Landesregierung überschritt somit die Grenze der geplanten Netto-Neuverschuldung um mehr als das Doppelte.
Im ordentlichen Haushalt wurden um 339 Millionen Euro (9,1 Prozent), im außerordentlichen Haushalt um 49 Millionen Euro (60 Prozent) mehr ausgegeben als veranschlagt. Dabei stiegen sowohl Einnahmen als auch Ausgaben, wobei die vereinnahmten außerordentlichen Mittel um 75 Millionen Euro höher waren als geplant. Obwohl die Summe der Einnahmen des Rechnungsabschlusses um beinahe 300 Millionen Euro höher als veranschlagt war, betrug die Netto-Neuverschuldung daraus rund 380 Millionen Euro (6,8 Prozent).
1.) Welche Vorteile bringt die Ausweisung und Berechnung von Schuldenständen anhand historischer Wechselkurse bei Jahresrechnungsabschlüssen gegenüber der Erfassung von tatsächlichen Spekulationsgewinnen bzw. -verlusten?
2.) Sofern die Vorteile überwiegen sollten, ist diese Rechnungslegungsmodalität mit den traditionellen Budgetgrundsätzen, insbesondere mit der Budgetwahrheit vereinbar?
3) Wenn ja, ist dem Grundsatz der Budgetwahrheit damit genüge getan, Spekulationsverluste in Landtagsvorlagen als "Eventualverbindlichkeiten" zu beziffern?
4.) Warum wurden die CHF-Darlehen im Rechnungsabschluss mit einem historischen Wechselkurs von 1,4533 (CHF-EUR) bewertet?
5.) Was spricht gegen eine haushaltsmäßige Darstellung von Kursgewinnen bzw. Kursverlusten?
6.) Hat das Land Steiermark vertraglich vereinbarte Möglichkeiten auf eine vorzeitige Auflösung der Verträge der angesprochenen Fremdwährungsdarlehen bei einer unverhältnismäßig hohen Kursabweichung?
7.) Wenn ja, welche pekuniären Folgen wären damit verbunden?
8.) Wann sind bei den CHF-Darlehen alle Forderungen getilgt und wie hoch wird die Gewinn- bzw. Verlustspanne sein?
9.) Handelt es sich bei den CHF-Darlehen um Risikogeschäfte, die durch den Steuerzahler finanziert werden?
10.) Wenn nein, welche Qualität muss ein solches Risikogeschäft haben, damit es als ein solches gilt?
11.) Warum wurde nicht ein Eurodarlehen mit einer verminderten Kursschwankungswahrscheinlichkeit aufgenommen?
12.) Warum hat man sich explizit für ein Darlehen mit Schweizer Franken entschieden?
13.) Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um das Risiko für weitere Spekulationsverluste zu minimieren?
14.) Werden Sie der Empfehlung des Landesrechnungshofes entsprechen, aus Gründen der Bilanzwahrheit die tatsächliche Schuld aus den CHF-Darlehen im Rechnungsabschluss auf Basis des tatsächlichen Wechselkurses zum 31.12. darzustellen?
15.) Wenn nein, warum nicht?
16.) Warum wurde die Obergrenze von 3 Prozent für die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Netto-Neuverschuldung um mehr als das Doppelte überschritten, obwohl dies nur im Falle von Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen geschehen darf?
17.) Was werden Sie in Zukunft unternehmen, um die verfassungsrechtlich vorgesehenen Rahmenbedingungen einhalten zu können?
18.) Werden Sie der Empfehlung des Landesrechnungshofes nachkommen, die bei neu geplanten Vorhaben, die dadurch anfallenden Folgekosten (Personal-, Sachaufwand und Zweckaufwand) im Voraus zu berechnen, aufzuzeigen und nur dann zu genehmigen, wenn deren Finanzierung durch zusätzlich laufende Einnahmen, Einsparungen oder Umschichtungen erfolgen kann?
19.) Wenn nein, warum nicht?
20.) Wenn ja, welche konkreten einnahmen- bzw. ausgabenseitigen Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um künftig die 3 Prozent Netto-Neuverschuldungsgrenze einhalten zu können?
Unterschrift(en):
Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)