- 2491/1,
Beschluss Nr. 541 des Landtages Steiermark vom 11.12.2012 (EZ 1583/4) betreffend Psychotherapie auf Krankenschein (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Gesundheit" hat in
seiner Sitzung
vom
04.02.2014
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Der Landtag Steiermark hat am 11.12.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
1. an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, diese möge Sorge dafür tragen, dass zur Verbesserung der psychotherapeutischen Behandlung von Patientinnen und Patienten ein Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Bundesverband für Psychotherapie abgeschlossen wird, der Psychotherapie auf Krankenschein sicherstellt, und
2. mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse in Kontakt zu treten, um für ein Pilotprojekt auf steirischer Ebene zur Verfügung zu stehen, sollte vor Umsetzung einer österreichweiten Gesamtvertragsregelung der Bedarf dafür bestehen.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 07.02.2013 wurde der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 541 (EZ 1583/4) betreffend "Psychotherapie auf Krankenschein" mit Schreiben vom 08.02.2013, GZ: ABT08GP-18 Po5/2012-3, an die Bundesregierung zur entsprechenden Veranlassung sowie an den Vorstand der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zur Stellungnahme herangetragen.
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat mit Schreiben vom 28.05.2013 Folgendes mitgeteilt:
"Im Jahr 2000 scheiterte der aufgrund der 50. ASVG-Novelle angestrebte Abschluss eines Gesamtvertrages für Psychotherapie nach jahrelangen Verhandlungen insbesondere daran, dass der Österreichische Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) zwar dem Vertragsentwurf zustimmte, gleichzeitig seinen Mitgliedern jedoch zusicherte, gerichtliche Klagen gegen den Gesamtvertrag zu unterstützen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger forderte daher die Krankenversicherungsträger auf, Schritte zu einer alternativen Sachleistungsversorgung für die Anspruchsberechtigten zu setzen.
Neben den bereits seit 1994 bestehenden Sachleistungsverträgen mit den sozialpsychiatrischen Vereinen gelang es der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse durch den Vertragsabschluss mit dem Verein "Netzwerk Psychotherapie Steiermark" im Jahr 2003 erstmals auch niedergelassene PsychotherapeutInnen in die Sachleistungsversorgung einzubinden. Der Verein hat Vereinbarungen mit den eingebundenen PsychotherapeutInnen abgeschlossen, die sicherstellen, die psychotherapeutische Krankenbehandlung an Orten mit einem nachgewiesenen Bedarf ausschließlich als Sachleistung und somit ohne jegliche Privatzahlung der Anspruchsberechtigten geleistet wird. Mittlerweile steht mit dem "Verein für ambulante psychologische Psychotherapie" ein weiterer Vertragspartner zur Verfügung, der niedergelassene PsychotherapeutInnen in die Sachleistungsversorgung einbindet.
Seit dem Jahr 2006 konnte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse durch Abschluss von vielen weiteren Verträgen mit Vereinen und Institutionen sowie durch Ausweitung der Kapazitäten bei bestehenden Vertragspartnern die Sachleistungsversorgung in der Steiermark mehr als verdoppeln. Da sich die PsychotherapeutInnen bzw. Beratungsstellen der Vereine auf die gesamte Steiermark verteilen, ist nun eine flächendeckende, niederschwellige und unbürokratische Versorgung mit Sachleistungen gegeben.
Die in der Datenanalyse des Hauptverbandes zur psychischen Gesundheit (keine Studie!) genannte Zahl von 900.000 Personen sagt aus, dass diese Personen im Jahr 2009 aufgrund einer psychischen Diagnose Leistungen der Krankenversicherung erhielten. Davon bekamen 840.000 Personen Psychopharmaka verschrieben, wovon wiederum die Hälfte der Verschreibungen nicht länger als drei Monate dauerte. Dies ist insofern beachtlich, weil bei Psychopharmaka eine darüber hinausgehende Verschreibedauer erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Somit zeigt sich, dass die genannte Personenanzahl nicht undifferenziert als psychisch krank bezeichnet werden kann.
Die Sozialversicherung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung auseinandergesetzt und im Projekt "Strategie Psychische Gesundheit" 13 Maßnahmenpakete entwickelt. Ein Maßnahmenpaket befasst sich ausschließlich mit dem Themenkomplex Psychotherapie.
In Zukunft wird für eine effektive Versorgung wesentlich sein, präventive Maßnahmen zu forcieren, so zB im Bereich der schulischen Gesundheitsförderung einen stärkeren Fokus auf den Bereich gesunde Psyche zu legen, weiters die psychischen Aspekte bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken etc. Eine wichtige Stoßrichtung wird auch die Erstellung von Früherkennungskonzepten für spezielle Zielgruppen, wie besonders belastete Familien, Personen in kritischen Lebensphasen, arbeitslose Jugendliche etc. sein. Schließlich bedarf es für eine wirksame, umfassende Versorgung des Aufbaues einer geschlossenen Versorgungskette mit integrierten Versorgungsmodellen bis hin zum Rehabilitationsbereich.
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse wird die in der "Strategie Psychische Gesundheit" genannten Ziele hinsichtlich des Ausbaus der Versorgung und der Sicherstellung der Versorgungsqualität der Psychotherapie in den nächsten Jahren engagiert weiter vorantreiben, aber auch die Gesundheitsförderung und Prävention in diesem Bereich ausbauen.
Der Abschluss eines Gesamtvertrages mit dem ÖBVP, der per se kein Verbesserungspotential für die Versorgung in der Steiermark mit sich bringt, ist für die Erreichung dieser Ziele aber nicht erforderlich."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 2014.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 541 des Landtages Steiermark vom 11.12.2012 betreffend "Psychotherapie auf Krankenschein" wird zur Kenntnis genommen.