Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 25.03.2014 und 17.06.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 25.03.2014 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2614/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattete die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Im Zuge der Budgetkonsolidierung 2011/2012 war zunächst die Abschaffung der PendlerInnenbeihilfe seitens des Landes angedacht. In der Folge erklärte sich die Arbeiterkammer Steiermark bereit, die Kosten für die Beihilfe im Ausmaß von einem Drittel (ca. EUR 800.000,--) für zwei Jahre zu übernehmen ebenso wie die Administration der Anträge und die Auszahlung, wodurch die Aufrechterhaltung dieser Beihilfe möglich wurde. Die Mitfinanzierung sowie die Übernahme der Administration der PendlerInnenbeihilfe durch die Arbeiterkammer Steiermark wurden erstmalig 2011/2012 begonnen und mittlerweile bis 2016 verlängert.
Die Arbeiterkammer Steiermark hat im Jahr 2012 für das Jahr 2011 insgesamt 10.633 Anträge und im Jahr 2013 für das Jahr 2012 insgesamt 10.908 Anträge abwickelt. Nachdem die Administration der Anträge und die Auszahlung der PendlerInnenbeihilfe durch die Arbeiterkammer Steiermark seit 2011 bestens funktionierten, wird aus Sicht der Abteilung keine Notwendigkeit gesehen, den Vollzug der PendlerInnenbeihilfe, wie es in Punkt 4 des Selbstständigen Antrages der KPÖ vorgeschlagen wird, wieder beim Land Steiermark anzusiedeln. Die Arbeiterkammer Steiermark hat sich in den letzten Jahren als Anlaufstelle für die PendlerInnenbeihilfe etabliert. Eine neuerliche Umstellung würde Verwirrungen bei den vielen AntragstellerInnen hervorrufen.
Betreffend die Anhebung der Einkommensgrenzen an realistische Bruttoeinkommenswerte ist festzuhalten, dass nach 3-jähriger Pause im Jahr 2013 wieder eine Valorisierung erfolgte. Ergebnis der Valorisierung war, dass für die Berechnung der PendlerInnenbeihilfe die Jahresbrutto-Einkommensobergrenze um 5 % auf EUR 29.715.- ohne Familienbeihilfe (statt bisher EUR 28.300.-) angehoben wurde. Weiters erhöhte sich pro versorgungspflichtigem Kind diese Einkommensobergrenze um weitere EUR 2.972.- (statt bisher EUR 2.830.-). Die Beihilfen selbst wurden um ca. 8% angehoben. Durchschnittlich erhält somit jeder einzelne Pendler bzw. Pendlerin ab 2013 rund 10 Euro mehr an Beihilfe.
Aus Sicht der Abteilung 11 besteht aufgrund der Valorisierung 2013 weder in Hinblick auf den Vorschlag zur Anhebung der Einkommensgrenzen an realistische Bruttoeinkommenswerte noch analog zur Argumentation der Preissteigerungen der öffentlichen Verkehrsmittel ein Handlungsbedarf, die Einkommensgrenzen weiter zu erhöhen, genauso wenig wie auch in Bezug auf den Vorschlag zur Senkung der Mindestdistanz zwischen Arbeits- und Wohnort von derzeit 25 auf 20 km.
Wesentlich ist auch, die zwischen dem Sozialressort und der Arbeiterkammer Steiermark entstandene Kooperation fortzuführen, welche erst die Fortsetzung der PendlerInnenbeihilfe ermöglicht und die sich seit den Jahren 2011/2012 bestens bewährt hat.
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 2614/1, der Abgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Dr. Werner Murgg betreffend PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark wird zur Kenntnis genommen.