LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2657/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.03.2014, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT02-349/2013-43; ABT02-5228/2014-1
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten

Betreff:
Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 42 Abs. 1 Z 8 i.V.m. § 47 Abs. 2 L-GBG

Angeschlossener Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung wurde der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.

Gemäß § 47 Abs. 3 L-GBG ist auch dem Landtag in dreijährigen Abständen ein umfassender Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Frauenförderung sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Landes- und Gemeindedienst vorzulegen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten gem. § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.