LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2772/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.05.2014, 09:45:20


Landtagsabgeordnete(r): Anton Kogler (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Franz Voves

Betreff:
Bestbieterprinzip als Vergabekriterium bei Landesaufträgen

Der uneingeschränkte Zugang für Arbeitskräfte aus den östlichen Mitgliedsstaaten der EU stellt den steirischen Arbeitsmarkt vor enorme Herausforderungen. Mehr und mehr Betriebe beklagen, dass sie einem ruinösen Preis- und Lohndumping ausländischer Firmen ausgesetzt sind. Aktuelle Untersuchungen im Bereich von Trockenbau-Aufträgen ergaben, dass einzelne Auftragnehmer zur Erledigung ihrer öffentlichen und halb-öffentlichen Aufträge in zunehmendem Maße auf Subunternehmer aus Osteuropa - in erster Linie aus Ungarn und Bulgarien - zurückgreifen. Dadurch sind die Preise dieser Auftragnehmer um bis zu 20 Prozent günstiger als die der heimischen Mitbewerber.

Laut Experten erfolgte die Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes viel zu früh. Bis zum heutigen Tage sind die Lohn- und Gehaltsunterschiede unter den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht ansatzweise ausgeglichen. Anstatt der angestrebten Lohnsteigerung in den östlichen Mitgliedsstaaten ist es zu einem folgenschweren Lohndumping in Österreich gekommen. Zudem ist es für ausländische Unternehmen eine Leichtigkeit, den in Österreich geltenden Mindest-Kollektivvertragslohn zu umgehen. Der antragstellenden Fraktion wurden hierzu eine "Entsendevereinbarung" und angeheftete Arbeitsverträge eines Arbeiters aus Bosnien-Herzegowina übermittelt. Darin wird festgehalten, dass dieser gemäß dem kollektivvertraglich vereinbarten Brutto-Stundenlohn von 11,95 Euro entlohnt wird. Im beigehefteten Subunternehmer-Vertrag wird jedoch das wahre Gehalt des Arbeiters genannt: 4,7 Euro Stundenlohn! Dieses Entgelt ist immer noch höher als im Heimatland des Arbeiters - heimische Unternehmen können bei diesen Billigst-Löhnen nicht mithalten. Eine weitere beliebte Methode ist die Anstellung der Mitarbeiter auf geringfügiger Basis, tatsächlich arbeiten diese dann Vollzeit im Betrieb. Der Unternehmer zahlt weniger Steuern, verdient mehr Geld und kann zeitgleich die Preise drücken.

Entsprechende gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Europaebene, wie eine Verlängerung der Übergangsfristen sowie vermehrte Kontrollen durch eine Aufstockung der Mitarbeiter der Finanzpolizei, sind angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen in der Steiermark (plus 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr)unumgänglich. Auch die automatische Vergabe aufgrund des Billigstbieterprinzips ist mehr als problematisch und nicht mehr zeitgemäß - vielmehr braucht es eine gesetzliche Verankerung des Bestbieterprinzips. Dadurch könnten auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden - das billigste Angebot muss nicht immer das Beste sein.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei Auftragsvergaben durch das Land bzw. landesnahe Gesellschaften und Betriebe ausschließlich das Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien anzuwenden.


Unterschrift(en):
Anton Kogler (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)