- 2831/1, Rechnungsabschluss 2013\; Bericht der Landesfinanzreferentin über das Gebarungsergebnis des Landeshaushaltes 2013\; Genehmigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss 2013 erforderlichen haushaltstechnischen Maßnahmen (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung vom 17.06.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: A. ALLGEMEINES UND RECHNUNGSERGEBNIS 2013
Der Landesvoranschlag 2013 wurde gemeinsam mit dem Landesvoranschlag 2014 vom Landtag Steiermark in der 27. Sitzung der XVI. Gesetzgebungsperiode am 11. Dezember 2012 mit Beschluss Nr. 536 als Doppelbudget genehmigt.
a. Gebarungsabgang und Nettoneuverschuldung
Der Landesvoranschlag 2013 weist einen Gesamt-Gebarungsabgang von rd. € 401,65 Mio. aus, dem Tilgungen in Höhe von rd. € 25 Mio. gegenüber stehen. Daraus hätte sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von rd. € 376,65 Mio. ergeben.
b. Maastricht-Ergebnis
Für das Jahr 2013 wurde im Landesvoranschlag als Maastricht-Ergebnis basierend auf dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 und der dazugehörigen Hochrechnung auf Basis des prognostizierten BIP (€ 319,99 Mrd.) ein Defizit von rd. € 245,93 Mio. ausgewiesen.
Nach dem im März des heurigen Jahres durch die Statistik Austria publizierten Bericht über die öffentlichen Finanzen beträgt das Bruttoinlandsprodukt für 2013 lediglich € 313,20 Mrd. Für die Erstellung des Landesrechnungsabschlusses 2013 einschließlich aller außerbudgetärer Einheiten, die gemäß ESVG dem Land zuzurechnen sind, ergibt sich somit ein höchst zulässiges Maastricht-Defizit in Höhe von € 242,84 Mio. und somit eine Verringerung des zulässigen Maastricht-Defizits gegenüber dem Voranschlag um € 3,09 Mio. (Siehe nähere Ausführungen unter Punkt 2.b.).
2. Rechnungsergebnis 2013 nach Abschlussmaßnahmen
a. Gebarungsabgang und Nettoneuverschuldung
Nach Durchführung der im Abschnitt C beschriebenen Um- und Nachbuchungen sowie Abschlussmaßnahmen, die noch gem. Art. 41 (2) LVG 2010 der Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung bedürfen, weist der Rechnungsabschluss 2013 einen Gebarungsabgang von insgesamt € 475.337.278,53 aus. Unter Abzug der verbuchten planmäßigen Tilgungen von € 25.000.000,-- sowie der buchmäßigen Tilgung von € 76.463.400,-- zur haushaltsmäßigen Darstellung des Barvorlagenstandes per 31.12.2013 beträgt die Nettoneuverschuldung € 373.873.878,53 und liegt damit um rd. € 2,77 Mio. unter dem vom Landtag genehmigten Betrag.
b. Maastricht-Ergebnis
Nach Art. 25 des Österreichischen Stabilitätspaktes besteht die Verpflichtung, die Transparenz der Rechnungsabschlüsse durch Beigabe einer Überleitungstabelle zwischen dem administrativen und dem ESVG-Ergebnis sicherzustellen. Dem entsprechend sind die Daten des Landes um die ESVG-Ergebnisse ausgegliederter institutioneller Einheiten des öffentlichen Sektors, die der Gebietskörperschaft Land zuzurechnen sind, zu ergänzen.
Maastricht-Ergebnis Land:
Nach dem vorliegenden Rechnungsabschluss 2013 beträgt das Maastricht-Defizit des Landes € 246.361.848,26. Der Rechnungsquerschnitt des Landes Steiermark findet sich im Anhang unter Beilage 1.
Maastricht-Ergebnis der außerbudgetären Einheiten:
Die zuzurechnenden außerbudgetären Einheiten sind in der Tabelle "Institutionelle Sektoren und Teilsektoren gemäß ESVG 95" der Statistik Austria aufgelistet. Mit Schreiben vom 18.2.2014 wurden die zuständigen Abteilungen aufgefordert, die Maastricht-Salden der in ihre Zuständigkeit fallenden außerbudgetären Einheiten zu erheben.
Nach den von den zuständigen Abteilungen bereitgestellten Unterlagen mit den vorläufigen Jahresabschlüssen per 5.5.2014 ergibt sich folgendes Bild:
(siehe Tabelle 1)
Für die außerbudgetären Einheiten besteht demnach ein Maastricht-Überschuss von rd. € 8,60 Mio. Die endgültigen Abschlüsse liegen derzeit noch nicht vor, weshalb sich das Maastricht-Ergebnis dieser Einheiten noch verändern kann. Eine ev. negative Veränderung kann durch die mit rd. € 5 Mio. nicht erfolgte Ausnützung der höchst zulässigen Defizitquote des Landes ausgeglichen werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass keine weitere Belastung des für den Landeshaushalt 2013 höchst zulässigen Maastricht-Defizits eintreten wird.
Gesamt Maastricht-Ergebnis:
(siehe Tabelle 2)
Unter Berücksichtigung des Maastricht-Defizites des Landes von rd. € 246,36 Mio. sowie des Maastricht-Überschusses der außerbudgetären Einheiten von rd. € 8,60 Mio. errechnet sich daher das in oben dargestellter Überleitungstabelle Gesamt-Maastricht-Defizit von rd. € 237,76 Mio.
Die maximale Defizitquote für das Land Steiermark gemäß Artikel 3 (2) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 von € 242,84 Mio. wird daher nicht überschritten.
Am 1.1.2013 betrug der Schuldenstand des Landes € 2.448.161.693,53
Nettoneuverschuldung nach Abschlussmaßnahmen € 373.873.878,53
Der Schuldenstand per 31.12.2013 beträgt daher € 2.822.035.572,06
Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich folgendermaßen dar:
(siehe Tabelle 3)
1) Kurzfristig anfallende Liquiditätsspitzen werden über Barvorlagen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur sowie über zwei Kontokorrentkredite bei Bankinstituten abgedeckt. Mit Stichtag 31.12.2013 war keine Barvorlage bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur gegeben. Am Jahresende 2012 war der Barvorlagenrahmen mit € 76.463.400,-- ausgenützt. Dieser Betrag war in Form einer Tilgung gegen eine Gebührstellung bei den Darlehensaufnahmen auszubuchen. Die Höhe des Kontokorrentkredites bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG mit Stichtag 31.12.2013 betrug € 94.848.400,--. Bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG war keine Ausnützung gegeben.
- Die von der LIG zum Ankauf bzw. zur Sanierung von Landesliegenschaften insgesamt mit rd. € 587,1 Mio. aufgenommenen (per 31.12.2012 rd. € 580,6 Mio.) und per 31.12.2013 mit rd. € 462,0 Mio. aushaftenden Fremdmittel (lt. endgültiger Bilanz per 31.12.2012 rd. € 446,4 Mio.). Die Rückzahlung wird über marktkonforme Mietzahlungen des Landes und über Gesellschafterzuschüsse finanziert, die in den jeweiligen Landesvoranschlägen budgetiert sind.
- Die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H über € 1,2 Mrd. (1. Tranche der Anleihe über 700 Mio. im Jahr 2009 und 2. Tranche über € 500 Mio. im Jahr 2010).
Hierzu ist zu berichten, dass die erste Tranche der im Jahr 2009 von der Krankenanstalten Immobiliengesellschaft (KIG) begebenen Anleihe in Höhe von € 700 Mio. im Juni 2014 fällig wird und die Steiermärkische Landesregierung mit Landtagsbeschluss vom 10.12.2013 ermächtigt wurde, die für die Tilgung erforderlichen Fremdmittel aufzunehmen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Wie dem Landtag berichtet wurde, kann aufgrund der schriftlichen Bestätigung von Statistik Austria die Maastrichtkonformität und Neutralität dieser Vorgangsweise bestätigt werden. Nachdem das gesamte Nominale der Anleihe dem Land Steiermark rückwirkend zugerechnet und auch im Landeshaushalt 2009/2010 sowie in den Rechnungsabschlüssen ab 2009 dargestellt und abgebildet wurde, führt diese Maßnahme im Landeshaushalt zu einer rein buchmäßigen Steigerung der Nettoneuverschuldung des Jahres 2014 im Ausmaß der Anleihentilgung von € 700 Mio. Gleichzeitig reduziert sich die Verbindlichkeit der KAGes/KIG im selben Ausmaß. Insgesamt handelt es sich somit um eine Umgruppierung von Schulden von der gem. ESVG dem Land zuzurechnenden KAGes in den Landeshaushalt innerhalb des vom Landtag im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss jeweils zur Kenntnis genommenen Gesamtschuldenstandes.
Eine schriftliche Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen zur Refinanzierung der KAGes/KIG-Anleihe durch die Österreichische Bundesfinanzierungsanstalt liegt vor.
- Nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 ist der Wohnbauförderung aus dem Verkaufserlös der Förderungsdarlehen bis zum Jahre 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ein Teilbetrag in Höhe von € 287,1 Mio. rückzuführen. Im Wohnbauförderungsgesetz sind die jährlichen Rückzahlungstranchen fixiert. Die Tranche für das Jahr 2013 betrug € 31,8 Mio. Die noch offene Rückzahlungsverpflichtung per 31.12.2013 beträgt € 95 Mio.
b. Eventualverbindlichkeiten des Landes
- Weiters ist der Wohnbauförderung nach § 4 (6) des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung ein Betrag bis zu höchstens € 254.130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln zusätzlich bereitzustellen.
Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist die Aufteilung der Rückflüsse im Bereich der Wohnbauförderung auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen.
Nach der derzeitigen Rechtslage werden daher bis zum
Jahr 2014 € 254,1 Mio.
und bis zum Jahr 2015 noch € 95,- Mio.
insgesamt daher € 349,1 Mio.
an die Wohnbauförderung zurück zu führen sein.
- Zugunsten der Haushalte 2009 und 2010 wurden vorübergehend außerordentliche Entnahmen von Gebührstellungen vorgenommen, aus denen sich ein Rückführungsbedarf von rd. € 81,0 Mio. ergab (2009 rd. € 49,6 Mio. und 2010 rd. € 31,4 Mio.). Dieser Betrag hat sich nach einer im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2011 erfolgten Rückführung auf rd. € 60,3 Mio. reduziert.
Die Rückführung wird nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs und somit in Abhängigkeit von den Inanspruchnahmen der Gebührstellungen zu erfolgen haben.
- Für die CHF-Darlehen würden im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung und Konvertierung in EUR mit Stichtag 31.12.2013 Wechselkursverluste in Höhe von rd. € 33,5 Mio. anfallen. Dieser Betrag wird als Eventualverbindlichkeit dargestellt, da es zu keiner tatsächlichen Konvertierung und Rückzahlung zum Jahresultimo gekommen ist. Im Vorjahr betrug der Vergleichswert mit Stichtag 31.12.2012 rd. € 37,1 Mio.
c. Konsolidierter Schuldenstand (in Mio. €)
(siehe Tabelle 4)
4. Zinsen für aufgenommene ÖBFA-Darlehen
Im Jahr 2013 betrug der gesamte Zinsaufwand rd. € 39,1 Mio. Zur Teilbedeckung der darin enthaltenen Zinsen für das im Jahr 2012 bei der ÖBFA aufgenommene Darlehen über € 200 Mio. wurde aus der Rücklage ein Agio in Höhe von € 863.753,36 herangezogen. Die Effektivverzinsung dieses Darlehens beträgt 2,8915% p.a.
Zu dem mit Stichtag 7.6.2013 mit einem Nominale von € 150 Mio. und einer Verzinsung von 1,750% p.a. bei der ÖBFA aufgenommenen Darlehen ist festzustellen, dass die Zuzählung zu einem Kurs von 98,54519% bzw. in Höhe von € 147.817.788,46 zuzüglich Stückzinsen in Höhe von € 366.780,82 erfolgte. Aufgrund des Disagios in Höhe von € 2.182.211,54 beträgt für dieses Darlehen die Effektivverzinsung 1,9034% p.a. Das Disagio wurde bei der Vst. 1/910008-6579 buchmäßig zugunsten der Vst. 2/982009-3450 verrechnet.
Zu dem mit Stichtag 18.10.2013 mit einem Nominale von € 100 Mio. und einer Verzinsung von 1,750% p.a. ebenfalls bei der ÖBFA aufgenommenen Darlehen ist festzustellen, dass die Zuzählung zu einem Kurs von 95,4395% bzw. in Höhe von € 95.439.500,-- zuzüglich Stückzinsen in Höhe von € 882.191,78 erfolgte. Aufgrund des Disagios in Höhe von € 4.560.500,-- beträgt für dieses Darlehen die Effektivverzinsung 2,2645% p.a. Das Disagio wurde bei der Vst. 1/910008-6579 buchmäßig zugunsten der Vst. 2/982009-3450 verrechnet.
Die überwiesenen Stückzinsen in der Höhe von insgesamt € 1.248.972,60 verbleiben vorläufig auf dem Verwahrkonto 3657040 "Verwahrungen ABT04". Mit der erstmaligen Zahlung der Zinsen im Oktober 2014 ist die haushaltswirksame Gegenverrechnung durchzuführen.
Gegenüberstellung Budget 2013 / Rechnungsabschluss 2013:
(siehe Tabelle 5)
Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgt auf Basis der von der Fachabteilung Landesbuchhaltung über das Verrechnungssystem SAP ausgearbeiteten und bereitgestellten Unterlagen.
Die Prüfung der Gebarungsfälle erfolgte im Rahmen der Haushaltsverrechnung
- vor dem Gebarungsvollzug durch die kreditbewirtschaftenden Stellen und den nachgeordneten kassenführenden Dienststellen die sachliche und rechnerische Prüfung,
- im Gebarungsvollzug durch die Fachabteilung Landesbuchhaltung auf Form und Inhalt des Zahlungs- und Verrechnungsauftrages sowie die speichermäßige Erfassung, sowie
- nach dem Gebarungsvollzug durch die Fachabteilung Landesbuchhaltung ausschließlich bei den nachgeordneten kassen- und verlagsführenden Dienststellen.
Auf Basis der Unterlagen der Fachabteilung Landesbuchhaltung wurden Gebührstellungen und Korrekturen vorgenommenen, bei denen es sich im Wesentlichen um notwendige Um- und Nachbuchungen sowie um die veranlassten Abschlussmaßnahmen handelt, deren Bedeckung - soweit keine konkreten Bedeckungsmaßnahmen angeführt sind - aus eingetretenen Verbesserungen im Haushalt 2013 erfolgen kann. Folgende Um- und Nachbuchungen werden daher zur Beschlussfassung gem. Art. 41 (2) LVG 2010 durch die Steiermärkische Landesregierung vorgeschlagen und wie folgt erläutert:
1. Repräsentationsausgaben 2012 - Kreditrest
Im Haushaltsjahr 2012 wurde von der Abteilung 9 - Kultur, Europa, Außenbeziehungen irrtümlich keine Buchungsanordnung zur Gebührstellung ihrer Restmittel bei der Vst. 1/011049-7232 "Repräsentationsausgaben" erlassen, sodass dieser Restkredit in Höhe von € 14.738,43 als Einsparung dem Gesamthaushalt zugeflossen ist. Diese Mittel sollen über Antrag der zuständigen Abteilung im Rechnungsabschluss 2013 wieder zur Verfügung gestellt werden.
Haushaltstechnisch wurden daher bei der Vst. 1/011049-7232 "Repräsentationsausgaben" € 14.738,43 in Gebühr verrechnet.
2. Personenstandsregister
Mit Beschluss der Landesfinanzreferenten vom 2. Oktober 2012 wurde zwischen Bund und Länder eine Kostenteilung für die Umsetzung und den Betrieb des zentralen Personenstandregisters im Verhältnis von 70 (Bund) zu 30 (Länder) vereinbart. Innerhalb der Länder werden die Kosten nach dem Anteil der Personenstandsfälle aufgeteilt, wobei der Anteil für die Steiermark 14,37% beträgt.
Mit RSB vom 8. Mai 2014, GZ: ABT01-18762/2013-8, wurden bei der Vst. 1/020301-7280 "Elektronische Datenverarbeitung, Entgelte für Leistungen von Firmen" € 180.213,54 und bei der Vst. 1/020308-7280 "Elektronische Datenverarbeitung, Entgelte für Leistungen von Firmen" € 49.386,94 bereitgestellt und vorläufig aus der apl. Vst. 5/900009 "Deckungskredit - Verstärkungsmittel" bedeckt. Zur endgültigen Bedeckung wurden die erforderlichen Mittel bei den oben angeführten Voranschlagsstellen in Gebühr gestellt.
3. Notariatskosten Bezirkshauptmannschaften Hartberg und Bad Radkersburg
Im Jahr 2013 sind Notariatskosten (Eintragungsgebühr bzw. Honorarnote) für einen Kaufvertrag für die BH Radkersburg in Höhe von € 15.609,-- und für die BH Hartberg in Höhe von € 2.300,-- angefallen, die aus dem Ansatz 1/030018 finanziert wurden.
Da anfallende Nebenkosten immer bei den Hauptkosten (d.i.d. Anlagegut) zu verrechnen sind, wurden diese Beträge von insgesamt € 17.909,-- von der Vst. 1/030018-7020 auf die Vst. 1/030003-0001 umgebucht. Die Bedeckung der dadurch bei der Vst. 1/030003-0001 gegebenen üpl. Ausgabe hat durch Heranziehung von lt. Landesbuchhaltung im Unterabschnitt 020 bei den Ermessenskrediten gegebenen Einsparungen zu erfolgen.
4. Research@Zentrum am Berg
Die zuständige Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit teilte zur Notwendigkeit dieser Abschlussmaßnahme Folgendes mit:
"Das Projekt "Research@Zentrum am Berg" (Montanuniversität Leoben) intendiert einen in Zentraleuropa einzigartigen Forschungshub zum Thema Untertagbau zu setzen. Dieses Zentrum wird die zentrale EU-Core Facility für Forschung rund um Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Sanierung untertägiger Anlagen und der europäische Hub für die damit verbundenen Wissenschaften. Aufgrund der beträchtlichen Finanzmittel wurde auch der Steirische Forschungsrat mit einer Prüfung des Projektes betraut. Der Forschungsrat Steiermark betont in seiner Stellungnahme zu diesem Thema, dass eine rein betriebswirtschaftliche Bewertung dieses komplexen Vorhabens sicherlich nicht zielführend sei, weil die Erlöse aus dem operativen Betrieb für die Refinanzierung nicht ausreichend sein würden. Jedoch weist er darauf hin, dass ein derartiges Zentrum ein Motor für die Wirtschaft sein wird und das Potential für Betriebsansiedelungen in der Region mit sich bringen könne. Er bewertet das Vorhaben "Zentrum am Berg" als Projekt mit klarer Fokussierung und strategischer Schwerpunktsetzung, wobei die regionalpolitischen Aspekte (mit ca. 70 %) dominieren.
Der Gesamtinvestitionsrahmen beläuft sich insgesamt (bis 2017) auf € 30 Mio., wobei der Finanzierungsplan der Montanuniversität folgende Aufteilung vorsieht:
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft € 5 Mio.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie € 10 Mio.
Land Steiermark € 10 Mio.
Eigenanteil Montanuniversität Leoben € 5 Mio.
Die seitens der Bundesministerien bereits zugesicherten Summen sind an die Bedingung gebunden, dass dieser Finanzierungsplan von allen Teilen eingehalten wird."
Da die Finanzierungsabwicklung aus Sicht der Abteilung 8 über den Zukunftsfonds als Leit- und Impulsprojekt erfolgen soll, wurde zugunsten des Haushaltes 2014 ein Teilbetrag von € 2.600.000,-- bei der Vst. 1/289404-7670 "Zukunftsfonds Steiermark, Beiträge" in Gebühr gestellt.
5. Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe - Endabrechnung 2013
Von der Abteilung 11 - Soziales und der Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit wurden die Endabrechnungen 2013 für die Sozialhilfeverbände vorgelegt. Daraus ergibt sich für die Bereiche Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe ein Nettomehraufwand von € 23.862.916,71 der im Rahmen des Gesamthaushaltes 2013 abzudecken ist.
Zur haushaltsmäßigen Darstellung der Endabrechnung 2013 wurden folgende nachträgliche Buchungen durchgeführt:
Ausgaben:
Sozialhilfe:
1/411058-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 410.132,94
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 10.083.081,50
1/411068-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 1.039.861,72
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 12.168.888,75
Behindertenhilfe:
1/413048-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 162.347,85
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 9.609.991,02
Jugendhilfe:
1/439058-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 65.925,02
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 7.303.035,16
Summe Ausgaben € 40.843.263,96
Einnahmen:
Sozialhilfe:
2/411055-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen
aus dem Vorjahr" € 66.015,88
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 681.206,84
2/411065-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen
aus dem Vorjahr" € 3.415.983,75
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 7.875.503,77
Behindertenhilfe:
2/413045-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen
aus dem Vorjahr" € 2.924.361,77
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 908.038,32
Jugendhilfe:
2/439055-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen
aus dem Vorjahr" € 928.767,14
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 180.469,78
Summe Einnahmen € 16.980.347,25
Im Rechnungsabschluss 2013 abgedeckter Fehlbetrag: € 23.862.916,71
6. Dürreschäden 2013 - Landesanteil
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 12.9.2013, GZ: ABT10-1428/2013-8, wurde ein Zwischenbericht über die Aktionen betreffend Dürreschäden zur Kenntnis gebracht und einstimmig angenommen. Demnach traten im Jahr 2013 durch eine außerordentlich intensive Trockenheit große irreversible Schäden an Grünland und Ackerkulturen in der Steiermark auf. Die Folge waren außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine extreme Unterversorgung mit Futtermitteln. Die damalige Schätzung der Schäden in der Steiermark bei nicht versicherbaren Acker- und Dauerkulturen betrug 50 Millionen Euro. Bis dato wurden mit Regierungssitzungsbeschluss vom 15.5.2014, GZ: ABT10-1.0-16636/2014-13, Landesmittel in Höhe von € 7.166.392,01 angefordert, welche vorläufig durch die Abteilung 4 - Finanzen zu bedecken waren.
Insgesamt wird mit einem Bedarf von maximal ca. 10,5 Mio. gerechnet. Genaue Zahlen können nach Mitteilung der Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft noch nicht bekannt gegeben werden, da die Erfassung der Anträge noch nicht abgeschlossen ist.
Bei der apl. Vst. 1/441044-7692 "Katastrophenschäden, Dürreentschädigungen für nicht versicherbare landwirtschaftliche Kulturen 2013" wurden daher € 10.500.000,-- in Gebühr gestellt.
7. Menschenrechtsregion Steiermark
Die zuständige Abteilung 6 - Bildung und Gesellschaft teilte zu dieser Maßnahme mit, dass auf Basis des Landtagsbeschlusses Nr. 813 vom 10.12.2013 "Menschenrechtsregion Steiermark" für die beschlossene Grundlagenarbeit und eine daraus folgende Umsetzung € 360.000,-- bereitgestellt werden sollen. Dieser Betrag wurde daher bei der Vst. 1/469309-7280 "Integration - Diversität, Entgelte für Leistungen von Firmen" in Gebühr gestellt.
8. Vivarium - Darlehen aus Ortserneuerung
Laut Mitteilung der zuständigen Abteilung 15 - Energie, Wohnbau, Technik soll ein an die Naturpark Grebenzen Entwicklungsgesellschaft mbH im Jahr 2004 aus Mitteln der Ortserneuerung gewährtes und mit insgesamt € 1.308.111,-- aushaftendes zinsfreies Darlehen in eine nicht rückzahlbare Förderung umgewandelt werden.
Zur antragsgemäßen Abwicklung wurde haushaltstechnisch bei der apl. Vst. 1/489106-7700 "Ortserneuerung, Kapitaltransferzahlungen für Investitionszwecke" der Betrag von € 1.308.111,-- in Gebühr verrechnet. Dieser Betrag ist im Jahr 2014 über Antrag der zuständigen Abteilung 15 zur buchmäßigen Umwandlung des Darlehens zu verwenden.
9. Notarztsysteme
Von der zuständigen LAD - Landesamtsdirektion wurde zu dieser Abschlussmaßnahme mitgeteilt, dass es aufgrund geänderter Rahmenbedingungen in Bezug auf die höchstzulässige Arbeitszeit von Spitalsärzten notwendig ist, sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen innerhalb und außerhalb der KAGes zu treffen, die von einer Erhöhung der Pauschalierung für einen Notarztdienst über die Aufstockung des ärztlichen Personals in den Spitälern bis zu der Entwicklung eines vollkommen neuen Notarztsystems für die Steiermark reichen.
Für die Finanzierung der kurzfristig wirkenden Maßnahmen werden vorläufig € 2,2 Mio. benötigt.
Dieser Betrag wurde bei der Vst. 1/530209-7280 "Notarztrettungsdienst - Entgelte für Leistungen von Firmen" durch eine Gebührstellung bereitgestellt.
10. Landespflegeheime
Für bauliche Investitionen in die der Krankenanstalten GmbH übertragenen Landespflegezentren wurde mit Rechnungsabschluss 2012 ein Betrag von € 15,1 Mio. in Gebühr gestellt. Für Zusatzinvestitionen werden gemäß Mitteilung der zuständigen Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit nunmehr weitere 6,8 Mio. benötigt, welche bei der apl. Vst. 1/561014-7470 "Zuschuss für Investitionen - Landespflegezentren" in Gebühr gestellt wurden.
11. Hochwasser Sommer 2012
a. Gemäß den Regierungssitzungsbeschlüssen ABT14-2303/2012-52 bzw. ABT04-445/2012-51 vom 17.1.2013 und ABT14-40/2014-9 bzw. ABT04-1672/2014-1 vom 6.2.2014 wurden für Schäden, die anlässlich der Hochwasserkatastrophe Juli und August 2012 in den Bezirken Liezen, Murau, Murtal, Mürzzuschlag, Bruck/Mur, Leoben, Graz-Umgebung, Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg und in der Stadt Graz entstanden sind, € 7.474.375,-- bzw. € 787.575,-- vorläufig durch Ausgabeneinsparungen beim "Deckungskredit - Verstärkungsmittel" (Ansatz 5/900009) bedeckt. Die endgültige Darstellung und Bedeckung hat im Zuge des Rechnungsabschlusses 2013 im Rahmen des Konjunkturausgleichsbudgets zu erfolgen.
Die endgültige Bedeckung des Betrages von € 7.474.375,-- hat daher durch Heranziehung von erzielten Mehreinnahmen bei der apl. Vst. 6/944035-8501 "Konjunkturausgleichsbudget - Zweckzuschuss zur Behebung von Katastrophenschäden im eigenen Vermögen des Landes" zu erfolgen.
Für den Betrag von € 787.575,-- ist laut der Fachabteilung Landesbuchhaltung bisher keine Buchung erfolgt. Daher wurde dieser Betrag beim Ansatz 1/631105 in Gebühr gestellt und ebenfalls aus erzielten Mehreinnahmen bei der apl. Vst. 6/944035-8501 "Konjunkturausgleichsbudget - Zweckzuschuss zur Behebung von Katastrophenschäden im eigenen Vermögen des Landes" bedeckt.
b. Weiters hat der Bund nach den Ausführungen im Regierungsbeschluss vom 15.5.2014, GZ.: ABT14-40/2014-40 aufgrund der Hochwasserkatastrophe 2012 einen Bundeszuschuss zur Bedeckung der anteiligen Landesmittel in der Höhe von € 20 Mio. beschlossen, von dem ein erster Teilbetrag von € 3,3 Mio. bereits 2012 bereitgestellt wurde.
Vom verbleibenden Betrag von € 16,7 Mio., der im Jahr 2013 überwiesen wurde, wurden € 12.620.642,70 zweckgebunden eingesetzt. Der Restbetrag von € 4.079.357,30 wurde auf Basis des Beschlussantrages der Abteilung 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit und einer zusätzlich übermittelten Information mit Regierungsbeschluss vom 15.5.2014, GZ.: ABT04-11873/2014-9, vorläufig aus dem Deckungskredit - Verstärkungsmittel (5/900009) bereitgestellt.
Mit der zusätzlich übermittelten Information hat die Abteilung 14 ergänzend mitgeteilt, "dass die Sektion VII - Wasser des BMLFUW über die im gegenständlichen Regierungssitzungsantrag ausgewiesenen Folgemaßnahmen informiert ist bzw. wie bereits in zwei Projekten die förderungstechnische Genehmigung erteilt hat.
Darüber hinaus wurde dahingehend informiert, dass für diese Projekte die erforderlichen Landesmittel aus den vom Bund bereitgestellten Sondermitteln infolge der Hochwasserkatastrophe 2012 zu einem großen Teil abgedeckt werden. Seitens der zuständigen Sektion wurden gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken angemeldet.
Auf Basis des vorliegenden Regierungssitzungsantrages können sodann die erforderlichen Nachweise für den noch nicht nachgewiesenen Anteil der Landesmittel aus dem Sonderbudget sowie für die bereitgestellten Bundesmittel des BMLFUW seitens der Abteilung 14 erbracht werden."
Zur endgültigen Bedeckung wurde der Betrag von € 4.079.357,30 bei der Vst. 1/631105-7760 "Beiträge zu Hochwasserschutzmaßnahmen" unter Heranziehung der bei der apl. Vst. 6/944035-8501 "Konjunkturausgleichsbudget - Zweckzuschuss zur Behebung von Katastrophenschäden im eigenen Vermögen des Landes" erzielten Mehreinnahmen in Gebühr gestellt.
12. Vorfinanzierungen Leader und ETZ
Von der zuständigen Abteilung 7 - Landes- und Gemeindeentwicklung wurde zu dieser Abschlussmaßnahme mitgeteilt, dass im Budget 2013 Einnahmen aus Rückflüssen von zu 100% vorfinanzierten EU-Mittel für die Programme Leader und ETZ (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) bei den Ansätzen 2/022070, 2/749520 und 2/749525 veranschlagt wurden\; eine Budgetierung zur weiteren ausgabenseitigen Verwendung dieser Rückflüsse ist jedoch nicht erfolgt.
Über Ersuchen der Abteilung 7 sollen die Rückflüsse im Bereich Leader von € 184.939,06 und im Bereich ETZ von € 161.849,26 zur weiteren Verwendung im Jahr 2014 bereitgestellt werden.
Bis Ende März 2014 sind für den Bereich Leader lediglich Mittel aus der 1. und 2. Abrechnung 2013 in der Gesamthöhe von € 160.647,15 zurück geflossen, die nun für weitere Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Es wurden daher bei der Vst. 1/749524-7670 "Leader 2014+, Beiträge" € 160.647,15 durch eine Gebührstellung bereitgestellt.
13. Touristische Sonderprojekte - Zuschüsse
Auf Antrag der zuständigen Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Sport wurden für Sondermaßnahmen zur Stärkung des steirischen Tourismus und Absicherung des Wirtschaftsstandortes bei der apl. Vst. 1/771925-7470 "Touristische Sonderprojekte - Zuschüsse" € 2 Mio. in Gebühr gestellt.
14. Avalprovisionen
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 16.1.2014, GZ: ABT12-38/2014-1, wurde die Umwidmung der Avalprovisionen 2013 in der Höhe von € 9.191,52 von der Vst. 2/780001-8280 "Rückersatz von Avalprovisionen für Beteiligungen" auf die apl. Vst. 1/780018-7520 "Risikovorsorge für Haftungen und Beteiligungen" beschlossen. Dazu teilte die zuständige Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Sport mit, dass diese Avalprovisionen zur Bedeckung eventuell schlagend werdender Haftungen herangezogen werden sollen. Wegen der im Landesvoranschlag 2013 bei der Vst. 2/780001-8280 "Rückersatz von Avalprovisionen für Beteiligungen" budgetierten € 8.000,-- konnten lediglich Mehreinnahmen in Höhe von € 1.191,52 bei der Vst. 1/780018-7520 dafür verwendet werden.
Über Antrag der Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Sport wurde der Betrag von € 8.000,-- bei der Vst. 1/780018-7520 "Risikovorsorge für Haftungen und Beteiligungen" in Gebühr gestellt.
15. Forderungsabschreibung - Integration arbeitsmarktferner Personen
Mit Regierungsbeschluss vom 8.2.2010, GZ: FA11A-33-1000/2010-1, wurde für das EU-Programm "Integration arbeitsmarktferner Personen" die damalige FA11A als zwischengeschaltete Stelle für die finanzielle Abwicklung der ESF Mittel ermächtigt. Die zuständige Abteilung 11 - Soziales teilte dazu mit, dass die entsprechenden Förderungsmittel aus der Vst. 1/781235-7670 "Steirischer Beschäftigungspakt (STEBEP), Beiträge an nicht auf Gewinn gerichtete Institutionen" vorfinanziert und als Forderung gegenüber dem Bund bei der Vst. 2/781231-8890 verbucht wurden.
Nach der erfolgten Endabrechnung hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Mittel an das Land Steiermark (FA11A) zurücküberwiesen, da sich aus der Endabrechnung ein geringerer Förderungsbeitrag ergab. Dementsprechend reduzierte sich auch die bei der Vst. 2/781231-8890 "EU-Kofinanzierung ESF" verbuchte offene Forderung gegenüber dem Bund um € 170.224,51. Die aus der Endabrechnung resultierende Ausgabeneinsparung wurde durch die FA11A jedoch nicht zur Ausbuchung der offenen Forderung gegenüber dem Bund verwendet, sondern ist dem Gesamthaushalt 2012 zugeflossen. Zur Ausbuchung der offenen Forderung soll über Ersuchen des zuständigen Ressorts der Betrag von € 170.224,51 wieder zur Verfügung gestellt werden.
Bei der apl. Vst. 1/781239-7299 "Abschreibung der offenen Forderungen gegenüber dem Bund" wurden daher € 170.224,51 in Gebühr gestellt. Die Ausbuchung bei der Vst. 2/781231-8890 hat durch die Landesbuchhaltung über einen Buchungsauftrag durch die zuständige Abteilung zu erfolgen.
16. Winterbauoffensive 2014/15
Zur Förderung von Baumaßnahmen im Rahmen der Winterbauoffensive 2014/2015 wurden Mittel in Höhe von € 1.250.000,-- bei der Vst. 1/782425-7480 "Bauinitiative Steiermark - Sonstige Beiträge" bereitgestellt.
17. Disagio ÖBFA-Darlehen
Für die zwei im Jahr 2013 aufgenommenen ÖBFA-Darlehen sind jeweils Disagios angefallen (d.h. aufgrund der Kurse am Tag der Zuzählungen wurde weniger Geld überwiesen, als am Ende der Laufzeiten zurückgezahlt werden muss). Diese Disagios betragen € 2.182.211,54 für das € 150 Mio.-Darlehen und € 4.560.500,-- für das € 100 Mio.-Darlehen, zusammen somit € 6.742.711,54.
Dieser Betrag wurde bei der apl. Vst. 1/910008-6579 "Disagio Darlehenszuzählung ÖBFA" buchmäßig zugunsten der Vst. 2/982009-3450 "Aufnahme von Darlehen" (Soll-Buchung) verrechnet. Die Bedeckung ist aus der buchmäßig erzielten Mehreinnahme bei der Vst. 2/982009-3450 erfolgt.
18. Gemeindestrukturreform
Zur Unterstützung der Gemeinden, insbesondere für die Umsetzung der neuen Gemeindestruktur sowie für Infrastrukturmaßnahmen, wurden im Unterabschnitt 1/940 für Beiträge an Gemeinden € 22 Mio. in Gebühr gestellt.
19. Gemeinde St. Sebastian - Förderung für das Projekt "Zentrum für Pflege und Gesundheit"
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 19.12.2013, GZ.: ABT07GW-3424/2009-403, wurde der Gemeinde St. Sebastian, stellvertretend für die Gemeinden des Mariazeller Landes, für das Projekt "Zentrum für Pflege und Gesundheit" eine Förderung in der Höhe von € 4.165.000,-- für den Erwerb eines Grundstückes samt Nebenkosten und Abbruchkosten bewilligt.
Auftragsgemäß sollen zur Sicherstellung der Finanzierung des Grundstückankaufs € 3,5 Mio. durch Ausgabeneinsparungen beim Investitionszuschuss an die KAGes bedeckt und im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 bei der Vst. 1/940165-7355 außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Bei der apl. Vst. 1/940165-7355 "Gemeindestrukturreform, Beiträge an Gemeinden" wurden daher € 3.500.000,-- in Gebühr gestellt, wobei die Bedeckung durch erzielte Ausgabeneinsparungen bei der Vst. 1/561004-7470 "Steiermärkische Krankenanstalten - GmbH, Zuschuss für Investitionen" erfolgte.
Weiters wurden für die aus diesem Projekt anfallenden Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Anwalts- und Abbruchkosten) bei der apl. Vst. 1/940165-7355 "Gemeindestrukturreform, Beiträge an Gemeinden" € 665.000,-- in Gebühr gestellt und im Rahmen des Gesamthaushaltes 2013 bedeckt.
20. Barvorlage ÖBFA
Die Barvorlage per 31.12.2012 betrug € 76.463.400,--, mit Stichtag 31.12.2013 war der Barvorlagenrahmen nicht ausgenützt.
Zur haushaltsmäßigen Darstellung des Standes der Barvorlage per 31.12.2013 wurde die Tilgung über € 76.463.400,-- bei der Vst. 1/950008-3454 "Tilgung" buchmäßig zugunsten der Vst. 2/982009-3450 "Aufnahme von Darlehen" (Soll-Buchung) verrechnet. Die Bedeckung erfolgte aus der buchmäßig erzielten Mehreinnahme bei der Vst. 2/982009-3450. Es ist keine Auswirkung auf die Neuverschuldung gegeben.
21. CHF-Darlehen
Im Punkt A.3.c. "Eventualverbindlichkeiten des Landes" ist dargelegt, dass sich im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung und Konvertierung der CHF-Darlehen in EUR mit Stichtag 31.12.2013 ein Wechselkursverlust von € 33,5 Mio. ergeben hätte. Dieser Betrag errechnet sich aus dem historischen Ausgangs-Wechselkurs von 1,4533 und dem Wechselkurs zum 31.12.2013 von 1,2277 (31.12.2012: 1,2074). Im Sinne einer Anregung des Landesrechnungshofes anlässlich der Prüfung der Haushaltsführung 2012 erfolgt eine Darstellung der stichtagsbezogenen CHF-Verbindlichkeiten einschließlich der jeweiligen Wechselkurse nun auch im Sammelnachweis Nr. 4 über den Schuldendienst und Schuldenstand. Auch im Sammelnachweis kann eine Darstellung nur anmerkungsweise erfolgen, da es zu keiner tatsächlichen Konvertierung und Rückzahlung zum Jahresultimo gekommen ist.
Für eine etwaige Konvertierung wurde zu der bereits im Rechnungsabschluss 2012 im Rahmen der Haushaltsreserve beim Ansatz 1/970029 gebildeten Gebührstellung von € 6 Mio. eine weitere Rücklage bei der apl. Vst. 1/950118-2981 "Zuführung an die Rücklage ‚Reserve zur Abdeckung von Kursverlusten‘" in der Höhe von € 13 Mio. dotiert.
22. Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Von den Steiermärkischen Landesforsten wurden im Rechnungsjahr 2013 im Sinne der mit AV FA4A-24La116-27/2009 vom 26.02.2009 vereinbarten Vorgangsweise von den erzielten Erlösen aus Liegenschaftsverkäufen € 135.137,50 an das Land abgeführt.
Die haushaltsmäßige Vereinnahmung erfolgte durch die Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau in der Höhe von € 65.137,50 bei der VSt. 2/840008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, bebaute Grundstücke" und von € 70.000,-- bei der VSt. 2/840008-0002 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, unbebaute Grundstücke".
Die Einnahmen von insgesamt € 135.137,50 wurden von diesen Voranschlagsstellen auf die Voranschlagsstelle 2/866015-8210 "Steiermärkische Landesforste, Teilabfuhr der Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen" umgebucht, da es sich bei den verkauften Liegenschaften um solche handelte, die in den Anlagen der Steiermärkischen Landesforste verbucht waren.
23. Norske Skog
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 10.10.2013, GZ: ABT12-347/2013-75, wurde der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH (SFG) für das Projekt "Personal Care" der Fa. Norske Skog eine Förderung in Höhe von € 4.750.000,-- gewährt.
Die Bedeckung bei der Vst. 5/780214-7480 "Förderung von Großinvestitionsprojekten - Beiträge" erfolgte vorläufig aus Gebührstellungsmitteln des Wirtschaftsressorts bei der apl. Vst. 5/782003-0002 "Raiwaldwiese, Gesamtausgaben für Liegenschaftserwerb", wobei diese Mittel im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2013 rückzuführen sind.
Der Betrag von € 4.750.000,-- wurde daher bei der der Vst. 5/780214-7480 in Gebühr gestellt.
24. Special Olympics World Winter Games 2017
Die Special Olympics World Winter Games werden 2017 in Schladming und Graz stattfinden. Als erste Tranche der beantragten Gesamtförderung in Höhe von € 5 Mio. wurden € 1 Mio. bei der Vst. 5/269045-7670 apl. "Förderung von Sportveranstaltungen" in Gebühr gestellt.
25. KAB 2
Gemäß Landtagsbeschluss Nr. 536 vom 11.12.2012 sind eventuelle Verbesserungen buchmäßig den Einnahmen des KAB 2 gutzuschreiben und können über den Ansatz 5/900009 zur Bedeckung unabwendbarer Mehrerfordernisse herangezogen werden.
Es wurden daher € 16 Mio. bei der apl. Vst. 5/900009-9999 "Deckungskredit Verstärkungsmittel" in Gebühr verrechnet.
In dieser Gebührstellung enthalten sind Rückführungen aus:
a. Externen Fortbildungsmaßnahmen
Vom Landesrechnungshof wurde im Jahr 2012 ein Betrag von € 14.000,-- nicht in Gebühr gestellt und ist als Einsparung dem Gesamthaushalt zugeflossen. Dieser Betrag wurde jedoch im Jahr 2013 zur Finanzierung bereits vorgelegter Rechnungen für externe Fortbildungsmaßnahmen benötigt. Über Ersuchen des Landesrechnungshofes wurde dieser Betrag bei der Vst. 1/002011-7281 neuerlich bereitgestellt.
b. Repräsentationsausgaben 2012 - Kreditreste
Im Haushaltsjahr 2012 wurde von der Landesamtsdirektion keine Gebührstellung ihrer Restmittel bei der Vst. 1/011049-7232 "Repräsentationsausgaben" veranlasst, sodass dieser Restkredit in Höhe von € 6.323,-- als Einsparung dem Gesamthaushalt zugeflossen ist. Diese Mittel wurden über Antrag der Landesamtsdirektion bei der Vst. 1/011049-7232 "Repräsentationsausgaben" € 6.323,-- wieder zur Verfügung gestellt.
Die Rücklagen sind in der Beilage 2 detailliert dargestellt. Diese dient als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung:
(siehe Tabelle 6)
E. VORLAGE DES LANDESRECHNUNGSABSCHLUSSES 2013
AN DEN LANDTAG STEIERMARK
Nach Beschlussfassung des gegenständlichen Sitzungsantrages soll der Rechnungsabschluss 2013 auf Basis der genehmigten Schlusssummen einschließlich der im gegenständlichen Bericht enthaltenen Maßnahmen dem Landtag Steiermark mit der beiliegenden Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juni 2014.
Der Landesrechnungsabschluss 2013 samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird genehmigt.