LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2661/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 04.04.2014, 12:48:20


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christopher Drexler (ÖVP)

Betreff:
Pflege und Regress: Langjährige Misswirtschaft wird auf Betroffene abgewälzt

Wird in der Landespolitik über den Pflegebereich gesprochen, fehlt der Hinweis auf massiv angewachsene Kosten nie. Was als Argument für die Einführung des Pflegeregresses auch für Kinder von PflegeheimbewohnerInnen dient, ist jedoch nicht nur durch die Bevölkerungsentwicklung, sondern auch durch langjährige Misswirtschaft der Landesregierung im Pflege-Bereich herbeigeführt worden. Hat die Steiermark anders als alle anderen Bundesländer den ungeregelten Bau von Pflegeheimen geschehen lassen, wird die Lage noch dadurch verschärft, dass in der Steiermark der Löwenanteil der Heime gewinnorientiert betrieben wird. Fragwürdige Tagsatzgestaltungen mündeten in massive Streitigkeiten zwischen Heimbetreibern und Land, die längst fällige Anhebung des Personalschlüssels, die für die HeimbewohnerInnen und das Pflegepersonal eine Verbesserung der Qualität bringen würde, ist hingegen trotz mehrfacher Aufforderungen kein Thema. Dass immer wieder das Fehlen von Daten erwähnt wird - für deren Existenz und Qualität die Landesregierung zu sorgen hat-, gleichzeitig aber die Ergebnisse beauftragter Studien nicht öffentlich gemacht werden, rundet das unschöne Bild ab. Wenn womöglich noch Personen, die betrieblich in den Pflegebereich involviert sind, als Gutachter herangezogen werden, kann von Unabhängigkeit wohl nicht die Rede sein.

Seit drei Jahren müssen die Angehörigen von PflegeheimbewohnerInnen in der Steiermark Beiträge leisten, die ihnen in keinem anderen Bundesland eingefordert werden - und dies vor dem Hintergrund eines intransparenten Umgangs mit Steuergeld, das die Überlegungen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ignoriert. Die Landesregierung macht Fehler, behebt sie nicht, gibt viel Steuergeld dafür aus - und dann müssen die BürgerInnen nochmals zahlen, den steirischen Pflegeregress. Alle Daten und Fakten gehören auf den Tisch.

1. Das am 24.10.2013 veröffentlichte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes stellt fest, dass in jedem Fall zu überprüfen ist, ob eine Unterhaltsverpflichtung des Kindes gegenüber dem Pflegeheimbewohner/der Pflegeheimbewohnerin überhaupt besteht. Wann und in welcher Form haben Sie bzw. Ihre Vorgängerin die Bezirksverwaltungsbehörden darüber unterrichtet, dass diese Prüfung zu erfolgen hat?
2. Ist es richtig, dass seit der Einführung des Pflegeregresses Anfang 2011 weder eine Verordnung noch ein Erlass betreffend die Vollziehung des Gesetzes von der Landesregierung erlassen wurden?
3. Auf welcher Basis wurde seitens des Landes sonst sichergestellt, dass ein einheitlicher Vollzug des Gesetzes gegeben ist?
4. Wie rechtfertigen Sie, dass das Fehlen eines Erlasses bzw. einer Verordnung zur Ungleichbehandlung von Betroffenen führt?
5. Die Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen Pflegeheimbetreiber hat am Beispiel eines Pflegeheims mit 70 Betten errechnet, dass nach dem Betreuungsschlüssel des Landes durchschnittlich 1,45 Stunden pro Tag und BewohnerIn zur Verfügung stehen. In dieser Zeit müssen jedoch auch administrative Tätigkeiten, die Dokumentation usw. erledigt werden. Nach der Einstufungsverordnung des Bundes zum Pflegegeldgesetz sind für jede/n BewohnerIn jedoch 2,1 Stunden sicherzustellen, ohne Administration, Dokumentation usw. Die Differenz beträgt für jede/n BewohnerIn 39 Minuten pro Tag, um die das Land abweicht. Wie können Sie eine solche Differenz rechtfertigen?
6. Das Normkostenmodell, nach dem die Träger ihre Kosten an die Sozialhilfeverbände verrechnen können, wurde auf der Basis eines Pflegeheimes mit 70 Betten erstellt. Die Sachkosten, Miete und Betriebskosten, wurden kalkuliert wie auch die Personalkosten nach dem vorgeschriebenen Personalschlüssel. Dem Vernehmen nach haben jedoch größere Heimbetreiber Personen als Pflegedienstleitung und als Heimleitung so eingesetzt, dass sie für mehrere Heime zugleich zuständig sind, somit also ein Beschäftigungsausmaß von mehr als 100% aufweisen würden. Wie kontrollieren Sie, ob tatsächlich der Kalkulation entsprechend in Heimen mit 70 Betten eine Pflegedienstleitung Vollzeit, und damit nirgends anders, eingesetzt ist?
7. Wie kontrollieren Sie, ob die Heimleitung, der Verwaltungsdienst, die Pflegedienstleitung auch tatsächlich für ihre administrative Tätigkeit eingestellt und nicht zeitgleich rechnerisch als Pflegekräfte dargestellt werden?
8. Warum halten Sie am kritisierten Normkostenmodell fest, ohne per Verordnung sicherzustellen, dass der Personaleinsatz der Kalkulationsgrundlage tatsächlich entspricht, dass also auch wirklich geleistet wird, was von Land und Gemeinden bezahlt wird?
9. Ihre Vorgängerin hat vor einiger Zeit ein Gutachten zum Normkostenmodel erstellen lassen. Was sind die Kernaussagen, zu denen das Gutachten kommt?
10. Dem Vernehmen nach wurden von Ihrer Vorgängerin schon mehrere Gutachten zu Themen der Pflege beauftragt. Auch ein Bundesländervergleich soll erstellt worden sein. Was ergibt dieser Vergleich?
11. Stimmt es, dass der Auftrag für eines oder mehrere dieser Gutachten an Prof. Dr. Romuald Bertl bzw. eine Firma, in der er eine Führungsposition innehat, ergangen ist?
12. Ist Ihnen bekannt, dass Prof. Dr. Bertl gemeinsam mit Martin Zechner und Prof. Dr. Georg Eisenberger das Institut für Krisenmanagement und Krisenkommunikation leitet? Und dass dieses Institut mit der IMMAC-GmbH verwoben ist, die als "führende Fondsgesellschaft für Sozialimmobilien" wirbt mit "IMMAC unterstützt bei Wachstum und Optimierung der Betreiber und stellt hierfür die notwendigen Finanzmittel und insbesondere das Eigenkapital zur Verfügung"?
13. Ist Ihnen bekannt, dass die IMMAC-Gruppe in der Steiermark 17 Pflegeheime errichtet und an Betreiber verpachtet hat?
14. Ist Ihnen bekannt, dass der IMMAC-Fonds auf seiner homepage mit einer hohen Rendite wirbt und mit einer Leistungsbilanzbeurteilung durch die Finanzdienstleistungszentrum GmbH, Hamburg mit "sehr gut"?
15. Halten Sie vor diesem Hintergrund das Gutachten von Prof. Dr. Bertl für unabhängig?
16. Wann werden Ihre Überlegungen zum  Pflegeregress (Stichwort: weißes Blatt Papier) abgeschlossen sein?


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)