EZ/OZ: 2701/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 17.04.2014, 19:35:05
Landtagsabgeordnete(r): Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Gregor Hammerl (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Statut_Novelle2014.doc
Betreff:
Novelle des Statuts der Stadt Graz
Neben der Behebung von einigen redaktionellen Fehlern und Aktualisierungen (Verweise) und einer Übergangsbestimmung im Zusammenhang mit dem Entfall der Berufungskommission ab dem 1. Juli 2014 sollen folgende Änderungen des Statutes der Landeshauptstadt Graz vorgenommen werden:
- Durch eine Änderung des § 13a soll der Stadt Graz ermöglicht werden, Mitgliedern des Bezirksrates den Aufwand für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittelnzu ersetzen.
- In § 44a sollen öffentlich-rechtliche Verträge neu geregelt werden.
- Durch eine Änderung des § 48 sollen Stadtsenatsmitglieder die Möglichkeit erhalten, dem Gemeinderatsklub der Wahlpartei, der sie vorgeschlagen hat, anzugehören.
- Durch eine Änderung des § 63 soll die Vertretung von Stadtsenatsmitgliedern - vor allem bei außerplanmäßigem Ausschieden - einheitlich und praktikabel geregelt werden.
- Durch eine Änderung des § 68 sollen die Folgen von Beschlüssen, die unter Außerachtlassen der Befangenheitsbestimmungen gefasst werden - angelehnt an die Bestimmungen in der Gemeindeordnung - vernünftig geregelt werden.
- Durch eine Änderung von § 96 sollen der Stadt Graz Doppelbudgets ermöglicht werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom , mit dem das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 geändert wird
(Gesetzestext siehe Beilage)
Unterschrift(en):
Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Gregor Hammerl (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ)