EZ/OZ: 2544/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 14.02.2014, 09:56:30
Landtagsabgeordnete(r): Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer, Christian Buchmann
Betreff:
Übernahme der Internatskosten für Berufsschüler durch die öffentliche Hand
Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Besucher der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), sind generell von der Lehrlingsentschädigung abzudecken.
"Wenn die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), höher sind als die dem Lehrling gebührende Lehrlingsentschädigung, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling den Unterschiedsbetrag zwischen diesen Internatskosten und der Lehrlingsentschädigung zu ersetzen." (§ 9 Abs. 5 letzter Satz des Bundesgesetzes vom 26. März 1969 über die Berufsausbildung von Lehrlingen / Berufsausbildungsgesetz - BAG). Manche Kollektivverträge bestimmen, dass der Lehrling die volle Lehrlingsentschädigung zu erhalten hat. Andere legen fest, dass dem Lehrling ein gewisser Prozentsatz (z.B. 50% oder 60%) seiner Lehrlingsentschädigung verbleiben muss.
Das bedeutet, dass dem Lehrling in der Zeit an der Berufsschule im schlimmsten Fall keine oder nur einen Teilbetrag seiner Lehrlingsentschädigung zusteht.
Für den Lehrberechtigten bedeutet dies, dass er möglicherweise - für den Fall, dass der Kollektivvertrag eine volle Auszahlung der Lehrlingsentschädigung vorsieht - sowohl die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Lehrheim als auch die Lehrlingsentschädigung zu begleichen hat. Und das obwohl ihm ein Lehrling in der Zeit, in der sich dieser an der Berufsschule befindet, im Betrieb als Arbeitskraft nicht zur Verfügung steht.
Gerade im Vergleich mit der Schulausbildung an einer AHS oder ähnlichen Schultypen, bei denen der Staat für den Großteil der Ausbildungskosten aufkommt und bei der die Schüler im Gegensatz zu Lehrlingen keinen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten können, ist eine Benachteiligung der Lehrausbildung zu erkennen.
Im Sinne der Gleichheit und der Förderung des Wirtschaftsstandortes Österreich sollte die öffentliche Hand für eine vermehrte Unterstützung von Menschen, die eine Lehrabschlussprüfung ablegen möchten sowie für Betriebe, welche diese ausbilden, sorgen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dass zur Aufwertung der Lehrausbildung und zur Unterstützung des Wirtschaftsstandortes
Österreich die Unterbringungskosten, die für Lehrlinge in der Zeit ihrer Ausbildung auf den Berufsschulen entstehen, von der öffentlichen Hand getragen werden.
Unterschrift(en):
Gunter Hadwiger (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)