EZ/OZ: 2837/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 06.06.2014, 14:25:17
Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Erwin Dirnberger (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Walter Kröpfl (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: WahlrechtsändG.docx
Betreff:
Wahlrechtsänderungsgesetz 2014
Mit diesem Wahlrechtsänderungsgesetz werden die Steirischen Wahlordnungen (LTWO, GWO und Grazer GWO) novelliert und das Volksrechtegesetz den geänderten Bestimmungen entsprechend angepasst.
Die wesentlichen Inhalte dieser Novellierungen sind:
- Umsetzung der neuesten, sichereren Briefwahl-Bestimmungen auch in den beiden landesumfassenden Wahlordnungen,
- Einführung eines elektronisch geführten Abstimmungsverzeichnisses,
- vorläufiges Wahlergebnis (ohne Briefwahlkarten) steht am Abend des Wahltages fest,
- Auszählung der Briefwahlkarten am Tag nach der Wahl,
- vorläufiges Wahlergebnis (inkl. Briefwahlkarten) steht am Tag nach der Wahl fest,
- Festsetzung eines Pauschalbetrages für den Aufwand der Gemeinde iHv € 0,80 je Wahlberechtigter/m,
- Anpassung der Landtags-Wahlkreise an die Bezirksstrukturreform und an die Steirischen Nationalrats-Wahlkreise,
- erforderliche Anpassungen in Folge der Einführung des Landesverwaltungsgerichtes,
- Anpassungen der GWO an die Gemeindestrukturreform.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom …………….. mit dem das Steiermärkische Volksrechtegesetz, die Gemeindewahlordnung Graz 2012, die Gemeindewahlordnung 2009 und die Landtags-Wahlordnung 2004 geändert werden - Steiermärkisches Wahlrechtsänderungsgesetz 2014
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)
Unterschrift(en):
Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Erwin Dirnberger (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Walter Kröpfl (SPÖ)