EZ/OZ: 2461/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 03.01.2014, 09:55:44
Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Betreff:
Abschaffung der Funktion des Vizepräsidenten des Landesschulrates für Steiermark
Das Bundes-Schulaufsichtsgesetz sieht unter gewissen Voraussetzungen die verpflichtende Bestellung eines Vizepräsidenten des Landesschulrates vor. Diese Regelung gilt für das Land Steiermark, welches von dieser Vorgabe Gebrauch macht. Diese hoch dotierte Funktion ist ein Beispiel für Kostenfaktoren in der Schulverwaltung in Form von Doppelgleisigkeiten, welche finanziell und organisatorisch nicht länger tragbar sind. Eine ausufernde Bürokratie und damit verbunden eine übermäßige Belastung des Steuerzahlers sind die Folge. Strukturen im Bereich der Verwaltung müssen möglichst schlank und Abläufe möglichst einfach und effizient gestaltet werden. Parteipolitische Interessen müssen in den Hintergrund rücken, um Steuergeld nicht durch überbordende Bürokratie und aufgeblähte Verwaltungsapparate sinnlos zu verschwenden. Die Einsparung der Funktion des Vizepräsidenten des Landesschulrates für Steiermark wäre eine Maßnahme in Richtung einer schlanken und effizienten Schulverwaltung.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die steirische Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung für gesetzliche Änderungen dahingehend einzutreten, dass die Bestellung von Vizepräsidenten der Landesschulräte unter der Voraussetzung des Art. 81a Abs. 3 lit b letzter Satz Bundes-Verfassungsgesetz nicht mehr verpflichtend ist, und in weiterer Folge gestrichen wird.
Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ)