LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2588/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 07.03.2014, 09:24:30


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Christian Buchmann

Betreff:
EU-Richtlinie: Frauenquote für börsennotierte Unternehmen

Am 20. November 2013 wurde im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit für den Vorschlag der Kommission einer Richtlinie zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in den Aufsichtsräten und nicht geschäftsführenden Vorständen von börsennotierten Unternehmen gestimmt. Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Vorschlag der Kommission nun vom Rat (mittels qualifizierter Mehrheit) verabschiedet werden, damit liegt die endgültige Entscheidung bezüglich der Annahme und Umsetzung bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Laut Europäischer Kommission sind die Kernprobleme nach wie vor die vorhandenen zahlreichen Barrieren, die die ständig zunehmende Zahl hoch qualifizierter Frauen auf ihrem Weg in Spitzenpositionen überwinden müssen: Die Ursachen für die mangelnde Bereitschaft, Frauen in die Unternehmungsleitung zu berufen, liegen häufig in geschlechtsbezogenen Vorurteilen bei der Einstellung und Beförderung von Frauen, einer von Männern beherrschten Unternehmenskultur und mangelnder Transparenz der Verfahren zur Bestellung der Mitglieder von Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen. Diese unsichtbaren Aufstiegsbarrieren ergeben für Frauen die sogenannte gläserne Decke die ein Aufsteigen in Spitzenpositionen verhindert.

Inhalt der Richtlinie ist es, eine stärkere Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten und nicht geschäftsführenden Vorständen von börsennotierten Unternehmen im Zuge eines transparenten und geschlechtsneutralen Aufnahmeverfahrens herbeizuführen, bei dem, bei gleicher Qualifikation, Frauen zu bevorzugen sind. Ziel ist es, in börsennotierten Unternehmen auf Ebene der Geschäftsführung den Frauenanteil bis 2020 auf 40% zu erhöhen. In öffentlichen an der Börse notierten Unternehmen soll das Ziel von 40% bereits bis 2018 erreicht werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde vom Europäischen Parlament hinsichtlich der Sanktionen bei Nicht-Erfüllung verschärft, was einen wesentlichen Schritt in Richtung Gleichberechtigung bedeutet. In dem vom Parlament verabschiedeten Text sollen Sanktionen auch den Ausschluss von Vergabeverfahren und den teilweisen Ausschluss von Finanzierungen aus den Strukturfonds beinhalten.

Der kürzlich veröffentlichte Frauen.Management.Report.2014 der Arbeiterkammer zeigt, wie drastisch die Situation in Österreich ist und wie wenig passiert, wenn die Politik ausschließlich auf freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen setzt. Nur 34 von 606 Positionen (5,6%) in  den Geschäftsführungen der 200 umsatzstärksten Unternehmen in Österreich sind mit Frauen besetzt. Diese Zahlen sind in den letzten zehn Jahren nur um 2,7% gestiegen. Der Anteil der Frauen im Vorstand von börsennotierten Unternehmen ist noch geringer. Hier sind nur 3,1% aller Vorstandsposten weiblich besetzt.

Im EU-Durchschnitt liegt Österreich im untersten Drittel was den Anteil an Frauen in den höchsten Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen Europas betrifft.

Diese Zahlen zeigen, dass durch Freiwilligkeit - wie es der Coporate Governance Kodex versucht - so gut wie gar nichts passiert. Laut Kodex müssen Unternehmen seit 2010 offenlegen "welche Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Aufsichtsrat, Vorstand und in leitenden Stellungen gesetzt werden". Keine Maßnahmen haben jedoch keine Sanktionen zur Folge, was manche Unternehmen dazu veranlasst, diese Bestimmung gänzlich zu ignorieren oder darüber zu informieren, dass keine Maßnahmen gesetzt werden. Die Zahlen zeigen jedoch, dass endlich zielführende Schritte gesetzt werden müssen, die dazu beitragen, die gläserne Decke der Unternehmen zu durchbrechen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union die Position zu vertreten, die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen in der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Form anzunehmen und umzusetzen.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)