EZ/OZ: 2589/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 07.03.2014, 09:25:18
Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Siegfried Schrittwieser, Franz Voves
Betreff:
Keine staatliche Förderung von Nuklearenergie
Derzeit werden bei der Europäischen Kommission die Atomenergie-Ausbaupläne Großbritanniens sowie die damit verbundene geplante Einspeisevergütung für Strom aus Atomkraftwerken geprüft.
Nachdem Nuklearenergie nicht mehr wirtschaftlich ist, soll für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point erstmals ein auf Jahrzehnte fixierter Abnahmepreis für Atomstrom mittels Vertrag garantiert werden. Die StromverbraucherInnen in Großbritannien sollen dann 35 Jahre lang einen Garantiepreis von 111 Euro je MWh für Atomstrom aus dem geplanten AKW Hinkley Point bezahlen und somit für absolut risikolose Gewinne des Betreiber-Unternehmens EDF sorgen. Rechnet man die Anfangsvergütung und den zugesicherten Inflationsausgleich im Zeitverlauf weiter, so wird der derzeitige Strombörsenpreis mittelfristig um das Dreifache überschritten. Weiters werden staatliche Garantien in der Höhe von 11,8 Mrd. Euro gewährt.
Die oberösterreichische Landesregierung gab in diesem Zusammenhang eine Studie bei der Universität Linz in Auftrag, die nun den klaren Widerspruch dieser Pläne zu den europäischen Wettbewerbsregeln aufzeigt und die genannte Preisgarantie als verbotene Beihilfe gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einstuft. Die Bundeswettbewerbsbehörde bzw. die Wettbewerbskommission teilt nach einer ersten Bewertung diese Kritik.
Die Atom-Ausbaupläne widersprechen aber nicht nur europäischen Wettbewerbsregeln, sondern auch ganz klar den Klimaschutzzielen. Atomkraft ist eine Risikotechnologie, für deren Produktion Raubbau an den natürlichen Ressourcen (Uran-Abbau) betrieben wird. Sie darf keinesfalls Erneuerbaren Energien gleichgestellt werden.
Auch wenn im Fall des britischen Atomkraftwerks eine Einzelfall-Entscheidung erfolgen wird, ist diese von grundsätzlicher Bedeutung, da das von Großbritannien angestrebte Vorhaben im Wesentlichen neu ist. Entscheidet die Europäische Kommission im Fall Hinkley Point für eine derartige Subvention, dann öffnen sich Türen für weitere neue Atomprojekte in Europa, unter anderem für den Ausbau von Temelin. Es wird eine Systementscheidung über die Energiezukunft Europas sein, für oder gegen Erneuerbare Energien und die Weichenstellung zwischen Wiedereinstig und Ausstieg aus der Atomkraft.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und von dieser einzufordern, dass sie auf europäischer Ebene
1. eine Unterbindung der massiven Förderung der Kernenergie durch Staatshaftungen sowie einen negativen Bescheid für den "aktuellen Antrag zur Subventionierung des geplanten Kernkraftwerkes Hinkley Point C in Form von über Jahrzehnte stark überhöhten Strompreisen" einfordert, und
2. im Fall einer Genehmigung der Beihilfe eine Nichtigkeitsklage durch die Republik Österreich androht.
Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)