LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2812/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 04.06.2014, 11:11:27


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger im Gemeinderat

Gemäß § 53 Abs. 5 der oberösterreichischen Gemeindeordnung gibt es die Möglichkeit einer Bürgerfragestunde: Der Gemeinderat kann beschließen, dass vor oder nach der Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten wird.

Aufgrund dieser Bestimmung haben Gemeinden in Oberösterreich Richtlinien für Bürgerfragestunden beschlossen, so z.B. die Marktgemeinde Kremsmünster:

I. Die Bürgerfragestunde findet vor jeder Gemeinderatssitzung statt. Jeder Bürger hat die Möglichkeit über zwei Minuten eine Frage, eine Idee, einen Wunsch oder eine Kritik den Mitgliedern des Gemeinderates vorzutragen. Tagesordnungspunkte der aktuellen Gemeinderatssitzung können nicht behandelt werden.

II. Die Anmeldung erfolgt kurz vor der Fragestunde beim Bürgermeister. Sollte jemand aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können, wird er bei der nächsten Fragestunde vorgereiht. Wer bei der vorhergegangenen Fragestunde zu Wort gekommen ist, wird automatisch an die letzte Stelle gereiht.

III. Wortmeldungen können auch schriftlich bis Montag vor der jeweiligen Gemeinderatssitzung eingebracht werden. Dies gilt vor allem für Anfragen, zu deren Beantwortung der zuständige Referent Unterlagen benötigt. Nur dadurch ist eine zufriedenstellende Antwort gewährleistet. Adresse: Marktgemeinde Kremsmünster, Bürgerfragestunde Gemeinderat, Rathausplatz 1, 4550 Kremsmünster.

IV. Antworten gibt nur der Angesprochene bzw. der zuständige Obmann.

V. Technischer Ablauf: Frage - Antwort, eventuell Zusatzfrage - Zusatzantwort. Sollte eine Frage nicht genau oder nicht im zeitlichen Rahmen beantwortet werden können, erfolgt je nach Wunsch entweder eine schriftliche Antwort oder eine Antwort bei der Bürgerfragestunde vor der nächsten Gemeinderatssitzung.
Die Möglichkeit einer Bürgeranfrage im Gemeinderat sollte aus demokratiepolitischen Gründen auch in der Steiermark vorgesehen werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung im Landtag einzubringen, wonach der Gemeinderat beschließen kann, dass vor der Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten werden kann.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)