LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2888/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.07.2014, 13:20:09


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Volksbefragung zur Wiedererlangung des Originaltextes der Bundeshymne

Der Text der Bundeshymne der Zweiten Republik stammt von Paula Preradović. Dieser setzte sich in einem 1946 durchgeführten Preisausschreiben gegen 1.800 Einsendungen durch und wurde am 25. Februar 1947 offiziell zur Österreichischen Bundeshymne erklärt. Der Hymnentext erfreute sich auch in den nachfolgenden Jahren einer großen Popularität. Dementsprechend begann das ORF-Fernsehen bis zur Einführung des 24-Stunden-Betriebes am 6. März 1995 sein Programm mit dem Bundeslied. Das Radioprogramm Österreich 1 (Ö1) beendete sein Programm innerhalb der Jahre 1967 bis 1990 immer mit den historischen Strophen Preradovićs. Auch heute noch ist der Zuspruch innerhalb der Bevölkerung zum 1947 beschlossenen Text ungebrochen. Bei Sportveranstaltungen in aller Welt, offiziellen Anlässen im In- und Ausland, Paraden, militärischen Festakten und Jubiläen jeglicher Art sind die Klänge der Österreichischen Bundeshymne mit dem 1946 gestifteten Text Preradovićs nicht mehr wegzudenken. Die Hymne wurde zu einem integrativen Staatssymbol mit hoher symbolischer Bedeutung und hat gerade für die Jugend identitätsstiftenden Charakter.

Dennoch kam es immer wieder zu Diskussionen, ob nicht auch die "Töchter" Österreichs in der Hymne genannt werden sollten. Bundesministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) trat im September 2005 mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, die Bundeshymne dahingehend abzuändern. Sie sah in der damals geltenden Fassung eine Diskriminierung der Leistungen der Frauen. Die Bundesministerin für Frauen Heinisch-Hosek (SPÖ) griff das Thema auf und trat im Jänner 2009 mit ihrem Wunsch an die Öffentlichkeit, die Österreichische Bundeshymne "zu gendern", also den männlichen und weiblichen Teil gleich zu erwähnen. Diesen Wunsch zog Heinisch-Hosek am 26. Jänner 2010 vor dem Ministerrat wieder zurück, da es seitens des Regierungspartners ÖVP keine Zustimmung gab.

Mit Initiativantrag 1658/A vom 8. Juli 2011 wurde das Thema wieder aufgewärmt. Ein gemeinsamer Gesetzesantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen zielte auf eine Änderung des Textes der Österreichischen Bundeshymne ab. Anstelle von "Heimat bist du großer Söhne" wurde "Heimat großer Töchter, Söhne", die "Brüderchöre" mussten den "Jubelchören" weichen. Dies forderten die Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Renate Csörgits, Judith Schwentner und weitere Mandatare. Sie wollten damit Bewusstsein dafür schaffen, dass auch Frauen große Leistungen für Österreich erbracht haben.

Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung stand diesem Ansinnen jedoch klar ablehnend gegenüber. Gemäß einer OGM-Umfrage im Juli 2011 waren bereits 70 Prozent dagegen, die "Töchter" in den Text des österreichischen Staatssymbols aufzunehmen. 68 Prozent wollten auch nicht, dass eine neue zeitgemäße Bundeshymne in Auftrag gegeben wird, sondern die Beibehaltung der historischen Strophen aus dem Jahre 1947.

Dem Willen des Volkes zum Trotze wurde Ende des Jahres 2011 im Nationalrat die Textänderung beschlossen. Seit der Änderung des Originaltextes kommt es beim Absingen der Österreichischen Bundeshymne oft zu kuriosen Situationen. Viele Personen sind ob der korrekten Wiedergabe der besungenen Töchter irritiert und ziehen es vor, zu schweigen. Andere wiederum machen sich während des Singens über den Textzusatz lustig, was dem Singfluss diametral entgegensteht. Nicht einmal drei Jahre später entfacht der steirische Musiker Andreas Gabalier erneut die Diskussion über die unliebsame "Genderhymne". Grund dafür war das Absingen des Originaltextes aus dem Jahre 1947 im Rahmen des Formel 1 Grand Prix in Spielberg. Andreas Gabalier hat dort die "großen Töchter" nicht vergessen, sondern bewusst die historischen Strophen Preradovićs zum Besten gegeben. Dies wiederum veranlasste eine grüne Bewegung aus Wien sich in einem offenen Brief an den Künstler zu wenden, in dem harsche Kritik geübt wurde.  In der ZIB 24 vom 26. Juni 2014 verkündete Gabalier, dass er "immer die alte Version singen werde", weil für ihn die Hymne "echt ist und ein Stück historisches Kulturgut, die man nicht verändern hätte müssen".

Unmittelbar nach diesem Medienauftritt wurden Umfragen über die Rückkehr zum Originaltext der vom Ministerrat im Jahr 1947 beschlossenen Bundeshymne durchgeführt. Darin sprachen sich über 90 Prozent der Befragten für den Originaltext aus. Um ein für alle Mal Klarheit im "Söhne-Töchter-Streit der Hymne" zu schaffen, erscheint es notwendig, die Bundeshymne nicht einfach nur per Gesetzesbeschluss, sondern durch den breiten Willen der Bevölkerung zu legitimieren. Die Bevölkerung soll hierbei im Rahmen einer Volksbefragung entscheiden dürfen, ob der Originaltext aus dem Jahre 1947 oder die "gegenderte" Fassung Gültigkeit haben soll. 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung eine Volksbefragung über die Wiedereinführung des Originaltextes der Österreichischen Bundeshymne anzuregen und einzufordern, dass ein entsprechendes Referendum durchgeführt wird.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)