EZ/OZ: 2881/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.06.2014, 12:32:09
Landtagsabgeordnete(r): Ursula Lackner (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Alexia Getzinger (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Martin Weber (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014
In der Landtagssitzung vom 3.6.2014 wurde ein neues Musiklehrergesetz beschlossen, dass am 1.8.2014 in Kraft treten wird.
Augrund eines redaktionellen Versehens wurden in § 9 Absatz 6 falsche Jahresunterrichtsstunden angeführt. In den Erläuterungen sind jedoch die richtigen Zahlen dargestellt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom …., mit dem das Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 - Stmk. MLG) wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Absatz 6 Z 1. wird die Zahl "756" durch die Zahl "720" ersetzt.
2. In § 9 Absatz 6 Z 2. wird die Zahl "612" durch die Zahl "504" ersetzt.
3. In § 9 Absatz 6 Z 3. wird die Zahl "468" durch die Zahl "288" ersetzt.
4. In § 16 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung 1 und wird folgender Absatz 2 angefügt:
"(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014, LGBl. Nr. ………. treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft."
Unterschrift(en):
Ursula Lackner (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Alexia Getzinger (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Martin Weber (SPÖ)