EZ/OZ: 2934/3
Selbstständiger Antrag von Ausschüssen (§ 22 GeoLT)
freigegeben am 11.11.2014, 09:33:06
Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Walter Kröpfl (SPÖ)
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): -
Beilagen: Novelle_Anwaltschaften_Ombudschaften_141107.doc
Betreff:
Selbstständiger Ausschussantrag §22 zu: 2934/1
Die derzeit gültigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Anwaltschaften und Ombudschaften (zB. PatientInnen- und Pflegeombudsschaft, Umweltanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, Gleichbehandlungsbeauftrage/r) sehen keine einheitlichen Regelungen für die Bestellung vor. Insbesondere hinsichtlich der Wiederbestellung von Personen in den oben genannten Funktionen ist kein einheitliches Verfahren vorgesehen. Aus Sicht der antragstellenden Abgeordneten wäre es aus kosten- und verfahrensökonomischer Sicht zu begrüßen, dass bei einer neuerlichen Bestellung in die Funktion nicht zwingend eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss, sondern die jeweilige Person durch Beschluss der Landesregierung ohne voran gegangenes Ausschreibungsverfahren wiederbestellt werden kann.
Die entsprechenden jeweiligen gesetzliche Bestimmungen wurden nun im Rahmen von Unterausschussverhandlungen diskutiert und erarbeitet.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom …………….. mit dem das Steiermärkische Kinder - und Jugendhilfegesetz, das Steiermärkische Behindertengesetz, das Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, das Gesetz über die Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung sowie das Landes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)
Unterschrift(en):
Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Riener (ÖVP), Walter Kröpfl (SPÖ)