LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3318/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 19.02.2015, 15:53:25


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Andrea Michaela Schartel (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Persönlichkeitswahlrecht stärken

Die österreichische Bundesverfassung schreibt in ihrem ersten Artikel: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus". Damit wird an prominenter Stelle festgehalten, dass die demokratische Qualität der Parlamente ausschließlich aufgrund der Wahl durch das Volk sicherzustellen ist. Nur durch den Wunsch der Wählerschaft können staatliche Organe legitimiert werden. Das Wahlrecht stellt somit eine der wichtigsten Säulen der Demokratie dar. Aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, persönlichen, geheimen und freien Wahlrechtes ist es den Parlamenten, Behörden und anderen Organen möglich, hoheitliche Handlungen zu setzen.

Ein wesentliches Element der Wahl ist die Vergabe von Vorzugsstimmen. Damit wird dem Kandidaten die Möglichkeit gegeben, sich auf der Wahlliste zu verbessern, ungeachtet der Platzierung durch die Parteireihung. Dies führt zu einer stärkeren Bindung zwischen Wählern und Kandidaten und hat in letzter Konsequenz auch eine Stärkung der direkten Demokratie zur Folge. Zusätzlich wird das Gefühl des "Mitbestimmens" durch den Wähler deutlich gesteigert, das wiederum ein effizientes Mittel gegen die zunehmende Politikverdrossenheit ist. Angesichts des ansteigenden Politikfrusts der Bevölkerung hat der Nationalrat  im Jahr 2013 seine Wahlordnung reformiert und das Persönlichkeitswahlrecht  massiv gestärkt. Die Länder Vorarlberg, Niederösterreich und Burgenland verfügen bereits seit Jahren über Landtagswahlordnungen, die eine stark ausgeprägte persönlichkeitsbezogene Wahlform vorsehen. Dort ist es nämlich möglich, die Vorzugsstimme durch Ankreuzen auf vorgedruckten Kandidatenlisten zu vergeben.

In der Steiermark regelt die Landtags-Wahlordnung die Vergabe von Vorzugsstimmen in ihrem Paragraph 73:

 "(1) Der Wähler kann in dem auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum den Namen eines Bewerbers der von ihm gewählten Parteiliste eintragen. Die Eintragung ist gültig, wenn aus ihr eindeutig hervorgeht, welchen Bewerber der gewählten Partei der Wähler bezeichnen wollte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Eintragung mindestens den Familien- oder Nachnamen des Bewerbers oder die Reihungsnummer der jeweiligen Parteiliste oder bei Bewerbern derselben Parteiliste mit gleichen Namen jedenfalls die Reihungsnummer enthält.
(2) Ein amtlicher Stimmzettel, der nur die Eintragung eines Bewerbers aufweist, gilt als gültige Stimme für die Parteiliste des vom Wähler eingetragenen Bewerbers, wenn der Name des Bewerbers in der gleichen Zeile eingesetzt ist, die die Parteibezeichnung des Bewerbers enthält.
(3) Die Eintragung eines Bewerbers durch den Wähler gilt als nicht beigesetzt, wenn mehrere Bewerber eingetragen wurden oder ein Bewerber einer Parteiliste eingetragen wurde, der nicht Bewerber der vom Wähler gewählten Parteiliste ist."

Die Problematik der geltenden Regelung ist immanent. Zum einen müssen stets Parteilisten bereitgestellt, zum anderen der Name eines Kandidaten in die richtige Spalte eingetragen werden. Insbesondere Namensgleichheiten oder schlichtweg das Gefühl, etwas falsch zu machen, widersprechen der eigentlichen Intention der Persönlichkeitswahl. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, wäre es einfacher und weitaus unkomplizierter, eine Liste der Bewerber auf dem amtlichen Stimmzettel, analog zur Nationalratswahlordnung, vorzudrucken. Hierbei wird durch das Ankreuzen eines Namens eine Vorzugsstimme abgegeben. Dadurch ist eindeutig ein Wählerwille zu erkennen, Verwechslungen sind faktisch ausgeschlossen. Auch das Suchen von Bewerbern auf Parteilisten in der Wahlzelle könnte damit der Vergangenheit angehören.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung der Steiermärkischen Landtags-Wahlordnung 2004 (LTWO) dahingehend vorsieht, dass die Vergabe von Vorzugsstimmen für namentlich am amtlichen Stimmzettel des Kreiswahlvoranschlages genannten Kandidaten durch Ankreuzen ermöglicht wird.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Andrea Michaela Schartel (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ)