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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen
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zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
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für die Jahre 2015 bis 2017 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Verfassung" hat in
seiner Sitzung
vom
11.11.2014
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Ziel des Bildungsressorts ist es, allen Menschen in der Steiermark auf Basis ihrer Potenziale und unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen.
2011 wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2012 bis 2014 abgeschlossen (BGBl. I Nr. 39/2012).
In der ersten Programmphase von 2012 bis 2014 wurden vom Land Steiermark pro Jahr € 150.000 für die Basisbildung und jährlich € 400.000 für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses zur Verfügung gestellt und vom Bund verdoppelt. Damit standen in der Steiermark jährlich € 1,1 Mio. zur Verfügung. Mit diesen Geldern konnten im Zeitraum von 1. Jänner 2012 bis 31. Juli 2014 hunderte Steierinnen und Steirer aller Altersgruppen Grundkompetenzen im Bereich Basisbildung erwerben sowie den Pflichtschulabschluss nachholen.
Aus diesem Grund soll das Programm von 2015 bis 2017 fortgesetzt werden. Das Land Steiermark stellt jährlich € 150.000 für Basisbildung und € 400.000 für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses zur Verfügung. Ab 2015 kommt es im Bereich Basisbildung zur Verdopplung der Budgetmittel durch den Bund aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Aufgrund des großen Bedarfs in der Steiermark sind ab 2015 zusätzlich zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG weitere € 200.000 pro Jahr für Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung im Landesbudget vorgesehen, die ebenfalls durch Kofinanzierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds verdoppelt werden sollen. Somit können die bisher investierten Gelder in Höhe von € 1,1 Mio. jährlich auf bis zu € 1,5 Mio. jährlich aufgestockt werden.
Die Bedeckung und Verrechung in der Höhe von € 2,250.000 für die Jahre 2015 bis 2017 erfolgt aus der VSt. 1/279 144-7670 "Förderung von Lehrgängen für Erwachsene".
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 2014.
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 wird zur Kenntnis genommen.