LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 26

EZ/OZ 3044/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
Breitbandstrategie Steiermark "Highway 2020"


zu:


  • 3044/1, Breitbandstrategie Steiermark "Highway 2020" (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung vom 11.11.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die Steiermark hat in den letzten Jahren durch entsprechende Investitionen in Forschung und Entwicklung und zusammen mit einer einzigartigen steirischen Kooperationskultur aller relevanten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft eine F&\;E-Quote von 4,7 % erreicht und nimmt damit in Europa einen absoluten Spitzenplatz ein. Dem Motto der Wirtschaftsstrategie Steiermark 2020 "Wachstum durch Innovation" folgend, gilt es nun, die Steiermark in Zeiten immer größer werdender Volumina im Bereich der Datenübertragung auf diese Herausforderungen vorzubereiten und damit die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb sicherzustellen.

Schneller Informations- und Wissensaustausch ist eine unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und die positive Entwicklung von Wirtschaftsstandorten. Der notwendige Zugang zu einer nachhaltig funktionierenden Internet-Hochleistungsinfrastruktur ist in der heutigen Informationsgesellschaft ein wesentlicher Schlüssel für die zukünftige Entwicklung von Wirtschaftsstandorten. Die tägliche Nutzung des Internets betrifft dabei Geschäftsprozesse in Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft genauso wie das private Leben. Die Versorgung mit Hochleistungsinternet ist ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und ist damit von zentraler Bedeutung, um Arbeitsplätze zu sichern sowie die Ertragskraft und Attraktivität vor allem auch der ländlichen Räume zu steigern. Experten sprechen bereits von einer notwendigen infrastrukturellen Grundversorgung vergleichbar der Versorgung mit Wasser, Strom oder Anschlüssen an das Straßensystem.

Das schnelle Internet baut nicht nur die Kommunikationsmöglichkeiten von Unternehmen aus. Es trägt darüber hinaus auch zum Entstehen neuer Geschäftsfelder bei und erweitert die Interaktions- und Informationsoptionen der Bürgerinnen und Bürger. Breitband ist inzwischen in vielen Anwendungen und Bereichen des täglichen Lebens relevant: beim Online-Banking, in der Verwaltung, in der Medizin und im Bildungsbereich sowie im Handel und in der Freizeitgestaltung.

Die positiven Effekte einer leistungsstarken Breitbandinfrastruktur sind für die Entwicklung von Beschäftigung, Einwohnerzahlen, Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaftskraft der einzelnen Regionen bedeutsam. Arbeitsplätze werden gesichert und entstehen neu, die Abwanderung der Bevölkerung kann abgeschwächt und neue Einwohner hinzugewonnen werden. Zusätzlich kommt es zu einer Erhöhung der Lebensqualität und des Wohlstandes sowie zu einer Steigerung der Kaufkraft. Durch vorhandene Breitbandinfrastruktur kann das weitere Wachstum regionaler und überregionaler Wirtschaftsbereiche in der Steiermark nachhaltig positiv beeinflusst werden.

In der Steiermark wurden erste Ausbauschritte im Bereich Breitband bereits in der EU‑Strukturfondsperiode 2000-2006 gesetzt. Diese Maßnahmen wurden durch das Förderungsprogramm Breitband Austria Zwanzigdreizehn in der Periode 2007-2013 fortgesetzt. In der Steiermark wurden zwei Calls durchgeführt, in denen insgesamt 74 Lose im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben wurden. Zusätzlich wurde anlässlich der Alpinen Ski-Schiweltmeisterschaft 2013 die Kleinregion Schladming mit Breitband versorgt. Es wurden insgesamt rund € 20,2 Millionen an privaten und öffentlichen Mitteln in den Breitbandausbau in der Steiermark investiert und für über 10.000 Unternehmen und fast 62.000 Haushalte die Breitbandverfügbarkeit auf regionaler Ebene geschaffen.


Für die Jahre 2014 bis 2020 werden weitere Förderungsmittel in den Breitbandausbau in der Steiermark eingesetzt werden. Für 2015 hat das Land Steiermark zudem eine Sonderdotierung von € 1 Million vorgesehen. Darüber hinaus wird über den ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) der Breitbandausbau im ländlichen Raum forciert. Von 2015 bis 2020 sind dabei rund € 52,3 Millionen für den Breitbandausbau in Österreich vorgesehen, die sich zu 50 % auf ELER, 25 % auf Bund und 25 % auf Länder verteilen. Rund 20 % des Gesamtbudgets sind dabei für die Steiermark vorgesehen. Die genaue Zahl wird erst Ende 2014 feststehen.

Dazu kommt die sogenannte "Breitbandmilliarde" des Bundes aus der Versteigerung der Digitalen Dividende, aus der ab 2016 rund € 200 Millionen für den Breitbandausbau in Österreich zur Verfügung stehen sollen. In der Klausur der Bundesregierung im September 2014 in Schladming wurden weitere 100 Mio. aus der Breitbandmilliarde in Aussicht gestellt.

Aus diesen Gründen wurde von der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus und Sport, Referat Wirtschaft und Innovation, eine Breitbandstrategie erarbeitet, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden und den Breitbandausbau in der Steiermark vorantreiben soll. Diese Strategie entspricht der Kernstrategie 1 "Standortentwicklung und Standortmanagement" der von der Landesregierung und vom Landtag Steiermark beschlossenen Wirtschaftsstrategie Steiermark (WIST 2020).

Mit dieser Breitbandstrategie Steiermark 2020 werden unter der Voraussetzung, dass die Steiermark einen fairen Anteil aus der Breitbandmilliarde des Bundes erhält, folgende Ziele festgelegt:

1. Bis 2018 sollen leistungsfähige und schnelle Breitbandanschlüsse von bis zu 30 Mbit/s für alle Haushalte und Unternehmen in den steirischen Gemeinden verfügbar gemacht werden.
2. Bis 2020 sollen in allen steirischen Gemeinden Glasfaserzugangspunkte verfügbar gemacht werden.
3. Bis 2022 sollen alle Haushalte und Unternehmen in den steirischen Gemeinden mit hochleistungsfähigen und ultraschnellen Anschlüssen mit Übertragungsraten von bis zu 100 Mbit/s versorgt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht die neue Breitbandstrategie Breitband Steiermark 2020 vier dementsprechende Maßnahmen vor:

1. Nutzung von Synergien bei Bau- und Grabungsarbeiten
Der Großteil an Kosten beim Breitbandausbau entfällt auf Grabungsarbeiten. Durch verstärkte Bewusstseinsbildung sollen Kooperationen geschaffen werden, die es ermöglichen, vorhandene Synergien zu entdecken und zu nutzen. Dadurch können die Kosten für den Breitbandausbau erheblich gesenkt werden.
Ziel muss es auch sein, Bewusstseinsbildung bei Grabungsarbeiten vor allem auf Gemeindeebene zu schaffen und die Möglichkeit der Mitverlegung von Leerrohren mitzudenken.

2. Synergieeffekte durch Mitbenutzung
Synergieeffekte können jedoch nicht nur bei Bauarbeiten genutzt werden. Bereits bestehende Infrastrukturen sollen zukünftig verstärkt genutzt werden. Beispiele dafür wären etwa bereits vorhandene Antennenstandorte, Leerrohre verschiedener Anbieter, Verteilerkästen zur Unterbringung der Technik sowie bereits ausgebaute Strecken der Straßen-, Schienen und Stromanbieter.

3. Aufbau eines steirischen Infrastrukturatlas
Dem Beispiel des Bundes folgend ist eine weitere Maßnahme der Aufbau eines steirischen Infrastrukturatlas. Dieser Infrastrukturatlas, also einen Überblick über alle bereits geschaffenen Infrastrukturen zu haben, ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Realisieren von Einsparungspotenzialen.

4. Privaten Investoren und Gemeinden finanzielle Impulse geben
Grundsätzlich ist klar, dass derartige große Ausbauvisionen immer von finanziellen Impulsen der öffentlichen Hand abhängig sein werden. So wie in der Vergangenheit soll auch zukünftig wieder versucht werden, durch entsprechende Finanzierungs- und Förderungsinstrumente, die Bedürfnisse kleiner, mittlerer und großer Unternehmen und Gemeinden decken zu können. Eine enge Abstimmung mit der Bundesebene ist dabei vorgesehen.

Für die Umsetzung dieser Ziele und Maßnahmen werden in der Breitbandstrategie sechs Empfehlungen ausgesprochen:

1.    Bewusstseinsbildung schaffen
Ziel ist es, eine aktive Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung und den beteiligten öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf den Entscheidungsträgern in den Gemeinden und den Bauämtern. Der Start für diesen breit gefassten Prozess wird durch die erste steirische Breitband-Enquete am 15. Oktober 2014 erfolgen.

2.    Förderungsmodelle für neue Breitbandinfrastrukturen und für den Breitbandanschluss von Unternehmen in Abstimmung mit der Bundesebene entwickeln
Die flächendeckende Versorgung mit Breitband wird nur durch die Unterstützung mit öffentlichen Mitteln möglich sein. Diese Unterstützung soll sich nicht allein auf den Infrastrukturbereich beschränken, sondern es sollen auch Unternehmen beim Breitbandanschluss finanziell unterstützt werden.

3.    Angemessenes Budget auf Landesebene zur Verfügung stellen, sowie Bundes- und EU-Mittel ausschöpfen
Nach dem derzeitigen Stand wird es Landesgelder in der Höhe von rund € 700.000 pro Jahr brauchen, um die maximalen Kofinanzierungsmittel im Rahmen des ELER-Programms 2014-2020 abrufen zu können. Darüber hinaus werden aber noch weitere nationale Mittel eingesetzt werden müssen. Für 2015 ist daher in der Steiermark ein einmaliges Sonderbudget in der Höhe von 1 Mio. Euro vorgesehen.

4.    Breitband-Koordinationsstelle auf Landesebene einrichten
Vergleichbar mit dem Breitbandbüro des Bundes und erfolgreichen Beispielen in anderen Bundesländern folgend, wird auch für die Steiermark die Einrichtung einer Breitband-Koordinationsstelle empfohlen. Diese Stelle zur Koordination aller Beteiligten sowie ein damit zusammenhängender einheitlicher Auftritt nach außen ist in der Abteilung 12, Referat Wirtschaft und Innovation nach Maßgabe der bestehenden Personalressourcen einzurichten.

5.    Breitband-Steuerungsgruppe auf Landesebene einrichten
Die Breitbandsteuerungsgruppe bildet eine Möglichkeit, unter Federführung der Breitband-Koordinationsstelle auf einer breiteren Ebene die mittelfristigen, strategischen Pläne im Breitbandausbau in der Steiermark zu definieren und mögliche Kooperationen und Synergien auszuloten. Dies soll in enger Abstimmung mit der Bundesebene erfolgen.

6.    Geeignete rechtliche Rahmen in der Landesgesetzgebung schaffen
Das Land Steiermark sollte Landesgesetze und -verordnungen auf den Aspekt Breitband hin neu bewerten und bei Bedarf anpassen (wie z.B. im Bereich Baurecht, Wohnbauförderung etc.). Auch sollte die Anreizwirkung der bestehenden Regelwerke auf potenzielle Investoren überprüft werden.

Das Land Steiermark betrachtet den Zugang zu ultraschnellem Internet als wichtige Basisinfrastruktur und strebt eine flächendeckende Verfügbarkeit mit bis zu 30 Mbit/s bis 2018 und einen Vollausbau mit bis zu 100 Mbit/s bis 2022 an. Sie hebt damit die Potenziale hervor, die die neue Breitband-Infrastruktur insbesondere peripheren Regionen der Steiermark bietet und intensiviert damit zugleich die Vernetzung in den ökonomisch bedeutsamen Ballungsräumen.

Innerhalb der Strategie Europa 2020 bildet die digitale Agenda eine der sieben Achsen und die Europäische Union betont damit die Wichtigkeit des IKT-Bereichs für die zukünftige Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums. Auf Bundesebene versucht man mit der Breitbandstrategie des Bundes ähnliche Ziele wie in der Steiermark anzupeilen. Das 2013 neu eingerichtete Breitbandbüro soll die Arbeit bündeln und eine zentrale Anlaufstelle für alle Interessenten bilden.

Die Steiermark verfügt über hervorragende Voraussetzungen für die Zukunft: Die Menschen, die hier leben, bewältigen Herausforderungen einfallsreich und sind offen für Veränderung. Die Unternehmen, die hier für Wachstum sorgen, sind von Innovationskraft und dem Motiv getrieben, Antworten auf die dringlichen Fragen zu liefern. Die wissenschaftlichen Institute, die hier anwendungsnah forschen, agieren international im Spitzenfeld und sind für WissenschaftlerInnen aus allen Teilen der Welt attraktiv.

Welche Wirkungen all dies entfalten kann, hängt in einer globalisierten Welt heute wesentlich vom Grad der Vernetzung ab, in Zukunft noch weit mehr. Ein Standort, der auch im Jahr 2020 noch konkurrenzfähig sein will, muss dann die schnellstmöglichen und bestmöglichen Datenübertragungsnetze anbieten. Die Steiermark hat sich mit der WiSt 2020 ehrgeizige, strategisch kluge Ziele gesetzt - zu erreichen sind sie nur in Kombination mit einer ebenso ambitionierten Breitbandstrategie.

Der Zugang zum Internet ist einer grundlegend notwendigen Infrastruktur mit Strom, Wasser und Straßen gleichzusetzen. Die Verantwortung für eine flächendeckende Versorgung zu übernehmen, ist daher eine politische Herausforderung. Deshalb sind auch in Zeiten budgetärer Einschränkungen Investitionen in den Breitbandausbau als Zukunftsinvestition zu rechtfertigen. Breitbandversorgung ist gerade in ländlichen oder benachteiligten Gebieten als aussichtsreiches Instrument der regionalen Entwicklung zu betrachten.

Die Breitbandstrategie "Highway 2020" soll im Rahmen der ersten steirischen Breitband-Enquete am 15. Oktober 2014 präsentiert werden.

Ziel der Breitband-Enquete ist es, eine stärkere Bewusstseinsbildung für das wichtige Thema des Breitbandausbaus bei den steirischen Gemeinden zu schaffen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen. Im Zuge der Veranstaltung sollen vor allem Gemeindevertreter darüber informiert werden, dass ausgebaute Breitbandnetze nicht nur die Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger verbessern, sondern auch ein wesentlicher Faktor für wirtschaftliches Wachstum und Standortattraktivität sind. Weniger dicht besiedelte Gebiete der Steiermark könnten in Folge schlechter Internet-Anbindung selbst bei steigender Nachfrage längerfristig vom wirtschaftlichen Aufschwung ausgeschlossen bleiben. Ein Ausbau der Breitbandverbindungen senkt die Gefahr von erhöhter Arbeitslosigkeit und Absiedlung in den vorwiegend ländlich geprägten Gebieten. Innovative Breitband-Lösungen bieten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen, Behörden und Bürgern effizienter und einfacher zu gestalten.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Oktober 2014.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Breitbandstrategie Steiermark "Highway 2020" wird zur Kenntnis genommen.