LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3097/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Landesstraße B67, Grazer Straße, BV.: "Geh- und Radweg Eggenberger Gürtel" von km 53,980 bis km 54,480\; Entschädigung für Grundeinlösung von € 115.878,00\; Kreditmittelfreigabe bei VSt. 1/611603-0020


zu:


  • 3097/1, Landesstraße B67, Grazer Straße, BV.: "Geh- und Radweg Eggenberger Gürtel" von km 53,980 bis km 54,480\; Entschädigung für Grundeinlösung von € 115.878,00\; Kreditmittelfreigabe bei VSt. 1/611603-0020 (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 11.11.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das im Bescheid vom 17.09.2014, GZ.: ABT16-VT-SV.02-41/2013-4, unter lfd. Nr. 4) ersichtliche Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 115.878,00, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im Folgenden angeführten Grundstücke zu genehmigen.

Es ist die Ablöse nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von:
SZS Schönere Zukunft GesmbH (Eigentümer 1/2), Münzgrabenstraße 16/9, 8010 Graz
WGB Wohnen und Bauen GesmbH (Eigentümer 1/2), Margaretengürtel 36-40, 1050 Wien
erforderlich.

PLAN  GB       KG        EZ         GST     BA   WI   ART*  m²     €/m²    WERT in €

* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage   VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche      FLG = Flächengewinn
4       63105   Gries    2712      938/1   GT   01    DBS   255    445,00  113.475,00

40     63105   Gries    2712      938/1   GT    01    VBF   135    17,80       2.403,00

GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                         € 115.878,00


Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein Amtssachverständiger für Liegenschaftsbewertung beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit den Liegenschaftseigentümern ein Kaufpreis von € 445,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksfläche.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 2014.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die zu leistende Entschädigung in der Höhe von € 115.878,00 für die Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße Nr. B67, Grazer Straße, Abschnitt: "Geh- und Radweg Eggenberger Gürtel" von km 53,980 bis km 54,480, für die SZS Schönere Zukunft GesmbH (Eigentümer 1/2), Münzgrabenstraße 16/9, 8010 Graz, und WGB Wohnen und Bauen GesmbH (Eigentümer 1/2), Margaretengürtel 36-40, 1050 Wien, wird genehmigt.