LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 1955/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Berücksichtigung der direkten Demokratie in der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO) als ausschlaggebenden Faktor bei der Vereinigung von Gemeinden


zu:


  • 1955/1, Berücksichtigung der direkten Demokratie in der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO) als ausschlaggebenden Faktor bei der Vereinigung von Gemeinden (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 04.06.2013, 14.01.2014, 05.03.2014, 16.09.2014 und 11.11.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Bei der Abstimmung am 11. November 2014 wurde der gegenständliche Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl.Zahl 1955/1, der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gunter Hadwiger, Anton Kogler, Mag.Dr. Georg Mayer, MBL, Peter Samt und Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann betreffend Berücksichtigung der direkten Demokratie in der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO) als ausschlaggebenden Faktor bei der Vereinigung von Gemeinden wird zur Kenntnis genommen.