EZ/OZ: 3035/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 03.10.2014, 09:55:41
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Neuregelung des Eigentumsübergangs von Abfall
Im Mai 2013 hat die KPÖ den Antrag eingebracht, das Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz derart abzuändern, dass - wie in Salzburg oder Wien - der Abfall mit dem Einbringen in die Sammelbehälter in das Eigentum der Gemeinde übergeht.
Hintergrund dieses Antrages ist, dass private Unternehmen diese Lücke im Stmk. AWG nützen und in Ballungsräumen die Vorsortierung des Hausmülls anbieten. Die Folge ist, dass die Wertstoffe nicht mehr von der kommunalen Abfallwirtschaft verwertet werden kann. In der Folge steigen für die GebührenzahlerInnen die Kosten und für die Stadt der Aufwand - die Gewinne streifen Private ein. Das derzeit gut funktionierende System würde kippen. Daher lehnt die Stadt Graz auch eine solche "Rosinenpickerei" privater Unternehmen ab.
Für die Unterausschusssitzung vom 28.5.2014 wurde von der zuständigen Abteilung ein Novellen-Entwurf vorbereitet, der u.a. den Eigentumsübergang im Sinne des Antrags vorsah.
Dieser Passus wurde am Tag vor der Sitzung aus dem Entwurf gestrichen. Als Grund für die Eliminierung wurde genannt, dass es zum Eigentumsübergang DREI negative Stellungnahmen gegeben hätte.
Tatsächlich gab es im offiziellen Begutachtungsverfahren aber nur EINE negative Stellungnahme zu dieser Regelung, und zwar von der WKO Steiermark.
Gleichzeitig waren acht Stellungnahmen eindeutig positiv, und zwar von folgenden Organisationen:
- Abfallwirtschaftsverband Hartberg
- Abfallwirtschaftsverband Liezen
- Abfallwirtschaftsverband Murau
- Abteilung 7 - Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
- Dachverband der Steirischen Abfallwirtschaftsverbände
- Land Salzburg - Abfallwirtschaft und Umweltrecht
- Österreichischer Städtebund
- Umweltamt der Stadt Graz
Von welchen Organisationen oder Personen die angeblichen zwei übrigen negativen Stellungnahmen stammen, war im Unterausschuss nicht zu erfahren. Im Begutachtungsverfahren wurden sie jedenfalls nicht eingebracht.
Auf dieser Grundlage wurde die Neuregelung des Eigentumsübergangs in die nunmehr bereits erfolgte Novellierung des Stmk. AWG nicht aufgenommen.
Die - nun also noch immer - bestehende mangelnde Gesetzeslage in der Steiermark hat für die Stadt Graz schmerzliche Konsequenzen: 1,7 Millionen Euro muss die Stadt an vier Wohnungsgenossenschaften bezahlen, da die Untersagung der Vorsortierung in der Steiermark aufgrund des geltenden Gesetzes nicht zulässig ist. Die BewohnerInnen dieser Objekte profitieren selbst kaum von dieser Entscheidung, müssen sie doch von dieser Summe sowohl die Kosten der Vorsortierung als auch die Rechtsvertretungskosten bezahlen. Schlussendlich werden sie auch von höheren Entsorgungsgebühren betroffen sein. Gewinner ist wohl nur der Eigentümer der Restmüllmanagement GmbH, der gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig ist.
Glücklich über diese Situation können also nur wenige sein. Es ist daher Aufgabe des Landtags, endlich zu einer Beschlussfassung in dieser Angelegenheit zu kommen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der bestehende Unterausschuss "Abfallwirtschaftsgesetz" soll über den Antrag "Änderung des StAWG zur rechtlichen Regelung des Eigentumsübergangs betreffend Abfall im Sinne der Kommunen", Einl.Zahl 1922/1, beraten und dem Landtag noch in dieser Gesetzesperiode zur Beschlussfassung vorlegen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)