LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3134/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.11.2014, 10:10:04


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Gebärdensprachdolmetschkosten

Das Sozialministerium Service übernimmt in Zukunft nicht mehr die Gebärdensprachdolmetschkosten für berufliche Termine für die Rechtsträger Bund, Land, Sozialversicherungsträger, Gemeinden, Gemeindeverbände und Sozialhilfeverbände. Diese Änderung kann eine Verschlechterung für die Arbeitssituation der Gehörlosen darstellen.

Der Steirische Landesverband der Gehörlosenvereine weist besorgt darauf hin, dass das vermutlich eine finanzielle Verschlechterung für die jeweilige Abteilung darstellt, die Gehörlose beschäftigt, wenn diese Abteilungen die Dolmetschkosten selbst tragen müssen. In der Folge könnte das zu einer geringeren Einstellungsquote für Gehörlose führen. Weiter- und Ausbildungen von Gehörlosen, die klarerweise Dolmetschkosten beinhalten, könnten eher abgewiesen werden. Teamsitzungen würden möglicherweise vermehrt ohne DolmetscherInnen durchgeführt.

Die Kostenübernahme muss daher geregelt werden, damit nicht Nachteile für Gehörlose entstehen, die bereits im Arbeitsleben integriert sind bzw. die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Gehörloser verschlechtert werden. Eine fehlende Kostenübernahme widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention und den Bestrebungen des Aktionsplanes des Landes.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Plan für die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten vorzulegen.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)