LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 2932/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Start für einen STEBEP neu


zu:


  • 2932/1, Start für einen STEBEP neu (Selbstständiger Antrag)



Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 16.09.2014 und 13.01.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen, Familie und Integration vom 27.08.2014 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2932/1, abzugeben.

In diesem Landtagsantrag wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, 1. das beschäftigungspolitische Forum zu reaktivieren und damit den Prozess für die Entwicklung eines STEBEP neu zu starten, 2. mit dem AMS, dem Sozialministeriumservice und dem Europäischen Sozialfonds zwecks einer gemeinsamen Finanzierung in Kontakt zu treten, und  3. die für einen STEBEP neu erforderlichen Mittel in ähnlicher Höhe wie im Bundesland Oberösterreich im nächsten Landesvoranschlag vorzusehen.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:


1. (…) das Beschäftigungspolitische Forum zu reaktivieren und damit den Prozess der Entwicklung des STEBEP neu zu starten,

Territoriale Beschäftigungspakte, wie der Steirische Beschäftigungspakt (STEBEP), sind vertraglich vereinbarte Partnerschaften zur Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik mit anderen Politikbereichen. Die Grundlagen für die Strukturen Territorialer Beschäftigungspakte waren im Österreichischen Operationellen Programm Beschäftigung des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2007-2013 verankert. Die Finanzierung der Koordinierungsstrukturen für Territoriale Beschäftigungspakte 2007-2013 wurde daher auch aus Mitteln der EU und des BMASK sichergestellt. Basierend auf den strategischen Vorgaben des Operationellen Programms Beschäftigung des ESF 2007-2013 wurde der Steirische Beschäftigungspakt im Dezember 2007 mit einer Vertragslaufzeit bis Ende 2013 von Land Steiermark, AMS Steiermark sowie den Sozialpartnern (Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer) als Instrument der kooperativen Beschäftigungspolitik unterzeichnet.
In der Strukturfondsperiode 2014-2020 und dem zugrundeliegenden Operationellen Programm Beschäftigung sind keine Strukturen Territorialer Beschäftigungspakte mehr verankert, d.h. dass zur Finanzierung der erforderlichen Koordinationsstrukturen auch keine Mittel des ESF und des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
Die erforderlichen Mittel und Ressourcen für eine Koordination zur Aufrechterhaltung der STEBEP Strukturen sind derzeit im Land nicht vorhanden. Angesichts der anhaltend schwierigen Situation am Arbeitsmarkt besteht zudem die Notwendigkeit und Priorität Mittel vorrangig für die direkte Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen und nicht für die Finanzierung von Koordinations- und Zusammenarbeitsstrukturen einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund wird die Strategie verfolgt zur Abstimmung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik unabhängig vom STEBEP bestehende Kooperationsstrukturen, wie die Planung und Abstimmung des Kooperativen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms zwischen Land und AMS oder das Strategische Gremium BBO Steiermark NEU für die Zusammenarbeit aller relevanten AkteuerInnen zu nutzen. Zusätzlich zu diesen bestehenden Strukturen der Zusammenarbeit sollen auf politischer Ebene im Rahmen eines "Beschäftigungsgipfels" aktuelle Herausforderungen sowie Strategien und Reaktionen auf spezifische Entwicklungen am Arbeitsmarkt diskutiert und abgestimmt werden.
Vor diesem Hintergrund wird es als nicht erforderlich erachtet, einen Prozess für die Entwicklung eines STEBEP neu zu starten.

2. (…) mit dem AMS, dem Sozialministeriumservice und dem Europäischen Sozialfonds zwecks einer gemeinsamen Finanzierung in Kontakt zu treten,

Zur Abstimmung und gemeinsamen Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsleistungen besteht laufender Kontakt zwischen dem AMS und dem Land Steiermark. Zudem ist angedacht, das Sozialministeriumservice zukünftig in die Planung und Abstimmung des Kooperativen Programms einzubinden.
Neben den laufenden nationalen Förderungskooperationen ist die Grundlage für die Abwicklung von zusätzlichen Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden, erst gegeben, wenn das Operationelle Programm Beschäftigung des ESF 2014-2020 seitens der EU-Kommission genehmigt wurde. Das ist erst Anfang Dezember erfolgt. Weiters müssen die Länder basierend auf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG mit den Aufgaben der Abwicklung von ESF Mitteln betraut werden. Dies ist derzeit noch nicht erfolgt.
Da derzeit die Voraussetzungen für die Umsetzung von ESF-kofinanzierten Projekten durch die Länder teilweise erst seit kurzem bzw. teilweise noch nicht gegeben sind, wird eine konkrete Abstimmung mit weiteren PartnerInnen derzeit als noch nicht sinnvoll erachtet. Im Vorfeld der Umsetzung von konkreten ESF-Programmen und Vorhaben wird - wie auch in der vergangen Strukturfondsperiode praktiziert - eine strategische und inhaltliche Abstimmung zwischen allen relevanten PartnerInnen erfolgen.

3. (…) die für einen STEBEP neu erforderlichen Mittel in ähnlicher Höhe wie im Bundesland Oberösterreich im nächsten Landesvoranschlag vorzusehen.

In der Begründung des Antrages wird angeführt, dass für die Beschäftigungspolitik im Rahmen der Strategie "Arbeitsplatz Oberösterreich 2020" im Jahr 2014 Mittel mit einem Gesamtvolumen von rund 240 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Deshalb wird die Forderung erhoben, die für einen STBEP neu erforderlichen Mittel in ähnlicher Höhe wie im Bundesland Oberösterreich im nächsten Landesvoranschlag vorzusehen.
Zur Darstellung der Mittel für die Beschäftigungspolitik im Rahmen der Strategie "Arbeitsplatz Oberösterreich 2020" kann angemerkt werden, dass 71% dieses Gesamtvolumens Seitens des Bundes durch die Budgets des AMS und Sozialministeriumservice zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden 29% setzten sich aus Mitteln des Landes der Ressorts Soziales und Wirtschaft zusammen.
Eine derartige Aufsummierung der Mittel und Ressourcen einzelner Partner, die als Grundlage für einen Mittelvergleich mit Oberösterreich dienen könnte, wurde im Rahmen des STEBEP nie vorgenommen. Auch im Rahmen des Kooperativen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms werden nur Mittel für jene Maßnahmen aufgelistet, die unter gemeinsamer finanzieller Beteiligung beider Partner - Land Soziales und AMS - umgesetzt werden. Die Grundlage für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark ist daher nicht gegeben.
Das Beispiel der Mitteldarstellung für das Bundesland Oberösterreich weist aber darauf hin, dass die Mittel des Bundes wesentlich für die Umsetzung von beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in einzelnen Bundesländern sind.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 2932/1, der Abgeordneten Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner und Ingrid Lechner-Sonnek betreffend Start für STEBEP neu wird zur Kenntnis genommen.