LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3208/4

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Team Styria Werkstätten GmbH, 8055 Graz, Projekt "Integrativer Betrieb Steiermark", Pauschalförderung in Höhe von EUR 2.756.000,-- aus der VSt. 1/781305-7430 im Rahmen des Steirischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms


zu:


  • 3208/1,
    Team Styria Werkstätten GmbH, 8055 Graz, Projekt "Integrativer Betrieb Steiermark", Pauschalförderung in Höhe von EUR 2.756.000,-- aus der VSt. 1/781305-7430 im Rahmen des Steirischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Soziales" hat in

seiner Sitzung

vom
13.01.2015
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Projektträger:
Team Styria Werkstätten GmbH, Triester Straße 388-394b, 8055 Graz

Projekt:
Integrativer Betrieb Steiermark
Zielsetzung des Projektes:
Der Unternehmensgegenstand von Integrativen Betrieben beschränkt sich gemäß § 11 BEinstG auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, welche wegen der Art und Schwere ihrer Einschränkung, nicht oder noch nicht am ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden. Der Integrative Betrieb ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihre Leistungsfähigkeit mit dem Ziel der Eingliederung in den freien Arbeitsmarkt zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, dass Integrative Betriebe in möglichst unterschiedlichen Bereichen tätig sind, um möglichst vielen Menschen mit Behinderung eine Beschäftigungs- und/oder Ausbildungsmöglichkeit  anbieten zu können.
Die Team Styria Werkstätten GmbH agiert seit über 30 Jahren erfolgreich am österreichischen Markt und stellt einen von österreichweit acht Integrativen Betrieben gemäß §11 des Behinderteneinstellungsgesetzes dar.
Die Team Styria Werkstätten GmbH beschäftigt an den vier Standorten Graz, Kapfenberg, Spielberg und Trieben rund 360 MitarbeiterInnen, davon ca. 245 mit Behinderung. Die Produktions- und Dienstleistungsbereiche des Betriebes erstrecken sich von Metall- und Elektrotechnik, über Holzverarbeitung und Nahversorgung bis hin zu Serviceleistungen im Bereich Druck, Textil, Grünlandpflege und Objektinstandhaltung.
In Integrativen Betrieben werden Menschen mit Behinderung im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen und kollektivvertraglich abgesicherten Dienstverhältnisses beschäftigt, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Einschränkung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder tätig sein können. Die Beschäftigung in einem Integrativen Betrieb unterstützt Menschen mit Behinderung dabei ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, um ihre Chancen auf eine Integration am freien Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Steigerung der Leistungsfähigkeit soll durch die Integration in den betrieblichen Arbeitsprozess sowie durch begleitende fachspezifische und persönlichkeitsbildende Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen. Zudem stehen den MitarbeiterInnen mit Behinderung sozialpädagogische und psychologische Beratungs- und Unterstützungsleistungen eines professionellen fachbegleitenden Dienstes zur Verfügung. Auch eine arbeitsmedizinische Betreuung soll die MitarbeiterInnen mit Behinderung in der Weiterentwicklung oder Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit unterstützen.
Aufgrund des hohen Anteils von Beschäftigten mit Behinderung entstehen dem Integrativen Betrieb gegenüber Unternehmen der freien Wirtschaft Nachteile, welche von der öffentlichen Hand auszugleichen sind. Bis zum Inkrafttreten der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetzes - StBHG, LGBl. Nr. 94/2014 mit 1. September 2014 erhielt die Team Styria Werkstätten GmbH Lohnkostenzuschüsse vom Land Steiermark, um die behinderungsbedingte Leistungsminderung der betroffenen MitarbeiterInnen abzugelten. Die Möglichkeit dieser Unterstützungsform auf gesetzlicher Basis ist mit dieser Novelle entfallen. Um die Unterstützung des Landes Steiermark für den einzigen Integrativen Betrieb des Landes weiter aufrechtzuerhalten, soll die Team Styria Werkstätten GmbH eine Förderung im Rahmen des Steirischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms iVm § 43 Abs. 5 StBHG als Ausgleich für den Entfall der Lohnkostenzuschüsse erhalten.

Projektzeitraum:
01.01.2015 - 31.12.2017
 
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderung

TeilnehmerInnen:
245 

Projektfinanzierung:
Die jährlichen Gesamtpersonalkosten betragen EUR 15.650.773,-- und verteilen sich wie folgt:

Gesamtpersonalkosten
Eigenmittel
A11 Soziales
AMS
ATF
Diverse
15.650.773,--
7.417.105,--
2.756.000,--
406.419,--
5.477.668,--
22.696,--

Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2015 bis 2017 aus dem Globalbudget Soziales im Rahmen der vom Landtag Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Team Styria Werkstätten GmbH wird zur Kenntnis genommen.