EZ/OZ: 2902/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 14.07.2014, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-602/2014-25; ABT16 VV-LV.04-100/2014-1; ABT02-6010/2014-6
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
Bezirkshauptmannschaft Murau:
Auflösung des Immobilien-Leasingvertrags, Kauf des Baurechts an der Baurechtsliegenschaft EZ 951, KG 65215 Murau, Auflösung des Übereinkommens einer Nutzungsüberlassung\; Genehmigung von Nebenkosten für die gesamte Vertragsabwicklung außerplanmäßige Mehrausgabe VSt. 1/840009-6430 Rechts- und Beratungskosten € 12.000,00\; VSt. 1/840009-7280 Entgelte für Leistungen von Firmen € 5.000,00\; VSt. 1/840009-7100 Steuern und öffentliche Abgaben € 163.00000\; Bedeckung durch Mehreinnahmen bei der VSt. 2/840008-0001 „Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen bebaute Grundstücke“ € 180.000,00
Der mit 10.9.1998 zwischen dem Land Steiermark und der HYPO Steiermark Immobilienleasing GmbH (in der Folge "HYPO") abgeschlossene Immobilien-Leasingvertrag zur Finanzierung der Neuerrichtung der Bezirkshauptmannschaft Murau ist nach der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Landes Steiermark abgelaufen und soll nunmehr eine entsprechende Anpassung der Rechtslage vorgenommen werden.
Zu diesem Zweck ist die Errichtung eines Kaufvertrags, mit welchem das Land das Eigentum an der Baurechtsliegenschaft EZ 951, GB 65215 Murau, von HYPO samt dem darauf errichteten Gebäude (der Bezirkshauptmannschaft Murau) erwirbt und der Immobilien-Leasingvertrag einvernehmlich beendet wird, erforderlich. Der vereinbarte Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt € 3.520.446,32, wobei dieser mit seitens des Landes vertragsgemäß angesparter Kautionen in derselben Höhe gegengerechnet wird. Die Höhe dieser Kaution ergibt sich aus den bisher geleisteten Leasingraten. Des Weiteren sind der Immobilien-Leasingvertrag vom 10.9.1998 sowie das Übereinkommen einer Nutzungsüberlassung vom 5.11.1998 formalrechtlich aufzulösen.
Die anfallenden Kosten von € 180.000,-- ergeben sich aus den Aufwendungen von HYPO für die Vertragserstellung und interne Abwicklung, der Eintragungsgebühr für die Verbücherung und den Kosten des für die Abwicklung beizuziehenden Notars sowie der abzuführenden Grunderwerbssteuer.
Der Abschluss des ggst. Kaufvertrags und die darauf folgende Verbücherung hat zur Folge, dass das Land Eigentümer des an der Liegenschaft EZ 947, KG 65215 Murau, der Stadtgemeinde Murau bestehenden Baurechts EZ 951, KG 65215 Murau, und somit des Gebäudes der Bezirkshauptmannschaft Murau wird. Nach Ablauf des Baurechts im Jahr 2097 fällt das Gebäude der Bezirkshauptmannschaft Murau gegen Leistung des zu diesem Zeitpunkt allenfalls noch bestehenden Zeitwerts zur Gänze in das Eigentum der Stadtgemeinde Murau.
Es ist anzumerken, dass die Übertragung eines Immobilien-Leasingobjekts in das Eigentum des Leasingnehmers einen Standardvorgang darstellt bzw. derartigen Rechtsgeschäften immanent ist.
Der von HYPO erstellte Vertragsentwurf wurde eingehend geprüft und entspricht den Wünschen der Vertragsparteien.
Grundsätzlich stehen die Ausgaben, die im Zuge von Liegenschaftsverkäufen anfallen, in ursächlichem Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen. Da die Abteilung 16 über keine entsprechenden Ausgabenkredite verfügt, soll die Bedeckung aus vorhandenen Mehreinnahmen erfolgen die zufolge getätigter Liegenschaftsverkäufe bei der VSt. 2/840008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen bebaute Grundstücke" vorhanden sind.
Die anfallenden Kosten sind bei den
VSt. 1/840009-6430 Rechts- und Beratungskosten € 12.000,00
VSt. 1/840009-7280 Entgelte für Leistungen von Firmen € 5.000,00
VSt. 1/840009-7100 Steuern und öffentliche Abgaben € 163.000,00
als außerplanmäßige Mehrausgabe vorzusehen.
Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
VSt. 2/840008-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen
bebaute Grundstücke" € 180.000,00
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2014.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Dem Abschluss des Kaufvertrags über das Eigentum an der Baurechtsliegenschaft EZ 951, KG 65215 Murau sowie der damit einhergehenden Auflösung des Immobilien-Leasingvertrags und des Übereinkommens einer Nutzungsüberlassung zwischen Land Steiermark und HYPO wird zugestimmt.