LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3142/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.11.2014, 09:36:18


Landtagsabgeordnete(r): Erwin Dirnberger (ÖVP), Detlef Gruber (SPÖ), Karl Lackner (ÖVP), Martin Weber (SPÖ), Erwin Gruber (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Novelle_GemeindeBezügegesetz.doc

Betreff:
Novelle Stmk. Gemeinde-Bezügegesetz, Stmk. Bezügegesetz und Stmk. Landes-Bezügegesetz

Mit Beschluss des Landtages vom ... wurde im § 10a des Stmk. Gemeinde-Bezügegesetzes eine Regelung getroffen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die aus ihrer Funktion ausscheiden und diese langjährig innehatten, gestaffelt nach der Funktionsdauer eine gewisse Zeit die Fortzahlung der Bezüge ermöglicht. Im Falle dessen, dass eine Person im Anschluss an das Ausscheiden aus der Funktion Ansprüche aus Erwerbstätigkeit erzielt oder Ruhe- oder Versorgungsgenüsse zustehen, steht die Bezugsfortzahlung nicht zu. Im Rahmen der nun vorgeschlagenen Änderung der Regelung soll nun insofern eine Anpassung erfolgen, als dass die Bezugsfortzahlung auch dann zusteht, wenn die Ansprüche aus Erwerbstätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze gemäß ASVG in Höhe von derzeit EUR 395,31 monatlich nicht überschreiten bzw. die Person als arbeitslos im Sinne des unlängst vom Nationalrat beschlossenen § 12 Abs. 1 Z 2 2. Satz AlVG gilt. 

Außerdem sollen Verweise auf bundesgesetzliche Bestimmungen im Stmk. Bezügegesetz und im Stmk. Landes-Bezügegesetz richtig gestellt bzw. aktualisiert werden.  

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom …, mit dem das Gesetz über die Bezüge der Organe in
den Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz -
Stmk. GBezG.), das Gesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des
Landes (Steiermärkisches Bezügegesetz) sowie das Gesetz über die Bezüge der
obersten Organe des Landes Steiermark (Steiermärkisches Landes-Bezügegesetz -
Stmk. LBezG.) geändert werden


Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

(siehe beiliegenden Gesetzestext)


Unterschrift(en):
Erwin Dirnberger (ÖVP), Detlef Gruber (SPÖ), Karl Lackner (ÖVP), Martin Weber (SPÖ), Erwin Gruber (ÖVP)