LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2940/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 01.09.2014, 13:27:42


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Christopher Drexler (ÖVP)

Betreff:
Früherkennung des Retinoblastoms bei Kindern im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Das Retinoblastom ist der häufigste Augentumor bei Kindern. Dieser Tumor geht von genetisch veränderten unreifen Netzhautzellen aus und führt unbehandelt zum Tode. Wird die Krankheit frühzeitig erkannt und therapiert, sind die Heilungschancen gut (ca. 95 % der PatientInnen werden geheilt). Da das Wachstum des Retinoblastom nur von unreifen Netzhautzellen ausgehen kann, tritt dieser Tumor nur sehr selten nach dem 5. Lebensjahr auf.

Eines von 15.000 bis 20.000 Kindern erkrankt an einem Retinoblastom. Das durchschnittliche Alter bei der Diagnose liegt bei 12 bis 24 Monaten.
Die Chance auf Heilung sowie auf Erhalt der Sehfähigkeit ist sehr stark von der Ausbreitung des Tumors im und außerhalb des Auges abhängig. Hauptziel ist in jedem Falle die Rettung des Kindes, was auf eine vollständige Entfernung des Tumors hinausläuft. Wenn es möglich ist, versucht man dabei den Augapfel und möglichst viel von der Sehfähigkeit zu erhalten. Bei fortgeschrittenem Krankheitsstadium kann der Tumor nur noch durch die Entfernung des betroffenen Auges vollständig beseitigt werden.

Zur Diagnose des Retinoblastoms ist es wichtig, dass die Augen eingetropft und eine Untersuchung mittels Augenspiegelung (Ophthalmoskopie) in einem abgedunkelten Raum stattfindet.
Die erste Augenuntersuchung im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt im Alter von 10 bis 14 Monaten. Diese Untersuchung wäre von entscheidender Bedeutung für die rechtzeitige Diagnose eines Retinoblastoms.
Die meisten Kinderärzte/ärztinnen aber überprüfen in diesem Alter nur mit einem Licht, ob das Kind diesem mit den Augen folgt. Und auch die zweite laut MuKi-PassV vorgesehene Augenuntersuchung im Alter von 22 bis 26 Monaten muss nicht zwingend von AugenfachärztInnnen vorgenommen werden, sodass viele Eltern diese aus praktischen Gründen wieder bei ihrem Kinderarzt/ihrer Kinderärztin durchführen lassen, welche in den meisten Fällen auch in diesem Alter keine Augenspiegelung vornehmen.
Die Diagnose eines Retinoblastoms erfolgt daher häufig leider erst viel zu spät und mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Kinder!

Diese Folgen wären leicht abwendbar, wenn die in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung vorgesehenen Augenuntersuchungen zwingend mittels Augenspiegelung und zumindest die zweite Augenuntersuchung zwingend von einem Augenfacharzt/ärztin durchzuführen wäre.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an den Bund mit der Aufforderung heranzutreten, zur rechtzeitigen Diagnose von Retinoblastomen die Mutter-Kind-Pass-Verordnung dahingehend abzuändern, dass in Zukunft bei den vorgesehenen Augenuntersuchungen jeweils eine Ophthalmoskopie (Augenspiegelung) durchzuführen und zumindest die zweite Augenuntersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes zwingend von einem Augenfacharzt/einer Augenfachärztin vorzunehmen ist.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)