LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3145/1

Sonderstück

eingebracht am 28.11.2014, 11:50:13


Landtagsabgeordnete(r): -
Fraktion(en): -
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Christopher Drexler (ÖVP), Bettina Vollath, Christian Buchmann, Gerhard Kurzmann, Franz Voves, Siegfried Schrittwieser, Hermann Schützenhöfer, Johann Seitinger, Michael Schickhofer
Beilagen: Anschreiben_Landesrechnungshof, Stellungnahme_Landesrechnungshof

Betreff:
Stellungnahme des Landesrechnungshofes gemäß Art. 57a L-VG 2010 zum Entwurf des Landesbudgets 2015 (Einl.Zahl 3048/1)

Begründung:
Der Landesrechnungshof kann gemäß Art. 57a L-VG 2010 zu den im Entwurf des Landesbudgets enthaltenen Angaben zur Wirkungsorientierung eine Stellungnahme an den mit der Beratung des Landesbudgets betreuten Ausschuss des Landtages abgeben. Vor Abgabe der Stellungnahme sind die betroffenen haushalsleitenden Organe zu hören.

Gemäß § 34 Abs. 3 StLHG 2014 bezieht sich die Stellungnahme insbesondere auf die im Abs. 1 leg. cit. genannten Kriterien. Das haushaltsleitende Organ hat gemäß § 34 Abs. 1 StLHG insbesondere die Relevanz, die inhaltliche Konsistenz, die Verständlichkeit, die Nachvollziehbarkeit, die Vergleichbarkeit sowie die Überprüfbarkeit der Angaben zur Wirkungsorientierung (Wirkungsziele, Indikatoren und Maßnahmen) für alle Gliederungsebenen des Landesbudgets innerhalb der zu seinen Wirkungsbereich gehörenden Bereichsbudgets zu gewährleisten. § 5 Abs. 5 VOWO sieht ergänzend vor, dass der Landesrechnungshof im Rahmen dieser Stellungnahme auch auf Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes (aus seinen Prüfberichten) hinweisen kann.

Die Stellungnahme des Landesrechnungshofes dient der Unterstützung der Budgetberatungen im zuständigen Ausschuss des Landtages. Die Angaben zu Wirkungsorientierung sind Teil des Budgetbeschlusses des Landtages.

Es wird der

Antrag

gestellt:

Der Ausschuss "Finanzen" wolle beschließen:
Die Stellungnahme des Landesrechnungshofes gemäß Art. 57a L-VG 2010 zum Entwurf des Landesbudgets 2015 (Einl.Zahl 3048/1) wird zur Kenntnis genommen.