LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2937/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 01.09.2014, 12:05:32


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Wohnen ist zu teuer: Landesdarlehen statt Annuitätenzuschüsse

Wohnbauförderungsdarlehen wurden ursprünglich mit 1 % verzinst. Die Annuitäten betrugen in den ersten 20 Jahren des Tilgungszeitraumes 2 % und in den folgenden Jahren 3 % (WBF-G 1968).
Nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1989 wurde Wohnbauförderung vor allem durch Landesdarlehen erteilt.
Ab 1993 wurde nur mehr zu einem geringen Teil  mit Landesdarlehen, hauptsächlich aber mit rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen gefördert.

Die EmpfängerInnen von Annuitätenzuschüsse wurden und werden nach der Laufzeit der Zuschüsse von der enormen Erhöhung der Rückzahlung überrascht. Kaum jemandem war am Beginn der Laufzeit klar, welche Steigerungen anfallen würden. Für viele wird ihre Wohnung deshalb unleistbar.

Im Mai 2013 hat Landesrat Seitinger in der Presse angekündigt, in der Geschoßbauförderung von den rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen bis 2015 wieder auf Landesdarlehen umzustellen und auf diese Weise 1.400 Einheiten mit insgesamt 110 Mio. Euro zu fördern. Der Termin sollte sich mit der Umstellung der Kameralistik auf die Doppik decken.

Die Umstellung auf die Doppik ist mittlerweile im Vollzug begriffen. Die Wiedereinführung der Landesdarlehen in der Wohnbauförderung lässt noch auf sich warten.

Bei der Wiedereinführung der Landesdarlehen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Laufzeiten möglichst lang, die Verzinsung gering und die Tilgungsraten möglichst gleichbleibend sind.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, in der Wohnbauförderung von den rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen abzugehen und stattdessen wieder Landesdarlehen unter folgenden Gesichtspunkten zu gewähren:
  • die Laufzeiten sollten möglichst lang,
  • die Verzinsung gering (maximal 1 Prozent) und
  • die Tilgungsraten möglichst gleichbleibend sein.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)