EZ/OZ: 2936/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 01.09.2014, 12:05:15
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Bettina Vollath
Betreff:
Wohnen ist zu teuer: Kein Verkauf von Landesforderungen
Die steirische Wohnbauförderungsfinanzierung hat unter dem Verkauf von Forderungsdarlehen stark gelitten. Die Erlöse aus den Verkäufen, bei denen noch dazu großteils nur ein sehr geringer Barwert zwischen 54 und 85 % erzielt wurde, wurden der allgemeinen Budgetsanierung zugeführt und flossen so aus der Wohnbauförderung ab.
Zudem kam es zu einer Schwächung der zukünftigen Finanzierungskraft des Landes.
Die im Jahr 2003 zu 454 Mio. Euro Barwert verkauften Darlehen hatten einen Wert von 833 Mio. Euro. Aus den Forderungsverkäufen im Jahr 2011/12 lukrierte das Land 300 Mio. Euro für Darlehen im Wert von 358 Mio. Euro. Neben diesen teils immensen Abschlägen hat das Land auch in Zukunft das Ausfallsrisiko bei diesen Verkäufen zu tragen.
Der Verkauf der Landesforderungen hat zur Folge, dass das Land auf immense Einnahmen aus den Rückflüssen verzichten muss. Zusätzlich wurden auch, durch die Aufhebung der Zweckbindung, die, eigentlich für die WBF gewidmeten, Ertragsanteile statt für die Wohnbauförderung für die allgemeine Budgetkonsolidierung verwendet.
Als kurzfristige Maßnahme verbrauchte die Landesregierung die Rücklagen für die Wohnbauförderung im Jahr 2010 gänzlich. 2006 hatten sie noch 308 Mio. Euro betragen. Auch der RH wies auf diese fehlende Finanzierungsmöglichkeit und dem damit verbundenen fehlenden finanziellen Spielraum sowie den sich daraus ergebenden höheren Anteil an Fremdmittelfinanzierung hin.
Klar ist, dass die Plünderung des Wohnbauförderungstopfs durch den Verkauf von Landesdarlehen zu einem massiven Engpass in der Wohnbauförderung geführt hat.
Es muss sichergestellt werden, dass noch im Eigentum des Landes befindliche und zukünftig erteilte Landesdarlehen keinesfalls mehr veräußert werden dürfen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Vorlage eines Landesverfassungsgesetzes auszuarbeiten, mit dem sichergestellt wird, dass in Zukunft Wohnbauförderungsdarlehen nicht veräußert werden dürfen, und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)