LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2935/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 01.09.2014, 12:05:03


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Wohnen ist zu teuer: Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel

Ursprünglich erhielt das Land vom Bund für die Förderung des Wohnbaus und der Wohnungssanierung zweckgebundene Zuschüsse, die nur widmungsgemäß verwendet werden durften.
Im Jahr 2001 kam es zu gravierenden Änderungen im Bereich der Wohnbauförderung: Im Rahmen der Zweckzuschuss-Novelle kam es zu einer Aufweichung der Zweckbindung sowie zur Aufhebung der Zweckbindung der Rückflüsse aus früheren Landesdarlehen. Dadurch wurde es den Bundesländern möglich, die Zuschüsse für den Wohnbau auch zur Budgetsanierung oder für spekulative Veranlagung zu verwenden. Diese Möglichkeit wurde auch in der Steiermark intensiv genutzt. Der Spielraum für zukünftige Fördermaßnahmen im Bereich des Wohnbaus wurde dadurch eingeschränkt.

Bis 2008 wurden jedes Jahr zusätzlich zu den Bundesmitteln auch Landesmittel in die Wohnbauförderung investiert. Eine Zäsur stellt die Aufhebung der Zweckbindung der WBF-Bundesmittel im Jahr 2008 dar.
Im Finanzausgleichsgesetz 2008 kamen die Länder und der Bund überein, dass mit 1. Jänner 2009 der Wohnbauförderungsbeitrag in eine gemeinschaftliche Bundesabgabe und der WBF-Zweckzuschuss in Ertragsanteile umgewandelt werden. Eine Zweckwidmung für den Wohnbau bzw. für die Sanierung war endgültig nicht mehr vorgesehen. Die Grundlage dafür bildete eine Artikel 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund.

Die Ertragsanteile des Bundes stiegen kontinuierlich jährlich an, wurden aber nun - ebenso wie die Einnahmen aus den Forderungsverkäufen - zu einem großen Teil nicht mehr für die Wohnbauförderung verwendet, sondern flossen in das allgemeine Budget bzw. wurden zur Schuldentilgung verwendet und standen so dem Wohnbau nicht zur Verfügung.

Die Rückflüsse in den WBF-Topf sanken durch die Forderungsverkäufe\; der Wegfall des Investitionsbeitrages für Wohnbau (gem. Zweckzuschussgesetz 2001) machte sich ebenfalls als deutlicher Einnahmenausfall bemerkbar. Ab 2006 versuchte die Landesregierung durch Entnahmen aus der Rücklage der Wohnbauförderung diesen Einnahmenausfall zu kompensieren, was aber keineswegs nachhaltig sein konnte. Ab 2009 lagen die Einnahmen deutlich unter den Ausgaben.

Nach dem Rückzug des Bundes aus der Wohnbauförderung liegt die gesamte Materie im Bereich der Bundesländer. Die Steiermark kann selbst entscheiden, ob sie die Rückflüsse aus Landesdarlehen und die Bundesmittel für die Wohnbauförderung oder für das allgemeine Budget verwendet. Eine Selbstbindung, diese Mittel ausschließlich für die Wohnbauförderung zu verwenden, würde in der Zukunft sicherstellen, dass der Wohnbauförderungstopf wieder ausgereicht gefüllt wäre und dem Wohnbau zugeführt werden könnte.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage für ein Wohnbauförderungs-Zweckbindungsgesetz auszuarbeiten, mit der sichergestellt wird, dass Rückflüsse aus Wohnbauförderungsmaßnahmen und für die Wohnbauförderung gedachte Bundesmittel und Ertragsanteile nur für Zwecke der Wohnbauförderung und Sanierung verwendet werden dürfen, und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)