LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2950/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 04.09.2014, 08:17:11


Landtagsabgeordnete(r): Karl Lackner (ÖVP), Detlef Gruber (SPÖ), Eva Maria Lipp (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ)
Fraktion(en): ÖVP, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Gesetzestext.docx, Erläuterungen.docx

Betreff:
Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes

Die Änderungen des Landwirtschaftskammergesetzes sind infolge der
Gemeindestrukturreform erforderlich, da es über Verwaltungsbezirksgrenzen hinaus zu  Vereinigungen von Gemeinden kommt, wodurch einige bestehende Gemeinden mit 1.1.2015 in einen benachbarten Verwaltungsbezirk wechseln. 

Diese Grenzänderungen bewirken auch Änderungen der bisherigen örtlichen Wirkungsbereiche der Bezirkskammern, mit der Folge, dass - sofern nicht entsprechende gesetzliche Regelungen getroffen werden -, in den von den Grenzänderungen betroffenen Bezirkskammern 2015 für die restliche Dauer der Funktionsperiode (die 2016 endet) Bezirkskammerwahlen durchzuführen sind.

Mit der Novelle soll vermieden werden, dass für die Dauer von bloß einem Jahr Kammerwahlen durchgeführt werden müssen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

(Siehe beiliegender Gesetzestext)


Unterschrift(en):
Karl Lackner (ÖVP), Detlef Gruber (SPÖ), Eva Maria Lipp (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ)