LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3033/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Landwirtschaft

Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird (16. Jagdgesetznovelle)


zu:


  • 3033/1, Gesetz, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird (16. Jagdgesetznovelle) (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Landwirtschaft" hat in seinen Sitzungen vom 14.10.2014 und 09.12.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Unterausschuss "Jagdgesetz" hat sich in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 mit einem von der Regierung vorgeschlagenen Entwurf betreffend einer Novellierung des Jagdgesetzes befasst.

Als Verhandlungsergebnis wurde beiliegender Gesetzesentwurf dem Ausschuss für Landwirtschaft zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Dieser enthält folgende Änderungen zur seinerzeitigen Regierungsvorlage (EZ 3033/1):

  • Eine Kompetenzbereinigung betreffend die Befugnisse des Jagdschutzpersonals in § 35 Abs. 1 Z. 2 u. 3. sowie den Erläuterungen.

  • Die Klarstellung in den Erläuterungen zu § 41 Abs. 1 lit. d, dass zur Feststellung der Verweigerungsgründe oder Entzugsgründe die Einholung eines amtlichen Gutachtens erforderlich ist.

  • Die Streichung der Wortfolge "im Bereich von Wildüberwinterungsgebieten für Rot-, Gams- und Steinwild" in § 51 Abs. 1.

  • Einfügung des Wortes "genehmigten" (Fütterungsanlage) im zweiten Satz des § 51 Abs. 2.

  • Die Aufnahme der Bestimmung in § 56 Abs. 3, dass dem Jagdschutzpersonal der Abschussplan zur Kenntnis übermittelt werden muss.

  • Die Streichung des vorletzten Satzes des § 61 Abs. 1.

  • Die Korrektur eines Schreibfehlers in § 75 Abs. 2.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird (17. Jagdgesetznovelle)

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)