LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 16

EZ/OZ 3140/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verwaltung

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 18. November 2014 in Klagenfurt


zu:


  • 3140/1, Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 18. November 2014 in Klagenfurt (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Verwaltung" hat in seiner Sitzung vom 09.12.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Bei der Landeshauptleutekonferenz am 18. November 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1. Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern\; Vorschlag des BMI für eine flexible Steuerung

Beschluss:
1.Die Landeshauptleutekonferenz beschließt das Gemeinsame Konzept der Länder und des Bundesministeriums für Inneres zur flexiblen Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern und bekennt sich zu dessen gemeinschaftlicher Umsetzung sowie zur dafür notwendigen Anpassung der Grundversorgungsvereinbarung bis zum Ende des Jahres 2015.
2. Hinsichtlich der im Gemeinsamen Konzept noch nicht enderledigten Punkte richtet die Landeshauptleutekonferenz folgende Forderungen an die jeweils zuständigen Bundesministerien:
  • Die Frau Bundesministerin für Inneres sowie der Herr Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine jährliche automatische Anpassung der im Gemeinsamen Konzept unter III.B.1. Maßnahme 6 angeführten Tagsätze mit dem Ausgangsdatum 1. Jänner 2016 entsprechend den Steigerungen des VPI vorzusehen.
  • Der Herr Bundesminister für Integration wird aufgefordert, zur Erhöhung der Akzeptanz von Flüchtlingen in der Bevölkerung darauf hinzuwirken, dass Integrationsmaßnahmen früher ansetzen sowie partnerschaftlich mit Ländern und AMS (SMS) koordiniert werden und darüber hinaus dafür ein Sonderbudget für Integration und Beratung von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Landeshauptleutekonferenz stellt gegenüber dem Bundesministerium für Inneres erläuternd klar, dass die im Gemeinsamen Konzept vorgesehenen Verteilungsquartiere zunächst in jenen Ländern zu errichten sind, die die festgelegte Quote noch nicht zu 100% erfüllen, und dass hinsichtlich der Einrichtung von Verteilungsquartieren auch Kooperationen zwischen einzelnen Ländern möglich sein müssen.

2.   Österreichisches Bundesheer\; Sicherstellung der Finanzierung\; Verankerung in den Regionen

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, die uneingeschränkte Erhaltung der technischen und personellen Einsatzbereitschaft und -stärke des österreichischen Bundesheeres insbesondere im Bereich des Katastrophenschutzes durch eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.
Die Landeshauptleutekonferenz erinnert an ihre Beschlüsse vom 21. Mai 2014 über die regionale Verankerung des Bundesheeres und die Bedeutung der Militärkommanden und vom 3. Mai 2006 über die Militärmusiken in allen Bundesländern. Sie hält zu den nunmehr bekannt gewordenen Einsparplänen weiters fest, dass eine dezentrale Kasernenorganisation und Dislozierung der Truppenverbände unabdingbare Elemente dieser regionalen Verankerung darstellen.
Die Landeshauptleutekonferenz erwartet, dass bei den derzeit stattfindenden Verhandlungen in der Bundesregierung auch die regionalen Erfordernisse in den Bundesländern angemessen berücksichtigt werden.

3.  Leistbares Wohnen\; Rahmenbedingungen

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich dazu, durch geeignete Maßnahmen der Verteuerung von Wohnkosten entgegenzuwirken und leistbaren Wohnraum zu sozial verträglichen Preisen sicherzustellen.
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 die Forderung an den Bund, durch umfassende Maßnahmen leistbaren Wohnraum zu ermöglichen, dies insbesondere durch eine umgehende Aufnahme der Neuverhandlung über die Kriterien der Inanspruchnahme des bis zu € 276 Mio. umfassenden Wohnbaupaketes, Sicherstellung von energetisch kostenoptimalen Anforderungen im sozialen Wohnbau, Inangriffnahme einer umfassenden Wohnrechtsreform, Maßnahmen zur Verfügbarmachung preiswerter Grundstücke und Schaffung von Sanierungsanreizen.

4. Umsetzung des Bestbieterprinzips im öffentlichen Auftragswesen

Beschluss
Unter Bezugnahme auf ihren Beschluss vom 21. Mai 2014 ersucht die Landeshauptleutekonferenz die Bundesregierung um eine aktuelle Information, wie weit das Bestbieterprinzip im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe mittlerweile umgesetzt ist.

5. Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen CETA &\; TTIP

Beschluss
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, sicherzustellen bzw. sich gegenüber den europäischen Partnern dafür einzusetzen, dass bei Freihandelsabkommen der Europäischen Union folgende Anforderungen erfüllt werden:
1. Die Verhandlungen sind transparent zu führen und die Bundesländer von Beginn an umfassend zu informieren.
2. Die bestehenden hohen Qualitätsstandards (etwa für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz) müssen aufrecht erhalten bleiben.
3. Die Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten (sog. ISDS-Klauseln) ist nicht vorzusehen.
4. Freihandelsabkommen sind als gemischte Abkommen abzuschließen und bedürfen daher zu ihrer Wirksamkeit auch der Genehmigung durch die nationalen Parlamente.

6. Arbeitsgruppe Bildungsreform\;
a) Nominierung der Ländervertreter\;
b) politische Bildung als eigenes Unterrichtsfach

Beschluss
a. Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für die am 30. September 2014 im Bundeskanzleramt eingerichtete Arbeitsgruppe zur Bildungsreform auf Basis der am 27. November 2009 in Frauenkirchen beschlossenen gemeinsamen Position der Länder zur Reform des Schulwesens als Verhandlungsmandat
Landeshauptmann Hans NIESSL, Eisenstadt
Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER, Klagenfurt
Landeshauptmann Dr. Erwin PRÖLL, St. Pölten
Landeshauptmann Dr. Wilfried HASLAUER, Salzburg
b. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Arbeitsgruppe Bildungsreform, auch die Forderung nach einem eigenen Gegenstand "Politische Bildung" zu behandeln.

7.   Arbeitsgruppe Steuerreform\; Nominierung der Ländervertreter

Beschluss
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für die am 30. September 2014 im Bundeskanzleramt eingerichtete Arbeitsgruppe zur Steuerreform
Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER, Klagenfurt
Landeshauptmann Dr. Josef PÜHRINGER, Linz
Landeshauptmann Mag. Markus WALLNER, Bregenz
Landeshauptmann Dr. Michael HÄUPL, Wien

Ergebnis
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest,
· dass künftig die Tagungen der Landesfinanzreferentenkonferenz den jeweiligen Tagungen der Landeshauptleutekonferenz voranzugehen haben,
· dass die Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und die Verhandlungen über die geplante Steuerreform unabhängig voneinander und daher getrennt zu führen sind,
· dass die Länder bereit sind, einen Beitrag zur geplanten Steuerreform zu leisten, dabei jedoch klar sein muss, dass der geltende, im Finanzausgleich festgelegte Schlüssel für die Verteilung der Steuereinnahmen nicht veränderbar ist.

8.   Riesenorgel im Wiener Stephansdom\; Bitte an die Länder um Finanzierung der Instandsetzung

Ergebnis
Der Verein zur Erhaltung des Stephansdoms wird eingeladen, den Ländern ein mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmtes Konzept zur Instandsetzung der Riesenorgel im Wiener Stephansdom vorzulegen, damit dieses von den Ländern geprüft werden kann.

9.   Notärztlicher Bereitschaftsdienst\; sozialversicherungsrechtliche Probleme

Beschluss
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt die Beschlüsse der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz und fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, eine Änderung des § 49 Abs 7 ASVG und der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen in die Wege zu leiten, damit auch Notärzte von dieser Regelung umfasst und deren Aufwandsentschädigungen beitragsfrei gestellt werden.

10. Beratung allfälliger Beschlüsse der LandesgesundheitsrefertInnenkonferenz

Beschluss
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass im Wege der Zielsteuerung auf Basis einer Ist-Stand-Erhebung (verfügbare ÄrztInnen\; offene Planstellen im extra- und intramuralen Bereich) eine ausreichende Versorgung mit ärztlichen Leistungen mittel-und langfristig anzustreben ist. Auf dieser Basis sollte geprüft werden, ob die bisherigen Maßnahmen allenfalls durch weitere ergänzt werden sollten. In diesem Sinne wären Maßnahmen zu überlegen, die von der Ausbildung (Erhöhung der Ausbildungsplätze) über die Attraktivierung der Stellen bis zu einer entsprechenden Verteilung (WahlärztInnen) reichen.

11. Auswirkungen des EuGH-Urteils hinsichtlich Altersdiskriminierung beim Vorrückungsstichtag

Beschluss
Die Landeshauptleutekonferenz kommt überein, dass der Bund ersucht wird, die Länder bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen betreffend die Vorrückungsstichtagsproblematik einzubinden bzw. sich mit den Ländern abzustimmen und die betroffenen Länder eine koordinierte Vorgangsweise ins Auge fassen.

12. Humanitäre Hilfe im Gazastreifen

Ergebnis
Salzburg wird ersucht, Unterlagen über das von der Caritas geplante Projekt eines großen Flüchtlingslagers im Libanon für Flüchtlinge aus dem Gazastreifen zur näheren Prüfung zur Verfügung zu stellen. Sodann soll eine neuerliche Befassung und Beratung durch die Landeshauptleutekonferenz erfolgen.

13. Schutzwasserwirtschaft\; Änderung der Förderrichtlinien

Ergebnis
Das Thema "Schutzwasserwirtschaft\; Änderung der Förderrichtlinien" ist als Beratungsthema der nächsten Tagung der Landeshauptleutekonferenz vorzumerken.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 2014.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 18. November 2014 in Klagenfurt wird zur Kenntnis genommen.