LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3124/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Maßnahmenbericht (Zwischenbericht) an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend die Abwicklung katastrophenbedingter Schäden (Einl.Zahl 2438/3, Beschluss Nr. 906 vom 13.05.2014)


zu:


  • 3124/1, Maßnahmenbericht (Zwischenbericht) an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend die Abwicklung katastrophenbedingter Schäden (Einl.Zahl 2438/3, Beschluss Nr. 906 vom 13.05.2014) (Sonderstück)

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung vom 09.12.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 906 vom 13.05.2014 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend die Abwicklung katastrophenbedingter Schäden zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.

Im Prüfbericht hat der Landesrechnungshof den für die Wiederherstellung der Infrastruktur nach Eintritt von Katastrophenereignissen zuständigen Stellen im Land als insbesondere empfohlen,

·         ehestmöglich Überlegungen anzustellen, ob die derzeitige Aufgabenverteilung im Land auf weniger Dienststellen konzentriert werden könnte,
·         dass im Sinne einer verwaltungsökonomischen Aufgabenverantwortung eine Vereinfachung der Abrechnungsprozesse von Katastrophenfondsmitteln durchgeführt wird,
·         ein standardisiertes elektronisches Dokumentations- und Formularwesen zu entwickeln und
·         die Gemeinden bei der Abwicklung von Privatschäden verstärkt einzubinden.

 Zusätzliche Empfehlungen sind an die eingebundenen Dienststellen ergangen.

Ein Großteil dieser Empfehlungen bildete die Grundlage für einen Projektauftrag des Herrn Landesamtsdirektors mit dem Projekttitel "Übersicht über die Finanzierung bei Katastrophen- und Elementarereignissen". Der Projektbeginn erfolgte am 29. September 2014, das Projektende ist mit 31. Oktober 2016 geplant. Im Projektantrag sind folgende Inhalte festgelegt:

Projektorganisation
Projektauftraggeber:                                       LAD Hofrat Mag. Helmut Hirt
Projekteigner:                                                Hofrat Dr. Kurt Kalcher


Projektbeschreibung
Für Entscheidungsträger sollen in einer Overlay-Lösung ausgewählte Daten (Plan- und Ist-Kosten, Anzahl der Schadstellen, räumliche und zeitliche Komponente, etc.) zusammengeführt werden können. Auch eine Aufschlüsselungen von Kosten nach Schadensart und eine geographische Darstellung der Schadstellen sollen möglich sein.

Projektziele
Das Ziel dieses Projektes ist es, alle Kosten zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden beziffern zu können. Auch eine Übersicht der zu erwartenden Budgetmittel soll abgebildet werden. Die tatsächlich ausbezahlten Bundesmittel mit Zuordnung zu den einzelnen Bereichen/Schadstellen müsste dargestellt werden, um letztendlich den wirklichen Aufwand des Landes für alle Katastrophenereignisse eruieren zu können.

Projektnutzen
•          Transparenz
•          Vermeidung von Mehrfachauszahlungen
•          Ständige Übersicht über Kosten
•          Auskunftserteilung
•          Vermeidung von Fehlerquellen
•          Planung der Refundierung von Bundesmitteln
•          Zeitersparnis, wenn Auszahlungen mit SAP-Programm verknüpft werden können.

Befasste Dienststellen
•          Landesamtsdirektion
•          FA Gemeinde und Wahlen
•          A 10 Land- und Forstwirtschaft
•          A 16 Verkehr und Landeshochbau
•          FA Straßenerhaltungsdienst
•          A 14 Wasserbau
•          Vertreter der Bezirkshauptmannschaften
•          Wildbach- und Lawinenverbauung als zentrale Dienststelle des Bundes bei der Abwicklung und Verrechnung bei Naturkatastrophen


Da ein überwiegender Anteil der Empfehlungen durch dieses Projekt abgedeckt werden soll, wird vorgeschlagen, vorerst diesen Zwischenbericht und am 30. Juni 2015 den Maßnahmenbericht vorzulegen.

Zur Sicherstellung einer koordinierten Abgabe der Stellungnahmen der einzelnen im Prüfbericht angeführten Dienststellen wurde entschieden, dass diese Stellungnahmen im Wege der Landesamtsdirektion gleichzeitig mit dem Maßnahmenbericht vorgelegt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Maßnahmenbericht (Zwischenbericht) der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend die Abwicklung katastrophenbedingter Schäden (Einl.Zahl 2438/3, Beschluss Nr. 906) wird zur Kenntnis genommen.