LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2968/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 11.09.2014, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT10-15809/2014-7
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Beschluss Nr. 876 des Landtages Steiermark vom 08.04.2014 betreffend die neue EU-Saatgutverordnung

Der Landtag Steiermark hat am 08.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit diese auf EU-Ebene sicherstelle, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährde.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Schreiben vom 16.05.2014 Herrn Bundeskanzler Werner Faymann um Veranlassung im Sinne des zitierten Landtagsbeschlusses ersucht.

Das Bundeskanzleramt hat zu diesem Ersuchen der Steiermärkischen Landesregierung auf Grundlage der beim zuständigen BMLFUW eingeholten Stellungnahme folgende Antwort übermittelt:

"Der vom Landtag angesprochene Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2014 für eine Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (sogenannte ,,EU-Saatgutverordnung") nimmt auf die Besonderheiten der verschiedenen Bereiche wie Obst, Gemüse oder Getreide nicht Rücksicht und versucht Regelungen in Nischenmärkten einzuführen, welche auch bis in den nicht professionellen Hobbybereich reichen.

ln der Folge wurde der von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur neuen Saatgutverordnung vom Europäischen Parlament abgelehnt. Aufgrund dieser Ablehnung und der anschließenden Diskussionen auf Ratsarbeitsgruppenebene ist die Europäische Kommission nun gefordert, einen neuen Entwurf auszuarbeiten, der den Einwänden gegen den ursprünglichen Entwurf - vor allem dem Vorwurf mangelnder Berücksichtigung pflanzengenetischer Ressourcen - Rechnung trägt. Österreich sprach sich beim Agrarministerrat am 16. Juni2014 für eine grundsätzliche Überarbeitung des Vorschlages nach dem Motto ,,weniger Bürokratie und mehr Vielfalt" aus. Der nicht professionelle Saatgutguthandel sollte von den Bestimmungen ausgenommen (befreit) sein und es solle Raum für Subsidiarität in den Mitgliedstaaten bei Nischenmärkten bestehen.

Wie der neue Entwurf aussehen wird, ist derzeit nicht absehbar.

Es ist jedenfalls selbstverständlich, dass aus österreichischer Sicht auch im neuen Entwurf weder die Verwendung von althergebrachtem Saatgut eingeschränkt, noch das Tauschen und Verschenken von Pflanzen und Samen verboten werden soll. Weiters darf der Landwirtschaft nicht die Verantwortung für die Sicherstellung der Vielfalt bei Saatgut abgesprochen werden. Die im Beschluss des Landtags gestellten Forderungen werden in den weiteren Diskussionen mit Nachdruck vertreten werden, um den Erhalt lokaler, alter und seltener Sorten zu sichern und die pflanzengenetische Vielfalt zu fördern."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. September 2014.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 876 des Landtages Steiermark vom 08.04.2014 betreffend die neue EU-Saatgutverordnung wird zur Kenntnis genommen.