EZ/OZ: 3093/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.10.2014, 10:01:50
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Verankerung der FachsozialhelferInnen im Behindertengesetz und in der Leistungs- und Entgeltverordnung
"Vor knapp 10 Jahren erarbeitete eine europäische Projektpartnerschaft ein integratives Ausbildungskonzept für die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Lernschwierigkeiten für den Sozialbereich. Diese Berufsausbildung zur Fachsozialarbeiterin bzw. zum Fachsozialarbeiter wurde seit 2008 vom engagierten Lehrkörper des Ausbildungszentrums für Sozialberufe der Caritas Steiermark umgesetzt. Mit dieser Berufsausbildung wurde erstmals der Weg für den Berufseinstieg von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Sozialbereich ermöglicht. Gemeinsam mit fünf internationalen Projektpartnerinnen entwickelte die Lebenshilfe die für die berufliche Integration erforderlichen Unterstützungssysteme." (Aus der Broschüre "Integrative Behindertenbetreuung IBB")
Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert ganz klar die Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Entscheidungsprozesse. Aus dieser Vorgabe läßt sich ableiten, dass jede Form der Selbstermächtigung von Menschen mit Behinderung zu fördern ist. Das Gefälle zwischen jenen, die gestalten und entscheiden und jenen, die davon betroffen sind, steht einer gelungenen Partizipation im Wege. Menschen mit Lernschwierigkeiten in die Rolle von Betreuungspersonen zu versetzen, erfordert eine fundierte Ausbildung, lukriert jedoch auch einen speziellen Zugewinn an Wissen und Erfahrung über die Lebenssituation und die damit verbundenen Schwierigkeiten von Betroffenen.
Das steirische Ausbildungsprojekt wurde auf der Basis positiver Signale der Landesregierung aufgebaut und das Berufsbild der FachsozialhelferInnen war im Steiermärkischen Behindertengesetz verankert. Seit der letzten Novelle ist dies nicht mehr der Fall, auch die derzeit als Entwurf vorliegende entsprechende LEVO beinhaltet weder den Begriff noch die entsprechenden Angaben. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Vorgaben der UN-Konvention eine Verschlechterung und soll aufgehoben werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die im Rahmen des EU-Projektes integrative Behindertenbetreuung ausgebildeten Fachsozialhelferinnen und Fachsozialhelfer in den sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung einzusetzen, und
2. zu diesem Zwecke diese Ausbildung bzw. Berufsgruppe sowohl in einer Novelle zum Behindertengesetz als auch in der entsprechenden LEVO zu verankern.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)