LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 3141/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Prüfbericht ENW - Rohrbach-Steinberg, Rohrbach 250 - 253 (Einl.Zahl 2434/3, Beschluss Nr. 881)


zu:


  • 3141/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Prüfbericht ENW - Rohrbach-Steinberg, Rohrbach 250 - 253 (Einl.Zahl 2434/3, Beschluss Nr. 881) (Sonderstück)

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung vom 09.12.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 881  vom 08.04.2014 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend "Prüfbericht ENW - Rohrbach-Steinberg, Rohrbach 250 - 253" zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.

Zur einzigen Empfehlung des Landesrechnungshofes wird ausgeführt:

Der Landesrechnungshof hat die Empfehlung ausgesprochen, die Leistungsverzeichnisse mit höchstmöglicher Genauigkeit und Vollständigkeit zu erarbeiten. Die Massen sind vor Ausschreibung exakt und sorgfältig zu erfassen und die Leistungen vor der Ausführung der Baumaßnahmen bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen klar abzugrenzen.
Anlass der Empfehlung war der Umstand, dass bei einigen Gewerken während des Vergabeverfahrens Massenkorrekturen vorgenommen und Nachtragspositionen eingefügt wurden. Dadurch verliere das Angebotsverfahren seinen Sinn und werde der gesamte Vergabevorgang intransparent.

Dazu wird aus Sicht des Bauträgers sowie der Fachabteilung Energie und Wohnbau wie folgt Stellung genommen:

Die ENW hätte nach der Ausschreibung die Kostenobergrenzen der Wohnbauförderung überschritten. Ohne Korrekturen wären diese Kosten im Sinne des Kostendeckungsprinzips den Mietern angelastet worden.
Die ENW hat bei zwei Gewerken daher vor den (für sie rechtlich zulässigen) Preisverhandlungen die erforderlichen Massenkorrekturen und Nachtragspositionen vorgenommen. Die gemeinnützigen Bauträger sind nicht an das Vergabegesetz gebunden.
 
Es kam jedenfalls nach der Preisverhandlung zu keiner Veränderung der Bieterreihung aufgrund der Änderungen der Angebotsmassen. Auch nach der Ausführung gab es keinen Bieterreihungssturz. Es wurde  immer der Billigstbieter  ausgewählt. Insgesamt gab es lediglich  eine Massenmehrung um ca. 3 %. Letztlich konnte sogar eine Baukostenunterschreitung von € 47.100,-- erreicht werden.
 
Der LRH hat vielmehr die Qualität der Bauausführung und die Tätigkeit der örtlichen Bauaufsicht positiv hervorgehoben. Zur Vergabe führt er wörtlich aus: Die Angebote wurden kommissionell geöffnet. Für jedes Gewerk liegt eine Niederschrift vor. Die Angebotskuverts enthalten einen Eingangsstempel und sind mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen. Eine Kennzeichnung der Angebote wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Prüfbericht ENW - Rohrbach-Steinberg, Rohrbach 250 - 253 (Einl.Zahl 2434/3, Beschluss Nr. 881) wird zur Kenntnis genommen.