EZ/OZ: 3091/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.10.2014, 10:01:26
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Betreff:
Rechtliche und finanzielle Absicherung von Natur- und Waldkindergärten
Das Kinderbetreuungsgesetz erfasst Sonderformen der Kinderbetreuung, wie etwa Natur- und Waldkindergärten, derzeit nicht. Dieser Umstand führt zu einer rechtlichen und finanziellen Benachteiligung solcher Einrichtungen.
Sonderformen der Kinderbetreuung wie Natur- und Waldkindergärten setzen sich in immer mehr Bundesländern durch und stoßen in der Bevölkerung auf großen Zuspruch.
Das pädagogische Konzept von Natur- und Waldkindergärten beruht auf der Annahme, dass die Schulung der Sinne auf natürlichem Weg und unmittelbares Erleben, welches heute durch das Zeitalter der Medien und des Konsums immer weniger passiert, durch den Aufenthalt in der freien Natur in mehrfacher Hinsicht gefördert wird. Zudem werden die Kinder nachhaltig für einen positiven Umgang mit der Natur und den natürlichen Ressourcen geprägt. Studien belegen zudem, dass sich Waldkindergartenkinder im Durchschnitt leichter in eine Gruppe einfügen, rücksichtsvoller gegenüber anderen Kindern sind, auftretende Konflikte friedlicher lösen und weniger aggressives Verhalten zeigen.
Ziel sollte es sein, für Kinder und Eltern ein Angebot zu schaffen, das Wahlmöglichkeiten für individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zum Kinderbetreuungsgesetz einzubringen, um Sonderformen der Kinderbetreuung, wie etwa Natur- und Waldkindergärten, zu ermöglichen und diese mit adäquater Förderung zu unterstützen.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)