EZ/OZ 2890/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Wissenschaft
Betreff:
Kulturförderungsbericht 2013
zu:
- 2890/1, Kulturförderungsbericht 2013 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Wissenschaft" hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung:
Mit 7. Februar 2013 trat die Novellierung des Gesetzes vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft. Das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. normiert in § 14, dass die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen. Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2013 vorgelegt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2014.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Bericht über die
Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2013 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. zur Kenntnis genommen.