LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 2962/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Novellierung des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bediensteten des Landes Steiermark


zu:


  • 2962/1, Novellierung des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bediensteten des Landes Steiermark (Selbstständiger Antrag)

Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die Betriebsdirektoren/Betriebsdirektorinnen und Pflegedirektoren/Pflegedirektorinnen sind im Entlohnungsschema S/Dir. eingereiht. Ein großer Anteil der Betriebsdirektoren/Betriebsdirektorinnen und Pflegedirektoren/Pflegedirektorinnen (17 Personen) haben auf Grund ihrer langen Dienstzugehörigkeit die besoldungsrechtliche Laufbahn des Entlohnungsschemas SDir. durchlaufen und werden bereits seit Jahren in der letzten Entlohnungsstufe ohne weitere Vorrückungen entlohnt. Es erscheint daher die Erweiterung des Entlohnungsschemas SDir um weitere fünf Entlohnungsstufen angezeigt.
Die Departmentleiter/Departmentleiterinnen (acht Personen) werden derzeit im Entlohnungsschema SI entlohnt. Bei der Bestellung in die Leitungsfunktion besteht ein Anspruch auf vier Vorrückungsbeträge im Entlohnungsschema SI. Da die Verantwortung sowohl hinsichtlich des medizinischen Leistungsgeschehens als auch im Hinblick auf die Wahrnehmung der Führungsverantwortung zumindest jener von kleineren Primariaten entspricht, zum Teil aber auch deutlich darüber hinaus geht, sollen die Departmentleiter/Departmentleiterinnen in das Entlohnungsschema SIa überstellt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:


(siehe angeschlossenen Gesetzestext)