EZ/OZ: 3097/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 30.10.2014, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT16-600/2014-248; ABT16 VT-SV.03-115/2013-12
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Landesstraße B67, Grazer Straße, BV.: "Geh- und Radweg Eggenberger Gürtel" von km 53,980 bis km 54,480\; Entschädigung für Grundeinlösung von € 115.878,00\; Kreditmittelfreigabe bei VSt. 1/611603-0020
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.
Es wird beantragt, das im Bescheid vom 17.09.2014, GZ.: ABT16-VT-SV.02-41/2013-4, unter lfd. Nr. 4) ersichtliche Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 115.878,00, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im Folgenden angeführten Grundstücke zu genehmigen.
Es ist die Ablöse nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von:
SZS Schönere Zukunft GesmbH (Eigentümer 1/2), Münzgrabenstraße 16/9, 8010 Graz
WGB Wohnen und Bauen GesmbH (Eigentümer 1/2), Margaretengürtel 36-40, 1050 Wien
erforderlich.
PLAN GB KG EZ GST BA WI ART* m² €/m² WERT in €
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche: Straße/Nebenanlage VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche FLG = Flächengewinn
4 63105 Gries 2712 938/1 GT 01 DBS 255 445,00 113.475,00
40 63105 Gries 2712 938/1 GT 01 VBF 135 17,80 2.403,00
GESAMTENTSCHÄDIGUNG: € 115.878,00
Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein Amtssachverständiger für Liegenschaftsbewertung beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit den Liegenschaftseigentümern ein Kaufpreis von € 445,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksfläche.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Oktober 2014.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die zu leistende Entschädigung in der Höhe von € 115.878,00 für die Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße Nr. B67, Grazer Straße, Abschnitt: "Geh- und Radweg Eggenberger Gürtel" von km 53,980 bis km 54,480, für die SZS Schönere Zukunft GesmbH (Eigentümer 1/2), Münzgrabenstraße 16/9, 8010 Graz, und WGB Wohnen und Bauen GesmbH (Eigentümer 1/2), Margaretengürtel 36-40, 1050 Wien, wird genehmigt.