EZ/OZ: 3285/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 09.02.2015, 10:02:03
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
SpielerInnenschutz im Stmk. Wettgesetz verstärken
Tirol will mit einem generellen Verbot für Livewetten die Suchtprävention forcieren. In Vorarlberg gibt es bereits ein vergleichbares Gesetz, das Livewetten verbietet und den Schutz der SpielerInnen viel stärker betont, als es beim Steiermärkischen Wettgesetz (LGBl. Nr. 79/2003 idF LGBl. Nr. 87/2013) der Fall ist.
Wetten, die rasche Entscheidungen erfordern, erhöhen die Gefahr, die Kontrolle über die Einsätze zu verlieren. Wetteinsätzen im Sekundentakt erhöhen das Suchtpotenzial massiv.
Nun ist es aber mittlerweile gängige Praxis, dass auf Drittligaspiele aus China gesetzt werden kann. Oder darauf, welcher Spieler als nächstes gefoult wird oder eine Gelbe Karte bekommt.
Die Gesetzeslage muss sich der geänderten Situation anpassen. Im Vordergrund müssen der KundInnenschutz und die Suchtprävention stehen.
Es muss daher sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zutritt zu Betriebsstätten mit Wettterminals haben. Betriebsstätten dürfen nicht in uneingeschränkter Dichte eröffnet werden können und dürfen sich vor allem nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen befinden, an denen sich Kinder und Jugendliche typischerweise aufhalten.
Zum Schutz vor Spielsucht muss es möglich sein, sich selbst von der Wettteilnahme sperren zu lassen. Zudem sollen die Befähigungsnachweise für BetreiberInnen verschärft und Wettbüros künftig zwischen 24 Uhr und acht Uhr nicht mehr öffnen dürfen.
Um Geldwäsche zu verhindern, sollen Kunden bei Einsätzen ab 1.000 Euro einen Lichtbildausweis vorzeigen müssen.
Die möglichen Strafen sollten von derzeit maximal 7.000 Euro auf maximal 25.000 Euro angehoben werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Stmk. Wettgesetzes dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere beinhaltet:
- das Verbot von Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten),
- Nichterteilung einer Bewilligung, wenn die beantragte Betriebsstätte weniger als 100 Meter von anderen Wettterminals oder von Kindergärten, Schulen, Kinder- und Jugendspielplätzen, Jugendzentren u. dgl. entfernt ist,
- Möglichkeit der Selbstsperre,
- Zutritt zur Räumen mit Wettterminal nur für volljährige Personen und unter Identitätsnachweis,
- kein Betrieb von Wettterminals zwischen 24 Uhr und 8 Uhr,
- Nachweis der Identität und Ersichtlichmachung im Wettbuch bei Wettabschlüssen über 1.000 Euro als Maßnahme gegen Geldwäsche,
- Erhöhung der maximalen Geldstrafe auf bis zu 25.000 Euro.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)