LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3377/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.03.2015, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT14-364/2015-17; ABT14-HR-BU.10-1-2015/10
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Stellungnahme Finanzlandesrätin

Betreff:
Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011 im Globalbudget Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Auszahlungsgruppe "Auszahlungen aus investitionsbezogenen Kapitaltransfer"

Das Fördersystem für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurde im Zuge der Erstellung der Doppelbudgets 2011/2012 grundsätzlich neu geregelt. Dabei wurde auch festgelegt, dass eine Auszahlung für jene Förderungen, die vor dem 30.04.2011 beantragt wurden, nach den bis dahin geltenden Förderungsbestimmungen aus Mitteln des außerordentlichen Haushaltes erfolgt, und für Förderungsansuchen ab dem 01.05.2011 die Bereitstellung der Landesförderung in Raten (Finanzierungsbeiträge) auf eine Dauer von bis zu 10 Jahren erfolgen soll.

Weiters wurde vereinbart, die Förderungszusagen so zu begrenzen, dass pro Jahr ein Förderungsbetrag von jeweils max. € 1,0 Mio. zugesagt werden kann.

Dazu wurden mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.06.2011 die Förderungsrichtlinien Wasserversorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung im Bundesland Steiermark) und die Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark) beschlossen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit vor Erstellung der Förderungsverträge die Finanzierung auf die gesamte Laufzeit der Förderung zu sichern und einen Beschluss des Landtages Steiermark zu erwirken.

Insgesamt darf das jährliche Budgeterfordernis für alle Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (abgesehen von außerordentlichen Sonderdotierungen) das Gesamtausmaß von € 10,0 Mio. nicht überschreiten.

Die Abwicklung der Förderung sowie die konkrete Festlegung des Landesfördersatzes (7% - 20%) erfolgt auf Basis der Förderungsrichtlinien Wasserversorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung im Bundesland Steiermark) und die Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark) sowie den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.

Dazu wurde mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28.11.2013 der Fördermittelbedarf für die von 01.05.2011 bis 30.09.2013 eingereichten Anträge mit € 24.920.000,00 (€ 6.230.000,00 für Wasserversorgung und € 18.690.000,00 für Abwasserentsorgung), verteilt auf die Jahre 2015 bis 2021, genehmigt.

Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Fördermittelbedarf für Projekte, die von 01.10.2013 bis 31.12.2014 eingereicht wurden, stellt sich folgendermaßen dar:

Wasserversorgung - Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 70 kommunale Bauvorhaben
Investitionsvolumen:                           €   23.358.074,00
Anzahl: 17 Leitungsinformationssysteme
Investitionsvolumen:                           €       887.500,00
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf:   €    3.600.000,00

Abwasserentsorgung - Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 69 kommunale Bauvorhaben
Investitionsvolumen:                           €   21.469.676,00
Anzahl: 31 Leitungsinformationssysteme
Investitionsvolumen:                           €    3.107.944,00
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf:   €    3.500.000,00

Daraus ergibt sich für die oben angeführten Förderungsansuchen ein derzeit ermittelbarer Fördermittelbedarf von insgesamt € 7.100.000,00 für kommunale Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen. Dafür stehen für 2015 im Globalbudget Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Auszahlungsgruppe "Auszahlungen aus investitionsbezogenen Kapitaltransfer" € 360.000,00 für Maßnahmen der Wasserversorgung sowie € 400.000,00 für Maßnahmen der Abwasserentsorgung zur Verfügung. Die restliche Finanzierung im Ausmaß von      € 6.340.000,00 verteilt sich auf die nachfolgenden Jahre wie folgt, wobei die Finanzierung zu Lasten des Globalbudgets Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Auszahlungsgruppe "Auszahlungen aus investitionsbezogenen Kapitaltransfer" zu erfolgen hat:

2016                € 710.000,00
2017                € 710.000,00
2018                € 710.000,00
2019                € 710.000,00
2020                € 710.000,00
2021                € 710.000,00
2022                € 710.000,00
2023                € 710.000,00
2024                € 660.000,00

Der künftige Fördermittelbedarf für Projekte, die ab dem 01.01.2015 eingereicht werden, wird im Jahr 2016 ermittelt und zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 2015.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Projekte, die zwischen dem 01.10.2013 bis 31.12.2014 eingereicht wurden, im Ausmaß von  € 6.340.000,00 für Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den Jahren 2016 bis 2024 zu Lasten Globalbudget Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, Auszahlungsgruppe "Auszahlungen aus investitionsbezogenen Kapitaltransfer" wird zur Kenntnis genommen.