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Landesstraße L301, Hitzendorferstraße BV.: "GRW Wetzelsdorf" Entschädigung für Grundeinlösung von € 410.549,00 Verrechnung zu Lasten DB Verkehr (Konto: 1/611203-0020) (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
14.04.2015
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.
Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 410.549,00 die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke zu genehmigen.
Es ist die Ablöse nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum notwendig.
PLAN GB KG EZ GST BA WI ART* m² €/m² WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche: Straße/Nebenanlage
VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche FLG = Flächengewinn
12 63109 Baierdorf 110 337/2 SB 05 DBS 241 285,5 68.805,50
212 63109 Baierdorf 110 337/1 SB 05 DBS 1197 285,5 341.743,50
GESAMTENTSCHÄDIGUNG: € 410.549,00
Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein Amtsachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit der Liegenschaftseigentümerin ein Kaufpreis von € 285,50/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrswert der gegenständlichen Grundstücksflächen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 2015.
Der Erwerb der Teilflächen des Grundstückes Nr. 337/1 und 337/2, KG 63109 Baierdorf für das Bauvorhaben der Landesstraße L301, Hitzendorferstraße, Abschnitt: "GRW Wetzelsdorf” im Gesamtausmaß von 1.438 m² zum Grundeinlösepreis von € 410.549,00 wird genehmigt.